150/J XXIV. GP
Eingelangt am
12.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gerald Grosz, Mag. Gernot Darmann
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend die Tätigkeit und Nebentätigkeiten von Univ. Prof. Dr. Wolfgang Be-
nedek
Univ. Professor Dr. Wolfgang Benedek ist Leiter des Instituts für Völkerrecht und in-ternationale Beziehungen an der Universität Graz. Darüber hinaus bekleidet Prof. Benedek die Funktion eines so genannten „Direktors" des ETC-Graz {European Trai-ning and Research Center for Human Rights and Democracy), ist Vorsitzender des unabhängigen Beirates zum Fairnessabkommen der Stadt Graz, hält den Vorsitz im Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz und hat darüber hinaus eine Vielzahl von Funktionen in diversen Vereinen und Gesellschaften inne.
Für zumindest zwei dieser Funktionen nimmt Prof. Benedek nachweislich (siehe An-lage 1 - 3) Ressourcen der Universität Graz bzw. seines Institutes in Anspruch, was im Sinne des zweckmäßigen Umgangs mit Steuermittel und hinsichtlich dienstrechtli-cher Bestimmungen zu prüfen wäre. Darüber hinaus ist zu klären, ob und inwieweit die Nebentätigkeiten von Dr. Benedek seine dienstlichen Aufgaben als Universitäts-professor und Leiter des Instituts für Völkerrecht zum Nachteil des Universitätsbetrie-bes und der Studierenden beeinträchtigen.
Anlage 1:
Brief von Dr. Benedek vom 11. Dezember 2007 in seiner Funktion als Vorsitzender
des Menschenrechtsbeirates und Direktors des ETC-Graz
Anlage 2:
Kuvert mit Porto freigemacht Universität Graz
Anlage 3:
Brief von Dr. Benedek vom 31. Jänner 2008 in seiner Funktion als Vorsitzender des
Unabhängigen Beirates zum Fairnessabkommen
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Wis-senschaft und Forschung nachstehende
Anfrage:
1. Seit wann ist Ihnen bekannt, dass Univ. Prof. Dr. Benedek als „Direktor" des Vereines ECT-Graz {European Training and Research Centre for Human Rights and Democracy) fungiert?
2. Seit wann ist Ihnen bekannt, dass Univ. Prof. Dr. Benedek als Vorsitzender des „Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz“ fungiert?
3. Seit wann ist Ihnen bekannt, dass Univ. Prof. Dr. Benedek als „Vorsitzender des Unabhängigen Beirates zum Fairnessabkommen der Stadt Graz" fun-giert?
4. Aufgrund welchen Dienstverhältnisses ist Univ. Prof. Dr. Benedek an der Uni-versität Graz beschäftigt?
5. Wie ist seine Arbeitszeit geregelt?
6. Unterliegt das Dienstverhältnis von Univ. Prof. Dr. Benedek den geltenden Ar-beitszeitnormen?
7. Welche Aufgaben obliegen Univ. Prof. Dr. Benedek an der Universität Graz?
8. Wie hoch ist der zeitliche Aufwand, den Univ. Prof. Dr. Benedek aufgrund sei-ner Dienstpflichten an der Universität Graz monatlich zu erbringen hat?
9. Wie viele Überstunden leistete Univ. Prof. Dr. Benedek in den Jahren 2006, 2007 und 2008?
10. Welches Entgelt erhält Univ. Prof. Dr. Benedek pro geleistete Überstunde?
11.Werden Aufzeichnungen über die Dienstzeiten der Universitätsprofessoren an der Universität Graz geführt?
Wenn ja, welche Stelle führt die Aufzeichnungen über die Dienstzeiten von Univ. Prof. Dr. Benedek?
12. Unterliegt Univ. Prof. Dr. Benedek dienstrechtlich der Meldepflicht für Neben-beschäftigungen?
Wenn ja,
a) wurden von Univ. Prof. Dr. Benedek Nebenbeschäftigungen gemeldet?
b) wie viele?
c) welcher Art sind diese Nebenbeschäftigungen?
d) in welcher Höhe bezieht Prof. Dr. Benedek dafür Entgelt bzw. Entschädigungen?
13. Durch welche Mitarbeiterin/welchen Mitarbeiter wird Univ. Prof. Dr. Benedek an der Universität vertreten?
14. Besteht für Univ. Prof. Dr. Benedek die Möglichkeit, während seiner bezahlten Dienstzeit als Hochschullehrer und Leiter des Instituts für Völkerrecht einer Nebenbeschäftigung nachzugehen?
a) Wenn ja, wie wird dieser Umstand dienstrechtlich geregelt?
b) Wenn nein, wie beurteilen Sie den notwendigen zeitlichen und organi-satorischen Aufwand Univ. Prof. Dr. Benedeks für seine Nebenbeschäf-tigungen in Hinblick auf die Erfüllung seiner Dienstpflichten an der Uni-versität Graz?
15. Ist Ihnen bekannt, dass Univ. Prof. Dr. Benedek personelle Ressourcen der Universität Graz für seine Nebentätigkeiten während Dienstzeit in Anspruch genommen hat?
a) Wenn nein, können Sie eine solche Vorgehensweise ausschließen?
b) Wenn ja, wie ist dieser Umstand aus dienstrechtlicher Sicht zu beurtei-len?
16. Wie beurteilen Sie die eingangs dokumentierte Verwendung von Ressourcen der Universität Graz durch Univ. Prof. Dr. Benedek für seine Nebentätigkeiten
a) in dienstrechtlicher Hinsicht?
b) hinsichtlich der bestimmungsgemäßen Verwendung von Steuermittel?
c) als Ressortleiter hinsichtlich der allgemeinen Sparsamkeit und Zweck-mäßigkeit?
17. Welche Konsequenzen werden Sie aus den unter Frage 16 genannten Um-ständen ziehen?
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