14964/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.06.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend die Feststellung von Interessenkonflikten und Unvereinbarkeiten von Organen der FIMBAG im Vorfeld ihrer Bestellung sowie deren Arbeitseinsatz und Vergütung

 

 

Der FIMBAG kommt die Aufgabe zu, den Bund bei der Umsetzung der Ziele des Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG) zu unterstützen. Alleineigentümerin der FIMBAG ist die Österreichische Industrieholding AG. Diese befindet sich wiederum zu 100% im Eigentum des Bundes.

Als Treuhänderin des Bundes überwacht die FIMBAG einerseits die Einhaltung der sich aus der zwischen dem Bund und den jeweiligen Banken abgeschlossenen Vereinbarungen ergebenden Auflagen, andererseits nimmt sie alle Rechte und Pflichten wahr, die aus der Übertragung von durch den Bund auf Basis des FinStaG übernommenen Aktien resultieren.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Nennwert des der FIMBAG übertragenen Partizipationskapitals rund 4,1 Mrd. Euro beträgt sowie angesichts der Tatsache, dass die Stammaktien von zwei Banken, die sich im Bundeseigentum befinden, treuhänderisch an die FIMBAG übertragen wurden, ergibt sich für die Organe ein hohes Maß an Verantwortung für Vermögen der Republik sowie das unbedingte Erfordernis frei von jedweden Interessenkonflikten allein im Interesse der Republik ihre Funktion ausüben zu können.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurde im Vorfeld der Bestellung von Organen der FIMBAG (Aufsichtsrat, Vorstand) von den betroffenen Personen die Offenlegung ihrer finanziellen Interessen eingefordert?

2.    Wenn ja, wann und in welcher Form und wurden gegebenenfalls einzelne Personen aufgrund von als unvereinbar bewerteten finanziellen Interessen letztendlich nicht bestellt?

3.    Wenn nein, warum nicht?


4.    Wurden im Vorfeld der Bestellung von Organen der FIMBAG (Aufsichtsrat, Vorstand) die betroffenen Personen auf etwaige Interessenskonflikte hin überprüft?

5.    Wenn ja, wann und in welcher Form und wurden gegebenenfalls einzelne Personen aufgrund von erkannten Interessenkonflikten nicht bestellt?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Sofern keine gesetzlichen Grundlagen für die Offenlegung, bzw. Überprüfung von finanziellen Interessen bzw. Unvereinbarkeiten von Organen der FIMBAG bestehen: Beabsichtigen Sie die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage, die es z.B. dem Rechnungshof ermöglichen würde, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen?

8.    Kann Sie ausschließen, dass einzelne Vertreter der Organe der FIMBAG außergewöhnliche finanzielle Interessen (z.B. Eigentum, hohe Verschuldung) in Verbindung mit Instituten haben, gegenüber denen die FIMBAG Überwachungs- und Kontrollaufgaben wahrzunehmen hat bzw. gegenüber denen die FIMBAG für den Bund treuhänderisch tätig ist?

9.    Wie viele Aufsichtsratssitzungen hat es bis dato gegeben (Datum, Teilnehmer, entschuldigte Mitglieder)?

10. Wie hoch sind die Tantiemen des Aufsichtsrates?

11. Bestehen für die Organe der FIMBAG (insbesondere den Aufsichtsrat) irgendwelche vom allgemeinen Aktienrecht abweichende und ausschließlich auf die FIMBAG zugeschnittene gesetzliche Regelungen oder nicht markübliche privatrechtliche Vereinbarungen?

12. Wenn ja, welche und warum?