15/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Winterreifenpflicht für Busse

Mit der 27. KfG-Novelle im Jahr 2006 wurde die Winterreifenpflicht für LKW und Busse vom 15. November bis 15. März jeden Jahres eingeführt. Mit der 29. KfG-Novelle wurde diese Winterreifenpflicht für LKW auf 1. November bis 15. April ausgedehnt; Busse müssen lediglich vom 1. November bis 15. März Winterreifen benutzen.

Die Winterreifenpflicht für PKW ist neu, wobei diese zwischen dem 1. November und 15. April, nur bei winterlichen Fahrverhältnissen und nur bei Inbetriebnahme des Autos gilt.

Obwohl oder gerade weil diese Regelungen neu sind, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

1.             Aufgrund welcher Studien und praktischen Erfahrungen ist es zu einer Ausdehnung der Winterreifenpflicht für Busse gekommen?

2.             Wann soll es zu einer Evaluierung der Winterreifenpflicht für Busse kommen?

3.             An wie viele Unfällen waren jeweils in den letzten 5 Jahren Busse beteiligt, die eindeutig falsche Reifen, d.h. Sonnerreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen bzw. Winterreifen bei zu guten Wetterbedingungen und zu hohen Straßentemperaturen, montiert hatten und wie viele dieser Unfälle haben

a. Busse mit inländischem

b. Busse mit ausländischen Kennzeichen betroffen?