14970/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.06.2013
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Anfrage

 

der AbgeordnetenDr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend lückenhafte Anfragebeantwortung und weitere Fragen zur Mittelverwendung des Verkehrssicherheitsfonds (VSF; "Wunschkennzeichen-Fonds")

 

Die Bedeutung zielgerichteter Verkehrssicherheitsarbeit ist hoch. Umso wichtiger ist, dass diese auch finanziell effizient, transparent und nachvollziehbar stattfindet. Dies auch dann, wenn es sich um Kampagnen mit grundsätzlich sinnvollen Anliegen und Absichten handelt: Denn der Zweck heiligt nicht automatisch jedes Mittel und daher auch nicht jede Millionen-Investition zB in Inseratenlawinen bei bestimmten Medien nach dem seit Faymann/Ostermayer im BMVIT und Umfeld üblichen und vom Anti-Korruptions-Untersuchungsausschuss her bekannten Muster.

 

Neben wiederholten kritischen Medienberichten und seit längerem auch gerichtlichen Auseinandersetzungen und Erhebungen war die Mittelverwendung des im BMVIT angesiedelten Verkehrssicherheitsfonds mit Fokus auf die Verkehrssicherheitskampagne 2009/2010 "Alkohol am Steuer" auch bereits Gegenstand der Parl. Anfrage 12999/J XXIV.GP an die Verkehrsministerin vom November 2012.

 

Die damals gestellten Fragen lauteten:

1) Trifft es zu, dass bei der Vergabe der aus VSF-Mitteln finanzierten, ab Herbst 2009 durchgeführten „Alkohol am Steuer“-Kampagne trotz eines nach der ersten Runde des Vergabeverfahrens gefundenen Bestbieters überraschend eine zweite Runde angesetzt wurde?

2) Wenn nein, in welcher anderen Weise stellen sich Ablauf und Ergebnis dar?

3) Trifft es zu, dass in dieser zweiten Runde ein neuer, in der ersten Runde unterlegener Bieter trotz höherer Kosten als Bestbieter festgelegt wurde?

4) Wenn ja, wie erklären Sie dies im Sinne ihrer vehementen Ausführungen, wonach hier alles „sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig“ abgelaufen sein soll?

5) Wenn nein, in welcher anderen Weise stellen sich Ablauf und Ergebnis dar?

6) Trifft es zu, dass dessen Gewinner-Idee der des Bestgereihten aus der ersten Reihe erstaunlich ähnlich war?

7) Wenn nein, in welcher anderen Weise stellt sich dies dar?


8) Ist es richtig, dass solcherart letztlich eine Agentur aus einer in intensiven Geschäftsbeziehungen zum BMVIT stehenden Gruppe, in der auch die SPÖ-Personalie Niko P. nach dem Scheitern beim Anlauf aufs Vorzimmer des ORF-Generals versorgt werden konnte, zum Zug kommen konnte?

9) Ist es richtig, dass eine Jury über die Vergabe der VSF-Kampagnen entscheidet, in der unter anderem der Beirat des VSF - allerdings durch einen weisungsgebundenen Ressort-Mitarbeiter - vertreten ist?

10) Wenn ja, wie passt dies zur wiederholt bemühten, formalistischen Verteidigungslinie, dass das BMVIT mit dieser Vergabe nichts zu tun habe, weil alles bei der BBG liege?

11) Trifft es zu, dass die Rechtmäßigkeit der Vergabepraxis „bereits im Sommer“ (2012, also Jahre nachdem es immer wieder Kritik daran gab) „genau geprüft und als korrekt beurteilt worden“ sei?

12) Trifft es zu, dass genau derjenige hohe Beamte des BMVIT diese Prüfung und Beurteilung selbst vorgenommen hat, der die vom Kabinett veranlassten Inseratenschaltungen etc abzusegnen hatte?

13) Was können Sie dem Eindruck entgegenhalten, dass diese von höchster BMVIT-Ebene präsentierte Rechtfertigung unterm Strich wenig Substanz hat, wenn ein Hauptinvolvierter letztlich seinem eigenen Handeln einen Persilschein ausstellt?

14) Ist es zutreffend, dass mit dem Amtsantritt Ihres Amtsvorgängers Werner Faymann im BMVIT der Anteil von Inseratenkampagnen u.dgl. an den (ebenfalls massiv angehobenen) Ausgaben des VSF a) sprunghaft anstieg und b)auch nach dem Wechsel an der Ressortspitze weiterhin hoch blieb?

15) Wenn ja, wie erklären Sie dies?

16) Wenn nein: Wie anders als in Frage 14 skizziert stellt sich dies dar?

17) Wie hoch waren seit 2006 bis heute a) die jährlichen Gesamtausgaben des VSF, b) der Anteil von Medienkampagnen, Inseratenvergaben, Medienkooperationen u.dgl. an diesen Gesamtausgaben? Bitte um tabellarische Darstellung.

18) Wie hoch war seit 2006 bis heute der Anteil a) der im Wege des Direktzugriffs des Ressortchefs/der Ressortchefin vergebenen VSF-Gelder, b) der im Wege von Beiratsempfehlungen vergebenen VSF-Gelder an den jährlich insgesamt ausgegebenen VSF-Geldern? Bitte um tabellarische Darstellung.

19) Welche Evaluierungsprojekte zu Erfolg und Wirkung der aus VSF-Mitteln finanzierten Kampagnen, Inseratenvergaben, Medienkooperationen u.dgl. wurden seit 2007 konkret wann, von wem und mit welchem Mittelaufwand durchgeführt? Bitte um tabellarische Darstellung.

20) Wo und seit wann sind die Ergebnisse dieser Evaluierungsprojekte im Einzelnen öffentlich zugänglich?

21) Wie gelangen höchste Kreise des BMVIT zur öffentlich vertretenen Ansicht, dass die Kampagne „äußerst erfolgreich“ gewesen sei - angesichts der Tatsache, dass die Alkoholunfälle im Umsetzungszeitraum nur geringfügig stärker als die Gesamt-Unfälle und nur halb so stark wie in Deutschland sanken, wobei dieser Rückgang überdies von fachkundigen Experten auf die Wirtschaftskrise (signifikant weniger Lokalbesuche, daher weniger Freizeitfahrten mit Alko-Risiko) zurückgeführt wird?

22) Trifft es zu, dass andere im VSF eingereichte Projekte aufgrund des stark zunehmenden Volumens der Inseratenschaltungen und Spot-Platzierungen nicht umgesetzt werden konnten, wofür offenbar auch „Geldmangel“ als Begründung genannt wurde?


23) Wenn ja, wie erklären Sie diese im Hinblick auf einen optimalen, „zweckmäßigen“ Einsatz der für Verkehrssicherheitsarbeit zur Verfügung stehenden Mittel aufklärungsbedürftige Vorgehensweise?

24) Wenn nein, ist es also nicht zutreffend, dass im VSF eingereichte Projekte abgelehnt werden „mussten“?

25) Trifft es zu, dass VSF-Beiratsmitglieder „keinen Einblick in die genauen Abrechnungen“ des VSF nehmen durften und ihnen dies vorenthalten wurde, wie von einem Ex-Beirat in der Tageszeitung „Kurier“ angegeben?

26) Wenn ja, wie erklären Sie diese Vorgehensweise?

27) Wenn nein, wie ist die Vorgangsweise bei der Offenlegung von genauen Abrechnungen für VSF-finanzierte Projekte tatsächlich?

28) Warum sind die jährlichen Tätigkeitsberichte des VSF für die Öffentlichkeit nicht ohne weiteres einsehbar?

29) Warum liegt – der BMVIT-Homepage zufolge – noch kein Tätigkeitsbericht des VSF für das Jahr 2011 vor?

30) Werden Sie eine Verbesserung in diesem Bereich, zB eine zeitnahe Download-Möglichkeit über die Ministeriums-Homepage, vorsehen? Wenn nein, warum nicht?

31) Welche Inhalte und Aussagen des medial (u.a. SN 9./10.8.2012) vielzitierten mehrseitigen Aktenvermerks zur Inseraten-Vergabepraxis im BMVIT sind konkret NICHT zutreffend?

32) Wie begründen Sie ihre angesichts der mittlerweile bekannt gewordenen, in der Anfragebegründung beschriebenen und u.a. auch gerichtsanhängigen Fakten zur Inseratenvergabepraxis der BMVIT-Spitze offenkundig falsche Antwort in einer Parl. Anfragebeantwortung von Jänner 2012 („Die Einschaltungen erfolgten zu den bestmöglichen Konditionen. Mein Ressort ist stets bestrebt, sämtliche verfügbaren Rabattmöglichkeiten auszuschöpfen, die natürlich von verschiedenen Faktoren wie Zeitpunkt der Schaltung, Platzierung und Anzahl der Schaltungen im betreffenden Medium abhängig sind bzw. auch von der Reichweite des Mediums bestimmt werden.“)?

 

Bei der Beantwortung dieser Anfrage (12743/AB XXIV.GP) ließ die Verkehrsministerin die Gelegenheit ungenützt, reinen Tisch zu machen, und verwies stattdessen über weite Strecken statt zu antworten lediglich auf die Tätigkeitsberichte des Verkehrssicherheitsfonds. Diese Berichte, die bis incl. dem Bericht über das Jahr 2011 nur auf Anfrage öffentlich zugänglich waren, wurden der Anfragestellerin jedoch - nicht zum ersten Mal - erst auf erneute Nachfrage nach mehreren Monaten Wartezeit zugänglich gemacht.

 

Insbesondere wurden in der Anfragebeantwortung in diesem Weg jedoch

·        alle Fragen zur absoluten und relativen Entwicklung über die Jahre beim Volumen von Inseratenkampagnen und Medienkooperationen

·        alle Fragen zu Durchführenden, Kosten und öffentlicher Einsehbarkeit von diesbezüglichen Evaluierungsprojekten und ihren Ergebnissen

·        alle Fragen zum Thema „Einblick in genaue Abrechnungen für Beiratsmitglieder“

gezielt unbeantwortet gelassen.

 

Offen blieb auch, warum zum Bericht über das Jahr 2011 zum Anfragezeitpunkt November 2012 noch kein Hinweis auf www.bmvit.gv.at vorlag – womit der Verweis auf u.a. diesen offenbar zurückgehaltenen Bericht und seine Inhalte in der Antwort jedenfalls ins Leere ging.


Aus den offen gebliebenen Fragen und weiteren mittlerweile bekannt gewordenen Aspekten ergibt sich die Notwendigkeit, die parlamentarische Kontrolltätigkeit gegenüber der BMVIT-Spitze fortzusetzen. 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie erklären Sie, dass Sie in der Beantwortung der Anfrage 12999/J XXIV.GP über weite Strecken anstelle einer Antwort auf die Tätigkeitsberichte des VSF verweisen, obwohl diese die konkret erfragten Informationen in den allerwenigsten Fällen auch enthalten?

 

2)    Die für die Verkehrssicherheitskampagne 2009/10 "Alkohol am Steuer" beschlossene Summe beträgt laut VSF-Tätigkeitsbericht 2009 3,5 Mio Euro, laut VSF-Tätigkeitsbericht 2010 4 Mio Euro. Die Zahlung betrug 2009 lt zwei einander widersprechenden Angaben im VSF-Tätigkeitsbericht 2009 1,84 Mio oder 2,47 Mio, der VSF-Tätigkeitsbericht 2010 weist 2,49 bezahlte Euro-Mio aus. Über die konkrete Verwendung dieser Gelder enthalten die Berichte keinerlei Informationen.

Wie erklären Sie angesichts dieser widersprüchlichen Angaben die "Richtigstellungs"-Aussage Ihres Generalsekretärs (7.11.2012), wonach "in den Geschäftsberichten die Zahlungen aus dem Verkehrssicherheitsfonds für die Kampagne eindeutig ausgewiesen (sind)"?

 

3)    Die Ausschreibung für die Kampagne „Alkohol am Steuer“ von 2009 war vor allem auf Spots für Fernsehen, Hörfunk etc fokussiert. Offensichtlich wurden im Zuge der Umsetzung der Kampagne jedoch andere Schwerpunkte gesetzt und Mittel massiv von Schaltungen dieser Spots in Richtung Inserate in (v.a. bestimmten, aus U-Ausschuss etc bekannten) Printmedien verlagert.

a) Welche Gewichtung – qualitativ und kostenmäßig - hatten die einzelnen Medien laut Ausschreibungsunterlagen und Agenturbriefing(s)?

b) Welche Aufteilung der in dieser Kampagne eingesetzten Mittel auf die Medien Kino, Fernsehen, Hörfunk, Printmedien/Inserate, Plakate wurde im Einzelnen umgesetzt? Wir ersuchen um Angabe der jeweiligen Gesamtsummen sowie um Untergliederung auf die einzelnen Sender, Zeitungen, Zeitschriften etc.

 

4)    Wie erklären Sie, dass eine Person aus Ihrem Kabinett im Zuge des zentralen Vergabetermins der VSF-Kampagne "Alkohol am Steuer" unmissverständlich signalisiert hat, dass die ursprünglich zweitgereihte, einem bekanntermaßen SPÖ-nahen Agenturkonglomerat zugehörige Bieterin gewinnen müsse?

 

5)    Rund um die „Alkohol am Steuer“-Kampagne läuft zwischen der in der 1. Runde der Vergabe erstgereihten und der da noch zweit-, nach der 2. Runde jedoch mit einem sehr ähnlichen Spot zu deutlich höheren Kosten plötzlich als "Bestbieterin" erstgereihten Bieterin im Hinblick auf mutmaßliche Urheberrechtsverstöße/Plagiate ein Handelsgerichtsverfahren.

Wie erklären Sie, dass im Hinblick auf dieses Handelsgerichtsverfahren Mitglieder der Vergabekommission von einer bereits im Vergabeverfahren prominent aktiven Person aus Ihrem Kabinett vehement dazu angehalten wurden, dort nicht auszusagen, sodass letztlich nur ein – unbefristet beamteter und weisungsfreier – Mitarbeiter des Ressorts dort aussagte?

 

6)    Ist es Zufall, dass ebendieser Ressortmitarbeiter daraufhin zeitnah seine Tätigkeit für den VSF beenden musste?

 

7)    Wie erklären Sie vor diesem Hintergrund die interessante Aussage, dass „das BMVIT in keinen gerichtsanhängigen Rechtsstreit rund um die angesprochene Kampagne involviert“ sei, wie in einer BMVIT-Aussendung vom 29.10.2012 behauptet?

 

8)    Laut einer „Kabinetts-Verfügung“ vom 19.11.2007 können Projekte, die „in begründeten Einzelfällen" (!) nicht dem VSF-Beirat vorgelegt werden, nach einer Vorbegutachtung durch eine ausschließlich ressortintern beschickte VSF-Jury direkt von Frau Bundesministerin genehmigt werden.

Wie erklären Sie, dass über Gelder des VSF längst nicht mehr nur wie in der Kabinetts-Verfügung von Herbst 2007 formuliert "in begründeten Einzelfällen", sondern mehrheitlich ohne Befassung des VSF-Beirats entschieden wird?

 

9)    Was sind die jeweiligen Hintergründe der zuletzt häufigen Änderungen der Richtlinie, in deren Rahmen der VSF arbeitet und auf deren Basis die Gelder des VSF vergeben werden sollen?

 

10) Wie erfolgt die Information des VSF-Beirats bzw. aller seiner Mitglieder über die einzelnen Entscheidungen der VSF-Jury und deren Grundlagen – zB finanzieller Art – konkret, so dass alle Beirats-Mitglieder über alle Verkehrssicherheitskampagnen „in vollem Umfang informiert“ (vgl. BMVIT-Aussendungen 27./28.10.2012) sind?

 

11) Wie erklären Sie, dass die Inseratenvergabe im BMVIT zwar in Ihrem Kabinett gestaltet und entschieden, anders als in anderen Ressorts formal aber bei einer einzelnen Fachsektion angesiedelt ist, deren befristet bestellter Leiter, dessen Wiederbestellung offenbar einen Preis hatte, diese Vorgaben abzusegnen hat – somit rein intern und von einer Stelle mit wenig Bewegungsspielraum bei dieser Prüfung „genau geprüft und als korrekt beurteilt“ wird?

 

12) Wie erklären Sie, dass Sie zur offensichtlich (siehe U-Ausschuss, Fragen 31 und 32 der Parl. Anfrage 12999/J XXIV.GP, laufende staatsanwaltschaftliche Erhebungen, …) brisanten Frage der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von Inseratenvergaben im BMVIT keine unabhängige, sondern nur eine interne Prüfung beauftragt haben?

 

13) Können Sie bestätigen, dass bei Inseraten-Vergaben des BMVIT die - angesichts der beträchtlichen Volumina für bestimmte Medien und Verlage umso mehr gebotenen - Rabatte immer aktiv geltend gemacht und ausgeschöpft wurden?

 

14) Wenn nein: In welchen Fällen wurden a) Inseratenschaltungen und/oder b) Medienkooperationen jeweils ohne Geltendmachen und/oder ohne vollständige Rabattausschöpfung umgesetzt?

 

15) Zur Frage nach Evaluierungsprojekten "zu Erfolg und Wirkung der aus VSF-Mitteln finanzierten Kampagnen, Inseratenvergaben, Medienkooperationen u.dgl." und nach der öffentlichen Einsehbarkeit ihrer Ergebnisse in 12999/J XXIV.GP antworteten Sie in 12743/AB XXIV.GP: "Alle gewünschten Informationen sind dem Tätigkeitsbericht zu entnehmen." Eine Nachschau in den VSF-Geschäftsberichten ergibt zB für 2009 keinerlei derartige Information; für 2010 zwar einige Evaluierungen unter den Projekten, jedoch nur eine Überschrift "Verkehrssicherheitskampagne 2008 Evaluierung" samt Auftragnehmer und Bestellbetrag, aber ohne jede inhaltliche Info; für 2011 zwei Hinweise auf Evaluierungsprojekte, die sich jedoch nur mit Einzelprojekten vorhergehender Jahre und nicht mit den "Kampagnen, Inseraten, Medienkooperationen u.dgl." befassten, nach denen gefragt war; für 2012 zwei Evaluierungsprojekte (desselben Auftragnehmers), wovon sich eines zwar auf das von einer großen und ebenfalls kritikwürdige Kampagne begleitete Thema Rettungsgasse bezog, diese Kampagne war jedoch - soweit bekannt - nicht über den VSF finanziert worden, danach war also ebenfalls nicht gefragt.

Wie erklären Sie angesichts dieser dürftigen bis nicht existenten einschlägigen Fakten in den VSF-Tätigkeitsberichten Ihre unter Verweis auf diese Berichte erfolgte Antwortverweigerung zu Kampagnen-Evaluierungsprojekten in der Anfragebeantwortung 12743/AB XXIV.GP?

 

16) 2008 wurden für eine Kampagne „Erst denken dann lenken“, durchgeführt von demselben Agentur-Konglomerat wie die Licht-am-Tag-Inseratenkampagne und die Alkohol-am-Steuer-Kampagne, über direkte Genehmigung des damaligen Ressortchefs Werner Faymann ohne Beiratsempfehlung 2 Mio Euro aus dem VSF-Budget vorgesehen. Offenbar handelte es sich dabei nicht um die gleichlautende weltweite Straßensicherheitskampagne von FIA/ÖAMTC und Bridgestone incl. alljährlicher Reifenprüf-Aktion, auch von gerichtlichem Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzung ist in diesem Fall (noch) nichts bekannt.

In einem Medienbericht vom Mai 2013 wird dazu jedoch Ihr Kabinett zitiert: „Im Büro von Verkehrsministerin Doris Bures heißt es, dass damit verschiedenste Inseraten-Kampagnen über das Jahr verteilt bezahlt wurden.“

a) Wie erklären Sie, dass Ihrem Kabinett zufolge mit den für eine konkrete Verkehrssicherheitskampagne beschlossenen Mitteln - im Übrigen fast die Hälfte der insgesamt in jenem Jahr genehmigten Mittel für VSF-Projekte - "verschiedenste Inseraten-Kampagnen über das Jahr verteilt" bezahlt wurden?

b) Wer im BMVIT hat konkret diese mit den Richtlinien des VSF nicht in Deckung zu bringende Vorgehensweise veranlasst?

c) Welche "Inseraten-Kampagnen über das Jahr verteilt" wurden konkret aus diesem Topf finanziert?

d) Welche Summe wurde dafür jeweils investiert?

e) Welche Medien bzw. Verlage waren konkret im Einzelnen die Nutznießer der entsprechenden Inseraten-Kampagnen?