15011/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.06.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Markowitz

und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend der Diskriminierung von beeinträchtigten Personen, die die Fähigkeit zu Sprechen aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls verloren haben



In Österreich gibt es derzeit keinen Rechtsanspruch der mit Sprachverlust beeinträchtigten Menschen auf die Versorgung mit Kommunikationshilfsmitteln. Diese Menschen, die aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer sonstigen angeborenen Behinderung wie etwa multipler Sklerose, amyotrophe Lateralsklerose oder anderen spastischen Erkrankungen leiden, werden in Österreich schwer diskriminiert und haben keinen Anspruch auf solche assistierenden Technologien. Assistierende Technologien sind nach der üblichen Definition jene technischen Hilfsmittel, die zu einer Aufrechterhaltung oder Verbesserung funktionaler Ressourcen einer Person führen und dazu dienen Funktionseinschränkungen auszugleichen.

Bei einem Antrag auf Kostenübernahme erhält die beeinträchtigte Person durch die Sozialversicherungen eine Ablehnung mit der Begründung, dass diese vom Gesetz her verpflichtet sind, nur für die Erstattung von Hilfsmitteln zur medizinischen Rehabilitation aufzukommen. Des Weiteren sind viele Menschen mit Behinderung in diesem Bereich zusätzlich auf Spenden bzw. Finanzierung von privaten Spendenorganisationen angewiesen, um sich solch ein Gerät überhaupt leisten zu können.

Daraus kann man schließen, dass es hier zu einer massiven Diskriminierung dieser beeinträchtigten Menschen kommt.

  

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.    Werden Sie sich als Bundesminister bundesweit um die Schaffung eines gültigen ausformulierten Rechtsanspruchs auf die Versorgung mit assistierenden Technologien einsetzen? Wenn nein, warum nicht?

2.    Werden Sie sich um die Schaffung eines bundesweit gültigen Hilfsmittelkatalogs, der alle Hilfsmittel enthält und der für alle Sozialversicherungen Gültigkeit besitzt einsetzen? Wenn nein, warum nicht?

3.    Werden Sie die Selbstbehalte bei der Anschaffung von notwendigen Hilfsmitteln bei festgelegter Behinderung abschaffen? Wenn nein, warum nicht?