15053/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.06.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Nichtumsetzung des SP/VP-Regierungsprogrammes für die XXIV.

Gesetzgebungsperiode im Bereich Umwelt

 

Das SP/VP-Regierungsprogramm 2008 - 2013 für die XXIV. Gesetzgebungsperiode

trägt den Titel „GEMEINSAM FÜR ÖSTERREICH“. Die beiden Koalitionsparteien

SPÖ und ÖVP wollten in der Bundesregierung und den beiden Klubs im Parlament

zusammenarbeiten, um Österreich in den nächsten fünf Jahren weiter nach vorne zu

bringen.

Die fünf Jahre der XXIV. GP sind nunmehr fast um, die nächste Nationalratswahl

wird am 29. September 2013 stattfinden. Das Regierungsprogramm wurde in einigen

Punkten erfüllt, noch mehr Punkte sind aber nur ansatzweise bzw. überhaupt nicht

umgesetzt worden. In manchen Bereichen ergeben sich mehr Fragen als Antworten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.   Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um das Kyoto-Ziel zu erreichen?

 

2.   Was ist aus Ihrer Sicht die Ursache dafür, dass Österreich das Kyoto-Ziel nicht erreicht hat?

 

3.   Welche Maßnahmen werden Sie folglich künftig setzen, um das Kyoto-Ziel zu erreichen?

 

4.   Wurde, wie im Regierungsprogramm angekündigt, eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt?

a.    Wenn ja, wie lautet diese Strategie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

5.   Welche Schritte haben Sie gesetzt, um die Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern, wie es im Klima- und Energiepaket der EU vorgesehen ist?


6.   Welche stabilen Rahmenbedingungen haben Sie mit welchem Erfolg geschaffen, um Investitionen im Bereich der nachhaltigen Energieerzeugung zu unterstützen?

 

7.   Konnte bei der betrieblichen Umweltförderung die Wartezeit für die Antragsteller reduziert werden?

a.    Wenn ja, in welchem Ausmaß?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

8.   Wenn im Regierungsprogramm betont wird, dass der optimale Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt oberste Maxime der Anti-Atom-Politik sei, warum haben die Regierungsparteien dann zahlreiche Anträge (z. B.: 2033/A(E), 1518/A(E), 1146/A(E)), die genau diese Maxime verfolgen, abgelehnt?

 

9.   Wurde die radiologische Notstandsvorsorge, einschließlich der österreichischen Strahlenwarnsysteme sowie des Bereitschaftsdienstes, ausgebaut?

a.    Wenn ja, inwieweit?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

10. Welche Schritte haben Sie gesetzt, damit die in der Vereinbarung von Brüssel festgelegten Sicherheitsmaßnahmen beim KKW Temelin vollständig realisiert werden?

 

11. Welche Schritte werden Sie diesbezüglich künftig setzen?

 

12. Wurde das Ziel (Umstellung von 400.000 Haushalten) beim Ausstieg aus der Ölheizung im Neubau erreicht?

 

13. Ist die Sanierung der dringend notwendigen sanierungsbedürftigen Gebäude so weit vorangeschritten, dass Sie bis 2020, gemäß Ihrer eigenen Vorgaben, abgeschlossen sein wird?

 

14. Inwieweit wurden Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien und innovatives Bauen in den relevanten Lehr- und Ausbildungsplänen stärker verankert?

 

15. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um den öffentlichen Verkehr gezielt zu fördern?

 

16. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um den Umstieg auf alternative Antriebe und Kraftstoffe voran zu treiben?

a.    Mit welchem Erfolg?

 

17. Um jeweils wie viel konnten der Energieverbrauch, die Energiekosten und CO2-Emissionen mittels „Energiebudgeting“ reduziert werden?

 

18. Welche Kriterien und konkrete Zielvorgaben wurden vom Bund gemeinsam mit Ländern und Gemeinden zur Verbesserung der Nachhaltigkeit bei der öffentlichen Beschaffung erarbeitet?

a.    Mit welchem Erfolg?


19. Inwieweit wurden Verbesserungen im Bereich von schutzwürdigen Gebieten, die Verankerung der Bedeutung der Energieeffizienz für die Umweltverträglichkeit und die Straffung der UVP-Verfahren durch Vereinfachungen, Erleichterungen und höhere Verfahrenseffizienz erreicht?

 

20. Wenn sich Regierungsprogramm zur Umsetzung der Aarhus-Konvention bekennt und der Umweltinformationsbereich im Hinblick auf einen erleichterten Zugang verbessert werden soll, warum wurde es dann bei der Novellierung des Wasserrechtsgesetzes unterlassen, die von der Aarhus-Konvention geforderte Überprüfungsmöglichkeit für Umweltorganisationen zu schaffen?

 

21. Wurden hinsichtlich des Bundesgesetzes über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz) bei der Prüfung der Kompetenzlage für Planung, Finanzierung, Genehmigung, Durchführung und Kontrolle mögliche Optimierungspotentiale festgestellt?

a.    Wenn ja, welche und wurden diese Optimierungen bereits durchgeführt?

 

22. Welche Maßnahmen haben Sie für eine nachhaltige Sicherung und Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität der österreichischen Städte gesetzt?

 

23. Wie wurde das Modernisierungskonzept für die Behandlung und Zwischenlagerung von in Österreich anfallenden radioaktiven Abfällen umgesetzt?

 

24. Welche nachhaltig koordinierten Aktionspläne wurden vom Bund zur Reduktion der Lärmbelästigungen erstellt?

 

25.  Welche darin erarbeiteten Maßnahmen wurden wann umgesetzt?

 

26. Welche Strategie zur Reduktion der Feinstaubemissionen wurde verabschiedet und welche Maßnahmen wurden diesbezüglich gesetzt?

 

27. Welche Erfolge konnten Sie mit der Umsetzung des Impulsprogrammes zur Substitution gefährlicher Arbeitsstoffe durch nicht oder weniger gefährliche, insbesondere zur Substitution krebserzeugender, erbgutverändernder und fortpflanzungsschädigender Chemikalien verbuchen?

 

28. Welche Effekte wurden im Zusammenhang mit der Lichtverschmutzung beobachtet und welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen?