15010/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.06.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Markowitz

und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Finanzierung der Lehrpraxis

 

Am Mittwoch den 29. Mai 2013 hat der Präsident der Ärztekammer, Artur Wechselberger, seine Kritik an den Reformplänen des Gesundheitsministeriums für die postpromotionelle Ärzteausbildung bekräftigt. In einer Presseaussendung  der Ärztekammer vom 29.Mai 2013 heißt es:

„[…] "Es braucht eine gesetzliche Regelung, wenn die Ausbildung zur Allgemeinmedizin neu aufgestellt und verbessert werden soll. Eine Ausbildungskommission hat diesbezüglich im Auftrag des Gesundheitsministers Empfehlungen erarbeitet, die aber nicht berücksichtigt werden." So seien die Bestimmungen zur Lehrpraxis noch nicht zufriedenstellend: "Sechs Monate sind zu wenig. Es ist auch nicht zielführend, die Lehrpraxis im Spital zu absolvieren - das, was ein Allgemeinmediziner können muss, lernt er in einer allgemeinmedizinischen Ordination und nicht in einer hochspezialisierten Spitalsabteilung", sagte der Ärztepräsident. International seien ein- bis mehrjährige Lehrpraxen längst Standard, in den meisten europäischen Ländern erfolge die Finanzierung auch über die öffentliche Hand. Wie umfassend die Aufgaben und das Wissensspektrum eines Allgemeinmediziners sein müssen, führte Reinhold Glehr, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (ÖGAM), aus. "Der Arbeitsauftrag der Allgemeinmedizin beinhaltet die primärärztliche Versorgung, die Funktion als Haus- und Familienarzt, Gesundheitsberatung und -förderung, gezielte Zuweisung zu Spezialisten, Koordinierung der Versorgungsebenen, kontinuierliche Dokumentation und schließlich die Integration von medizinischer Hilfe und die Anordnung wie Überwachung von Pflege", so Glehr.“                   

Die APA schreibt in ihrer Aussendung vom 29.5.2013:

Gerade einmal 106 geförderte Lehrpraxis-Plätze gibt es laut Kammer derzeit österreichweit. Der Bund zahlt den Jungärzten dafür monatlich 1.345 Euro (insgesamt rund eine Mio. Euro pro Jahr), den Rest auf das Kollektivvertragsgehalt (ungefähr noch einmal soviel) muss der praxisführende Arzt aufbringen. Notwendig seien aber 450 Stellen, so Wechselberger, und die sollten zur Gänze von der öffentlichen Hand finanziert werden.“

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.    Werden Sie die Bestimmungen zur Lehrpraxis bei Allgemeinmedizinern in ihrer Reform ändern? Wenn nein, warum nicht?

2.    Inwiefern sind Sie auf die Anliegen der Ärzte in Österreich bei Ihrer Reform eingegangen? Bitte um Ausführung pro Anliegen.

3.    Planen Sie, die Lehrpraxis-Plätze von 106  auf 450 geförderte Plätze zu erhöhen? Wenn ja, was würde dies kosten? Wenn nein, warum nicht?

4.    Was würde es kosten, wenn die Lehrpraxis-Plätze gänzlich von der öffentlichen Hand finanziert werden? Gibt es Berechnungen ihres Ministeriums dazu?