15139/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Stefan Prähauser Genossen und Genossinnen

An die Bundesministerin für Inneres betreffend Dr. Alexander Janda als Geschäftsführer des Österreichischen Integrationsfonds sowie als Geschäftsführer des Wiener Stadterweiterungsfonds

Der Name Dr. Alexander Janda tauchte in diesen Tagen wieder in den Medien auf. Diesmal allerdings nicht im Zusammenhang mit dem Österreichischen Integrationsfonds, dessen Geschäftsführer er bis Ende 2012 war, sondern in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als ehemaliger Geschäftsführer des Wiener Stadterweiterungsfonds, wofür er im Mai 2012 mit dem Silvesterorden ausgezeichnet wurde, weil er der katholischen Kirche - laut eines RH- Berichtes offenbar nicht widmungskonform - Geld aus dem Fonds spendete. Der nunmehrige Ex-Fonds-Geschäftsführer Alexander Janda betonte laut der Tageszeitung „Die Presse“, dass alle Spenden einstimmig im Fonds-Kuratorium beschlossen worden seien. (Siehe dazu: http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/1417167/Experte Innenministerium-spendete- satzungswidrig v. 11.06.2013)

Damit meinte Dr. Janda offenbar auch jene Gelder, die an den Österreichischen Integrationsfonds flossen, dessen Geschäftsführer er zeitgleich war, sowie die Zuwendungen an das „Austro-American Institute of Education“ für das er ebenso tätig war.

Aufgrund der gesamten Konstellation drängt sich geradezu eine parlamentarische Anfrage an die Frau Bundesminister betreffend Dr. Alexander Janda als Fonds-Geschäftsführer auf. Bereits vor rund einem Jahr wurde eine Anfrage an die Frau Bundesminister betreffend derselben Person im Zusammenhang mit deren Tätigkeit als Geschäftsführer des Österreichischen Integrationsfonds gestellt. (Siehe dazu: 11693/J)

Unter Hinweis auf Art 52/1, 2-4 B-VG sowie dem Vermerk, dass die Beantwortung der Frage nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres falle, verweigerte das BMI damals die Anfragebeantwortung.

Da selbiges Vorgehen des BMI bei dieser Anfrage ebenso zu befürchten steht, ist dazu vorab grundsätzlich Folgendes festzuhalten:


Das Interpellationsrecht ist eines der wichtigsten Instrumente des Nationalrates, mit dem er die Gebarung der Regierung und der ihr unterstellten Einrichtungen kontrolliert, was auch im GOG-NR § 90 unmissverständlich festgeschrieben ist. Laut Morscher[1] können solcherart auch Abgeordnete der Regierungspartei(en) echte Kontrolle üben, „ und zwar als Unterstützung der Regierung gegenüber der Bürokratie (Morscher, S. 198) Im Zusammenhang mit dem Österreichischen Integrationsfonds erfolgte in der Vergangenheit mit parlamentarischen Anfragen bereits eine Kontrolle im Sinne des Ministeriums, denn nach Abgeordnetenanfragen, die das Integrationsprojekt OSETO in Kärnten zum Inhalt hatten (Siehe dazu parlamentarische Anfragen 6103/J, 6700/J, 7774/J, 8360/J sowie 8410/J) , wurde das Projekt von Seiten des Innenministeriums gestoppt, da durch die Anfragen Ungereimtheiten in Bezug auf die Finanzgebarung zu Tage befördert wurden. Damit haben die Abgeordneten der Regierungspartei SPÖ durch Anfragen die Ministerin des Koalitionspartners nachweislich vor Schaden bewahrt und dafür gesorgt, dass mit österreichischem Steuergeld sorgfältig umgegangen wird.

Da in § 90 GOG-NR unter anderem steht, dass der Nationalrat befugt ist, die Mitglieder der Bundesregierung „ über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen ", ist die Antwortverweigerung des Innenministeriums hinsichtlich der Fragen zum Österreichischen Integrationsfonds unzulässig. Denn: „ Gem Art 52 Abs 2 idF der B-VGN BGBl 1993/508 können auch Angelegenheiten von Unternehmungen, an denen die Beteiligung des Bundes mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beträgt - oder bei denen die Beherrschung durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen gegeben ist (dies gilt auch für Unternehmungen jeder weiteren Stufe) - und die der Kontrolle des RH unterliegen, Gegenstand einer Anfrage sein. “ (Atzwanger/Zögernitz, S. 366)[2] Demgemäß besteht einwandfrei Interpellationsrecht von Abgeordneten betreffend des Österreichisches Integrationsfonds und die Ministerin ist zur Beantwortung der Fragen verpflichtet.

Das wird durch folgende Fakten noch zusätzlich untermauert bzw. erhärtet:

Der Österreichische Integrationsfonds scheint als Fonds der Republik Österreich im Bundesrechnungsabschluss auf und unterliegt der Kontrolle des RH. Vom jährlichen Gesamtbudget des Österreichischen Integrationsfonds stammen durchschnittlich rund 80% vom BMI. Im Jahr 2010 steuerte das BMI 7.457.257 € zum Gesamtbudget von 9.554.540 € und im Jahre 2011 immerhin 7.264.428 € zum Budget von 8.655.887 € bei. (Siehe dazu: Jahresbericht 2011 des Österreichischen Integrationsfonds S. 28) Folglich wäre der Integrationsfonds ohne die Gelder des BMI in der bestehenden Form nicht existent. Nicht von ungefähr muss daher der Integrationsfonds innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf eines Kalenderjahres über das abgelaufene Kalenderjahr eine von einem Wirtschaftsprüfer erstellte Bilanz vorlegen und diese nach Zustimmung durch den Aufsichtsrat dem Bundesministerium für Inneres als Fondsbehörde erster Instanz gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Österreichischen Integrationsfonds übermitteln. (Siehe dazu Anfragebeantwortung 10054/AB XXIV.GP) Somit gilt für den Österreichischen Integrationsfonds laut § 39 Abs. 2 des BGBl.

Nr. 11/1975: „Für Stiftungen und Fonds, die nach ihren Satzungen von einem Bundesministerium zu verwalten sind, obliegen die Aufgaben der Stiftungs- und Fondsbehörde dem nach dem Stiftungs- und Fondszweck zuständigen Bundesminister. Das gleiche gilt für Stiftungen und Fonds, die nach ihren Satzungen von Personen (Personengemeinschaften) zu verwalten sind, die hiezu vom Bundespräsidenten, von der Bundesregierung oder von einem Bundesminister bestellt werden. “ Nicht zuletzt daraus ergibt sich zwingend ein Interpellationsrecht der Nationalratsabgeordneten betreffend sämtlicher Aktivitäten des Integrationsfonds und eine Antwortpflicht der Innenministerin, denn die Ministerin ist für die ordnungsgemäße Verwendung des Steuergeldes politisch letztverantwortlich und damit gegenüber dem Nationalrat auf Anfrage auskunftspflichtig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an Sie als zuständige Ministerin daher folgende

Anfrage:

1.      Aufgrund welcher konkreten Qualifikationen hat Herr Dr. Alexander Janda seinerzeit den Posten als Leiter des Österreichischen Integrationsfonds erhalten?

2.       War die Stelle seinerzeit öffentlich ausgeschrieben? (Wenn ja: Wie lautete der Text der Ausschreibung? Wenn nein: Warum nicht?)

3.       Wie viele Bewerbungen gab es für diese Stelle?

4.       Gab es eine Bewerbungskommission? (Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Wie war diese genau zusammengesetzt?)

5.       Welches Gehaltsschema kam bei der Beschäftigung zur Anwendung? (Wie hoch war der monatliche Bruttogehalt?)

6.       Wie lautete die Regelung der Wochenarbeitszeit für die Tätigkeit als Geschäftsführer des Österreichischen Integrationsfonds?

7.       Warum wurde das Dienstverhältnis mit Herrn Dr. Alexander Janda mit Ende 2012 gelöst?

8.       Erhielt Herr Dr. Janda eine Abfertigung als er die Tätigkeit beim Österreichischen Integrationsfonds beendete? (Falls ja: In welcher Höhe?)

9.       Wann wurde Herr Dr. Alexander Janda zum Geschäftsführer des Wiener Stadterweiterungsfonds bestellt u. von wann bis wann bekleidete er diese Position?

10.   War die Stelle seinerzeit ausgeschrieben? (Wenn ja: Wie lautete der Text der Ausschreibung? Wenn ja: Wie viele Bewerbungen gab es für diese Stelle?)

11.   Erhielt Herr Dr. Janda für diese Tätigkeit eine finanzielle Zuwendung u. - falls ja - in welcher Höhe?

12.   Wie lautete die Regelung der Wochenarbeitszeit für die Tätigkeit als Geschäftsführer des Wiener Stadterweiterungsfonds?

13.   Erhielt Herr Dr. Janda eine Abfertigung als er die Tätigkeit beim Wiener Stadterweiterungsfonds beendete? (Falls ja: In welcher Höhe?)

14.   Sah das Ministerium nie eine Unvereinbarkeit zwischen den beiden von Herrn Dr. Janda ausgeübten Geschäftsführertätigkeiten? (Falls nein: Auch dann noch nicht, als Gelder vom Wiener Stadterweiterungsfonds zum Österreichischen Integrationsfonds flossen?)



[1] Morscher, Siegbert, Die parlamentarische Interpellation, Schriften zum Öffentlichen Recht Bd 208, Berlin 1973.

 

[2] Atzwanger, Konrad / Zögernitz, Werner (Hg), Nationalrat-Geschäftsordnung samt Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse und umfangreichen Anmerkungen, 3. völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Wien 1999.