15050/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.06.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Haubner; Jakob Auer
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Folgen einer Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Forderungen nach der Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer beinhalten Schätzungen über deren mögliches Steueraufkommen, die viel zu hoch erscheinen. „Die Steuer würde nur die Superreichen treffen“, heißt es seitens SPÖ. Im Gegensatz dazu verlangen AK und ÖGB die Steuer schon ab einer Grenze von 150.000,-- Euro. Es liegt die Vermutung nahe, dass hier Klein- und Mittelbetriebe zur Kasse gebeten werden müssen, auch um das angestrebte Aufkommen zu erreichen. Dazu müssten vermutlich jene Firmen mit Steuern belastet werden, die an die nächste Generation übergeben und weitergeführt werden sollen. Damit würde erneut der Mittelstand zur Kasse gebeten werden, der bereits die tragende Säule des Gesundheits- und Sozialsystems ist und dieses maßgeblich finanziert.

Das ist der falsche Ansatz! Betriebsübergaben sollen nicht mit finanziellen und administrativen Barrieren erschwert, sondern vielmehr erleichtert werden. Diese über Jahre und Jahrzehnte hinweg erfolgreich geführten Unternehmen müssen möglichst effizient und einfach übergeben und übernommen werden können. Fallen hier zusätzliche Kosten in Form von Steuern, Abgaben oder Gebühren an, stellt dies eine zusätzliche Belastung für Firmen dar. Des Weiteren würde eine Erbschafts- und Schenkungssteuer die Vermögenswerte angreifen, die Kreditwürdigkeit schwächen und wichtige Investitionen verzögern oder gar verhindern. Unternehmen, Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze würden dadurch massiv gefährdet werden.

Das kann sich Österreich auf keinen Fall leisten, denn bis 2020 stehen knapp 58.000 heimische Betriebe mit 500.000 Mitarbeitern vor der Übergabe. Zwei Drittel der Unternehmensübergaben erfolgen dabei im Familienkreis. Schon jetzt werden jährlich rund 6.500 Unternehmen übergeben. Scheitern Betriebsnachfolgen aufgrund der steuerlichen Belastung durch Erbschafts- und Schenkungssteuer, stehen Arbeitsplätze von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf dem Spiel.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Finanzen folgende


Anfrage:

1.    Wie gestaltete sich das Modell der 2007 abgeschafften Erbschafts- und Schenkungssteuer bezüglich Freigrenzen und Steuersätze?

2.    Gab es nach dem alten Modell eine Differenzierung im Hinblick auf die Begünstigten?

3.    Welche Form von Eigentum wurde als Vermögenswert deklariert und musste demnach bei Weitergabe versteuert werden?

4.    Könnte ein und dasselbe Eigentum beispielsweise bei Schenkung und kurz darauf folgender Vererbung mehrfach besteuert werden?

5.    Wie erfolgte die Bewertung des Eigentums?

6.    Welches Aufkommen wurde mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer lukriert?

7.    Wie hoch wäre das jährliche Aufkommen einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Basis des seinerzeitigen Modells bei Freigrenzen von 300.000 Euro wie von AK-Präsident Kaske vorgeschlagen?

8.    Welche Weitergaben und Erbschaften wären nach dem Modell von AK- Präsident Kaske betroffen?

9.    Wie hoch müssten die Steuersätze sein, um mit einer Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Freigrenzen von 1 Mio. Euro jährlich ein Aufkommen von 500 Mio. einzunehmen, wie SPÖ StS Schieder dies vorgeschlagen hat?

10. Für welche Erbschaften und Schenkungen müsste man nach dem Modell von SPÖ StS Schieder bezahlen?

11. Wen würde eine Erbschaftssteuer mit einer Freigrenze von 150.000 Euro treffen, wie von ÖGB-Präsident Foglar gefordert?

12. Wäre eine Einführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer verwaltungsökonomisch sinnvoll?