15069/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.06.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Brief der Innenministerin an EU-Präsidentschaft und EU-Kommission betreffend Sozialmissbrauch

 

Der deutsche Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hatte bereits im März 2013 beim Treffen der Innenminister in Brüssel erklärt, es gäbe zahlreiche Beschwerden aus deutschen Städten und Gemeinden über eine wachsende Anzahl von Migranten aus den problemreichen Staaten der EU. Das Hauptziel der meisten dieser Einwanderer sei das Sozialsystem. Dies betreffe in erster Linie Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien, vor allem deren Roma-Bevölkerung. In weiterer Folge schrieb der deutsche Innenminister gemeinsam mit unserer Bundesministerin für Inneres, Mag. Johanna Mikl-Leitner, und deren Amtskollegen aus Großbritannien und den Niederlanden einen Brief an die irische EU-Präsidentschaft und die Kommission. Sie wollten vor allem eine rechtliche Klärung der Frage, wie der Sozialleistungsbetrug in der EU besser bekämpft werden kann.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    War der Brief mit Ihnen bzw. Ihrem Ressort abgesprochen?

2.    Wenn nein, tragen Sie den Inhalt des Briefes mit?

3.    Wenn ja, auf Basis welcher statistischen Daten wurde der Brief formuliert?

4.    Wie viele Rumänen wurden in den Jahren 2008 bis 2012 beim Sozialmissbrauch ertappt?

5.    Wie viele Bulgaren wurden in den Jahren 2008 bis 2012 beim Sozialmissbrauch ertappt?

6.    Wie viele Gemeinden haben sich insgesamt über den Sozialmissbrauch durch Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien beschwert?

7.    Wie hoch war die Summe, die missbräuchlich erschlichen wurde?


8.    Seit wann genau ist Ihnen bekannt, dass Angehörige der beiden EU-Mitgliedsstaaten signifikant häufig beim Sozialmissbrauch beteiligt sind?

9.    Welche Maßnahmen hat Ihr Ressort gesetzt, um den Sozialmissbrauch durch Staatsangehörige der beiden genannten Staaten zu unterbinden?