15032/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.06.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Einverständniserklärung zum Beitritt von acht Drittstaaten zum Haager Übereinkommen aus dem Jahre 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
Das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ist ein wichtiges Übereinkommen, da damit ein System geschaffen wird, das die rasche Rückführung eines entführten Kindes in das Land, in dem es seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, ermöglicht.
Damit das Übereinkommen zwischen einem beitretenden Staat und einem Vertragsstaat gilt, muss der Vertragsstaat erklären, dass er mit dem Beitritt einverstanden ist. Nach Auffassung der Kommission fällt der Bereich der internationalen Kindesentführung in die ausschließliche Außenkompetenz der Europäischen Union, da sie in diesem Bereich, insbesondere durch die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates, bereits ihre interne Zuständigkeit ausgeübt hat.
Demnach hat die Kommission acht Vorschläge für Beschlüsse vorgelegt, in denen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, im Namen der Union zu erklären, dass sie mit dem Beitritt von acht Drittstaaten einverstanden sind. Der Rat blockiert jedoch zurzeit diese Beschlüsse und weigert sich, das Parlament zu konsultieren und somit Fortschritte in dieser Angelegenheit zu ermöglichen, da er offensichtlich den Grundsatz der Beschlüsse aus Rechtsgründen anficht.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Vertritt Ihr Ressort die Position, dass die Europäische Union ausschließliche Außenkompetenz in dieser Angelegenheit hat? Wenn nein, warum nicht?
2) Stimmen Sie mit der Unterzeichnerin dieser Anfrage darin überein, dass der Rat seine rechtlichen Einwände gegen die betreffenden Beschlüsse zurückziehen und so deren Annahme ermöglichen sollte?