15052/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.06.2013
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Verweigerung der Anerkennung der österreichischen e-card in spanischen Krankenhäusern

 

 

Medienberichten zufolge hat die Europäische Kommission ein Verfahren gegen Spanien eröffnet, weil die Europäische Gesundheitskarte, auch die österreichische e-card, in einigen staatlichen Krankenhäusern nicht erkannt wurde. So soll von EU-Bürgern Geld für eine Behandlung verlangt worden sein, obwohl dies vertraglich in der Union untersagt ist.

Kommissions-Sprecher Jonathan Todd sprach von Hunderten Fällen, wo selbst Patienten, die an Schmerzen litten, nicht geholfen wurde, da sie kein Geld bei sich hatten. Diesen sei fälschlicherweise gesagt worden, dass die Karte nicht gelte.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Seit wann genau ist Ihnen bekannt, dass in Spanien die e-card nicht anerkannt wird?

2.    Wann genau haben Sie die Öffentlichkeit erstmals darüber informiert?

3.    Wie viele Inhaber einer österreichischen e-card mussten für Ihre Behandlung extra bezahlen?

4.    Welche Möglichkeiten haben diese Personen, ihr Geld rückerstattet zu bekommen?

5.    Wie hoch sind die Außenstände, welche spanische Krankenkassen gegenüber den österreichischen Krankenkassen haben?

6.    Wie lange dauert es durchschnittlich, bis die spanischen Krankenversicherungen ihre Außenstände in Österreich begleichen?