14984/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.06.2013
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ANFRAGE

des Abgeordneten Heinz-Christian Strache

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend den Vorwurf der Untreue gegenüber Dr. Herbert Teuschl

 

Herbert Teuschl war seit dem Jahr 1988 Geschäftsführer des gemeinnützigen Wohnbauträgers gwb und ging im Jahr 2012 in Pension. Die Abfindung des einflussreichen oberösterreichischen Wohnbaumagnaten sorgte für Aufregung und Unverständnis. Die ursprüngliche Höhe betrug 870.000 Euro. Ein nicht nur unter moralischen bzw. gemeinnützigen, sondern auch rechtlichen Perspektiven überhöhter Betrag. Teuschl musste mehr als 350.000 Euro davon zurückzahlen, wie die „Oberösterreichischen Nachrichten“ in einem Artikel vom 20. Oktober 2012 festhalten.

 

Zusätzlich soll der Aufsichtsrat demnach nicht mit der Genehmigung der großzügigen Pensionsabfindung betraut worden sein. In den Jahren von 1988 bis 2000 wurde die Vorsorge des Geschäftsführers in der Bilanz zurückgestellt. Später wurde die Vorsorge an die Generali übertragen. Dieser Liquiditätstransfer hätte sowohl dem Aufsichtsrat, als auch den Prüfern des Revisionsverbades ins Auge stechen müssen. Der Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft bestätigte, dass gegen Teuschl ein Verfahren wegen des Verdachts der Untreue eröffnet werden würde.  

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welchen Zeitraum haben die Ermittlungen gegen Herbert Teuschl wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit den oben dargestellten Vorkommnissen eingenommen?

 

2.    Wie ist der aktuelle Verfahrensstand in der Causa?

 

3.    Konnte festgestellt werden, dass die Genossenschaftsrevision nur unzureichend geprüft hat?

 

4.    Wenn ja, welche Verfehlungen konnten bisher attestiert werden?

 

5.    Konnte festgestellt werden, dass es seitens des Aufsichtsrates der gwb zu Pflichtverletzungen bzw. Gesetzesübertretungen gekommen ist?

 

6.    Wenn ja, welche Verfehlungen konnten bisher attestiert werden?