15062/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.06.2013
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Anfrage

 

des Abgeordneten Werner Neubauer, Harald Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Abschiebung afrikanischer Flüchtlinge nach Deutschland

Wie Medienberichten in letzter Zeit zu entnehmen war, soll Italien insgesamt 5.700 Flüchtlinge aus Nordafrika mit je 500 Euro und befristeten Reisedokumenten für das Schengengebiet ausgestattet haben, damit sie das Land freiwillig verlassen. Diese Vorgehensweise bestätigen auch die Flüchtlinge selbst. Der Großteil von ihnen wurde nach Deutschland transportiert. Abgesehen davon, dass diese Vorgehensweise der Dublin-II-Verordnung widerspricht, versucht Italien so, sich seiner Verantwortung und der damit verbundenen finanziellen Belastung auf Kosten anderer Mitgliedstaaten zu entledigen.

Andererseits wird so einem illegalen Schlepper-Unwesen eine neue Form einer Pseudo-Legalität verliehen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

  1. Ist Ihnen diese Vorgehensweise Italiens bekannt?
  2. Wurden bei etwaigen Personenkontrollen in Österreich afrikanische Flüchtlinge mit in Italien ausgestellten Reisedokumenten aufgegriffen?
    1. Wenn ja, wie viele?
    2. Wenn ja, wie war die weitere Vorgehensweise der Behörden mit diesen Personen?
    3. Wenn ja, wird mit den italienischen Behörden diesbezüglich kooperiert?

  1. Haben in den letzten drei Monaten Menschen aus Afrika, die in Italien ausgestellte Reisedokumente vorgelegt haben, in Österreich Asylanträge gestellt?
    1. Wenn ja, wie viele?
    2. Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Behandlung dieser Anträge?
  2. Werden Sie aufgrund der Tatsache, dass offenbar tausende Flüchtlinge ungehindert durch Österreich nach Deutschland gereist sind, Maßnahmen setzen, dies künftig zu verhindern oder zumindest zu erschweren?
  3. Wurden durch die Bustransporte durch österreichisches Bundesgebiet die Grenzen Österreichs durch diese Vorgehensweise Italiens verletzt?
  4. Werden Sie, nachdem ja nicht gänzlich auszuschließen ist, dass ein Teil der Flüchtlinge in Österreich verblieben ist, im Bundesgebiet zwischen Deutschland und Italien verstärkte Personenkontrollen veranlassen?
    1. Wenn nein, warum nicht?
  5. Werden Sie künftig Italienische Reisebusse verstärkt kontrollieren, wie dies auch Deutschland gemacht hat?
  6. Werden Sie an den Grenzübergängen zu Italien hin künftig verstärkte Kontrollen anordnen?
  7. Welche Konsequenzen werden Sie insgesamt aus diesem Sachverhalt ziehen?
  8. Wird durch diese Vorgehensweise Italiens das Schengen-Abkommen oder andere Rechtsbestimmungen verletzt?