14973/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.06.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend amtliches Hunderegister für Österreich

 

 

 

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3518/J wurde festgestellt, dass die Erfassung der gechipten Hunde auf die private Datenbank „Animaldata“ der Firma BWK Publishing Solutions GmbH ausgelagert wurde. Diese gilt somit als Meldestelle gemäß § 24 Tierschutzgesetz und leitet die Daten an das amtliche Hunderegister weiter. Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn alle Pflichtfelder in der Datenbank „Animaldata“ erfasst sind. Eine analoge Vorgangsweise gilt für die Datenbank "PETCARD" der Firma B&R Winter e.U. und der Firma „IFTA Daten“.

 

Nun sind zwischen den ersten Erfassungen und den derzeitigen Erfordernissen zwei wesentliche Pflichtfelder hinzugekommen. Diese betreffen das Geburtsdatum sowie Daten eines amtlichen Lichtbildausweises des Hundehalters. Durch die im Zeitverlauf unterschiedlichen Anforderungen ist anzunehmen, dass diese Daten der neu dazugekommenen Pflichtfelder bei einigen Tieren noch immer fehlen. Aufgrund dieser Tatsache können Fehler bei der Übertragung in das amtliche Hunderegister entstehen. Dies gilt vor allem für Hunde, die vor dem 1.1.2010 – also vor Einführung der Pflichteintragung in die amtliche Datenbank – gechipt wurden.

Gleichzeitig werden die Hunde von den Gemeinden für die Einhebung der Hundesteuer erfasst (leider meist ohne Chipnummer). Diese Registrierung in einer Gemeinde zählte bis 31.12.2009 als amtlich erfasst. In Wien sind per 31.12.2011 rund 52.000 für die Hundesteuer registriert. Gleichzeitig waren per 31.12.2011 (laut Beantwortung der Anfrage 11431/J) 31.913 Hunde (rund 61%) in privaten Datenbanken erfasst und davon nur 21.967 Hunde in die neue „amtliche“ Datenbank übergeleitet. Also nur rund 42% der Hundesteuer zahlenden Besitzer sind in der amtlichen Datenbank erfasst. Da man annehmen muss, dass niemand Hundesteuer für einen nicht vorhandenen Hund zahlen möchte, kann man davon ausgehen, dass die Datenbanken für die Hundesteuer die genauesten sind.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende


Anfrage

1.    Welche Maßnahmen wurden getroffen, damit Hunde, die vor dem 1.1.2010 amtlich bei den Gemeinden registriert waren, auch tatsächlich gechipt und in privaten Datenbanken (Meldestellen gemäß § 24 Tierschutzgesetz) erfasst werden?

 

2.    Welche Überlegungen wurden getroffen, damit die Hundedatenbanken der Gemeinden mit der amtlichen Datenbank des Bundes abgeglichen werden können?

3.    Sind Ihnen die Zahlen der registrierten Hunde in den Gemeinden, die für die Hundesteuer erfasst sind, bekannt?

 

4.    Wenn ja, können Sie die Summe dieser Zahlen (nach Bundesländern aufgeschlüsselt) bekannt geben?

 

5.    Ist eine zahlenmäßige Abfrage der erfassten Hunderassen in der amtlichen Datenbank des Bundes möglich? Wenn ja, wieviele Hunde sind je Rasse und je Bundesland registriert?

 

6.    Wenn nein, warum ist eine derartige Abfrage nicht möglich bzw. was würde eine derartige Applikation (die vor allem aufgrund der Rassenlisten für Wien, NÖ und Vorarlberg interessant ist) kosten?

 

7.    Wie hoch ist die Summe jener Hunde (aufgeschlüsselt nach Bundesländern), die in privaten Datenbanken (“Animal Data”, “Petcard” und “IFTA”) erfasst sind, aber in die amtliche Datenbank des Bundes nicht übergeleitet werden konnten?