15125/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.06.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Freilassung von albanischen Serieneinbrechern durch die Salzburger Staatsanwaltschaft

 

 

Die Printausgabe der Salzburger Nachrichten berichtete am 31.5.2013 unter dem Titel: „Frust bei der Polizei über „laxe“ Justiz“, die Polizei wäre nach der Freilassung zweier Serieneinbrecher aus Albanien empört und verstehe die diesbezügliche Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft nicht.

SALZBURG (SN). Vor wenigen Tagen durfte sich die Salzburger Polizei über einen großen Ermittlungserfolg freuen. Es war gelungen, zwei Albaner dingfest zu machen, die im Verdacht stehen, im Großraum Salzburg in einer Woche 33 Hauseinbrüche verübt zu haben. Die mutmaßlichen Mitglieder einer siebenköpfigen albanischen Tätergruppe sind inzwischen wieder auf freiem Fuß – auf Geheiß der Salzburger Staatsanwaltschaft.“ Obwohl, so ein nicht namentlich Genannter, es genug Gründe für eine Verhängung einer Untersuchungshaft gegeben hätte.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wie begründete die Salzburger Staatsanwaltschaft ihre Vorgehensweise in besagtem Fall?
  2. Wie lautete der der Staatsanwaltschaft durch die Exekutive übermittelte diesbezügliche Sachverhalt?
  3. Sind diese beiden albanischen, mutmaßlichen Serieneinbrecher vorbestraft? (aufgegliedert nach Vorstrafen)
  4. Wird dieser Fall Konsequenzen für die verantwortlichen Beamten der Salzburger Staatsanwaltschaft nach sich ziehen?
  5. Ergingen in dieser Causa Weisungen seitens Ihres Ressorts?
  6. Wenn ja, welche?
  7. Was unternehmen Sie, um derartiges Fehlverhalten der Salzburger Staatsanwaltschaft künftig zu unterbinden?