15132/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.06.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Einflussnahme des Ex-Staatssekretärs Lopatka auf Steuerverfahren
Am 17.5.2013 berichtete „Format", dass Felix Baumgartner „bei seinen Steuernachforderungen Hilfe aus dem Finanzstaatssekretariat erhalten haben soll. Weil ihm der Sportlerstatus rückwirkend aberkannt wurde, habe er politisch interveniert und sich so die Nachzahlung erspart…..“
Basieren soll dies alles auf einer Weisung des Ex-Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka. Dieser Steuervorteil dürfte offensichtlich widerrechtlich gewährt worden sein, weil er nach der Amtszeit dieses Staatssekretärs nicht mehr gewährt wurde. Laut diesem Artikel muss man den Schluss ziehen, es wurde eine gesetzeswidrige Weisung vom damaligen Staatssekretär erteilt.
Die Zeitschrift Format beruft sich in dem Artikel auf Aussagen des Steuerpflichtigen selbst. Der damalige Staatssekretär Reinhold Lopatka bestätigt den Kontakt zu Felix Baumgartner, bestreitet aber rechtswidrige Weisungen und Interventionen. Nachdem ein Staatssekretär grundsätzlich seinem Minister gegenüber weisungsgebunden ist, bleibt die Frage offen, ob nicht gar der damalige Finanzminister persönlich in diesem Fall eingegriffen hat.
Die sogenannte "Sportlerverordnung“ verhilft Österreichs Spitzenathleten unter gewissen Voraussetzungen (überwiegende Tätigkeit im Ausland, Spitzensport mit Wettbewerbscharakter etc.) zu einer deutlichen Verminderung ihrer Steuerlast. Einkünfte aus der Tätigkeit eines Sportlers inklusive der Werbetätigkeiten sind demnach nur zu 33 Prozent zu versteuern. Die Verordnung führt also zu einer pauschalen Steuerbefreiung von 66 Prozent der Jahreseinkünfte eines Athleten. Gleichzeitig sinkt der Höchststeuersatz von 50 auf rund 17 Prozent.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Seit wann sind den Justizbehörden die gegen Ex-Finanzstaatssekretär Lopatka erhobenen Vorwürfe bekannt?
2. Sieht die Justiz in Zusammenhang mit dem oben beschriebenen Sachverhalt einen dringenden Tatverdacht?
3. Wenn ja, wann wurde mit den Ermittlungen begonnen?
4. Wenn nein, was braucht es noch, wenn der vermeintliche Profiteur ein mediales Geständnis abgibt und der vermeintliche Täter verständlicherweise meint, es sei nicht ganz so gewesen? (Zweiteres ein Geständnis light?)
5. Wenn nein, wie erklärt man sich den Wegfall der Steuererleichterung nach Ende der Amtszeit des betroffenen Staatssekretärs?
6. Sofern Felix Baumgartner unrichtige Angaben über die rechtswidrige Vorgangsweise des Herrn Lopatka gegenüber den Medien gemacht haben sollte, wäre ja - durch die fälschliche Beschuldigung einer gerichtlich strafbaren Tat - ebenfalls ein staatsanwaltliches Engagement erforderlich; gibt es dahingehend eine Aktivität der Staatsanwaltschaft?