15140/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abg. Erwin Spindelberger und Genossinnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Strompreisentwicklung in Österreich

Wie medialen Berichten in jüngster Vergangenheit zu entnehmen war, sprechen heimische Topmanager davon, dass der Ausbau erneuerbarer Energie in Österreich grundsätzlich als gescheitert betrachtet werden muss. Argumentiert wird dies damit, dass zwar das mengenmäßige Ziel was den Ausbau erneuerbarer Energie anlangt, erreicht werden wird, die Energie aufgrund verfehlter Förderpolitik für die Konsumentinnen und Konsumenten aber nicht leistbarer geworden ist. Deshalb stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

ANFRAGE:

1.   Obwohl die Strom Großhandelspreise seit Mitte 2008 um 26 Prozent gesunken sind, wurden und werden diese Preissenkungen offenbar nicht an die Privathaushalte weitergegeben, sondern deren Strompreise in diesem Zeitraum sogar um bis zu 20 Prozent erhöht.

Welche Maßnahmen gedenken Sie einzuleiten, um für Haushaltskunden eine zeitnahe Weitergabe der Änderungen der Großhandelspreise zu gewährleisten?

2.   In den Sektoren Haushalten und Gewerbe zeigt sich betreffend der Energiekosten eine deutlich unterschiedliche Entwicklung zulasten der privaten Haushalte. Worauf führen Sie diese zurück? Welche Maßnahmen setzt das Ressort um diese Entwicklung zu beenden bzw. umzukehren?

3.    Im Rahmen des Ökostromgesetzes 2012 wurde das jährliche Unterstützungsvolumen von 21 Mio. € auf 50 Mio. € p.a. erhöht.

Private Haushalte tragen in Relation zu ihrem Verbrauch unverhältnismäßig mehr zum Ausbau der erneuerbaren Energien bei als die durch diverse Regelungen bevorteilte energieintensive Industrie.


Was tun Sie, um diese Schieflage zu beseitigen?

4.     Windkraftanlagenbetreiber erzielen zweistellige  Umsatzrenditen  (der größte Windkraftbetreiber erzielt 13% für seine Eigentümer  bzw. Investoren) während die Renditen traditioneller Energieversorger bei rund 5,5% liegen.
Dieser Umstand wird über staatlich gesicherte Einspeisetarife, welche noch dazu für die nächsten 12 Jahre garantiert werden, abgesichert, während Netzbetreiber, welche die für den Ausbau der Erneuerbaren notwendige Infrastruktur bereitstellen, von der E-Control streng kostengeprüft werden und nicht einmal mehr ihre Lohn- und Gehaltsaufwendungen abgegolten bekommen.

Der sichere Netzbetrieb sowie die Sicherheit der Netze ist eine Grundlage der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung Österreichs und muss folglich im Fokus energiepolitischer Entscheidungen stehen. Welche Maßnahmen setzen Sie um die Voraussetzungen für u.a. eine angemessene Anerkennung der Kosten (wie auch kollektiv- bzw. einzelvertraglich zugesicherte Entgeltsansprüche) zu gewährleisten?

5.     Durch diese politisch bedenkliche Vorgangsweise seitens der E-Control gegenüber unzähligen kommunalen Mehrbereichsunternehmen, die neben anderen Sparten (Installation, Gasversorgung, Verkauf) auch Verteilernetze betreiben, entsteht der Eindruck, dass diese durch unverhältnismäßig hohe und offenbar willkürliche Kostenkürzungen in den Ruin getrieben werden sollen.

Welche Aktivitäten planen Sie seitens des Ressorts, um solchen bedenklichen Machenschaften der E-Control sofortigen Einhalt zu gebieten?

6.     Wie in den letzten Jahren festgestellt werden musste, gibt es bei Prüfungen durch die E-Control leider keine Kontinuität. So werden zum Beispiel bereits geprüfte Ergebnisse neuerlich angepasst. Deren verminderte Ergebnisse dienen dann letztendlich als Grundlage für die nächste Regulierungsperiode. Das führt dazu, dass vermehrt auch die bereits von Rechnungsprüfern als in Ordnung befundene Ergebnisrechnungen in den Unternehmungen (Mehrbereichsunternehmen) nachträglich in Frage gestellt werden, wodurch für die betroffenen Unternehmen keine seriöse Planbarkeit mehr möglich ist.

Welche Schritte werden Sie setzen um künftig die wirtschaftliche Sicherheit dieser Unternehmen zu garantieren und der Unsicherheit der Kostenanerkennung ein Ende zu setzen?

7.     Kritisch zu sehen ist weiters die Situation bei Biogasanlagen, die mit überhöhten Förderungen seit Jahren künstlich am Leben erhalten werden. Wie begründen Sie die in diesem Bereich teilweise Dreifachförderungen wie zum Beispiel bei den Einspeisetarifen, Betriebskostenzuschlägen sowie dem Technologiezuschlag?


8.     Rund zwei Drittel der jährlichen Fördermittel fließen in ineffiziente Technologien wie Biogas und Biomasseverstromung. Wann endlich gedenken Sie dieser verfehlten Förderpolitik ein Ende zu setzen und die Förderstruktur in Richtung kosteneffizientere Technologie wie Wind und Wasserkraft weiterzuentwickeln?

9.     Ziel oder besser gesagt Fundament einer sinnvollen Energiepolitik müsste es eigentlich sein, die Energieeffizienz zu steigern. Dazu wäre es aber notwendig den Spargedanken an oberste Stelle zu rücken und danach nur den notwendigen Bedarf an Endenergie durch Ökoenergie ersetzen. Die in Österreich an den Tag gelegte Energiepolitik handelt dem aber leider massiv entgegen, indem logisch nicht nachvollziehbare Förderungen teilweise mit dem Füllhorn für viel zu teure Energiemengen aus höchst unwirtschaftlichen Anlagen ausgeschüttet werden.

Welche Schritte zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union werden Sie in dieser Legislaturperiode noch setzen nachdem der aktuelle Anlauf zu einem Energieeffizienzgesetz gescheitert ist?

10.  Welche Maßnahmen gedenken Sie in die Wege zu leiten, damit diese Energieeffizienzmaßnahmen künftig auch für private Haushalte wirksam werden?

11.  Energiewende und der Ausbau der Stromnetze sind unmittelbar mit einander verbunden! Das zeigen eindrücklich die heftigen politischen Diskussionen in Deutschland. Aber auch in Österreich sind bis 2020 für den Ausbau und den Erhalt der Stromnetze bis zu 8 Milliarden Euro prognostiziert. Wie wollen Sie sicherstellen, dass Erzeugungsanlagen ebenfalls ihren Beitrag dazu leisten und die Kosten nicht ausschließlich über die Netznutzungstarife aufgebracht und so den Stromkonsumenten zur Last fallen?

12.  Die Netzbetreiber sind aufgrund der Einführungsverordnung verpflichtet, bis 2019 mindestens 95 Prozent aller Stromzähler durch Smart Meter zu ersetzen. (Einführung von elektronischen Zählern) Obwohl dadurch sicherlich die Rechnungsqualität erhöht und eine zeitnahe Verbrauchsinformation gegeben sein wird, werden die Kosten dieser Umstellung auf annähernd 2 Milliarden Euro geschätzt, was zu Mehrkosten für Konsumenten ohne wirklichen Nutzen führt.

Welche Vorkehrungen werden seitens des Ministeriums getroffen, um datenschutzrechtliche Bedenken wie u.a. Rückschlüsse auf Lebensgewohnheiten von vorne herein auszuschließen und eine Tariftransparenz zu gewährleisten?

13. Ist in diesem Zusammenhang daran gedacht bei der Einführung den Konsumentlnnen zeitvariable Tarife, sprich tageszeitabhängige Tarife anzubieten?

14.  An welche konkreten Maßnahmen ist bei der Einführung dieser Smart Meter gedacht, damit es für die Privathaushalte, die über eine geringe Verbrauchsflexibilität verfügen, zu keiner wie auch immer gearteten Tarifdiskriminierung kommen kann?


15.  Derzeit ist die Stromrechnung für die Mehrzahl der Konsumentlnnen unleserlich, zumal sich diese aus 13 verschiedenen Kostenbestandteilen zusammensetzt. Was gedenken Sie zu veranlassen, damit die Stromrechnung für die Privathaushalte künftig nachvollziehbar wird?

16.  Faktum ist, dass 1,4 Millionen Menschen in Österreich armutsgefährdet sind. Davon können 313.000 nicht einmal mehr ihre Wohnung angemessen heizen, was sich bei den heurigen Temperaturen besonders massiv auswirken wird. Steigende Energiepreise in den vergangenen Jahren haben die Lage teilweise dramatisch verschärft. Was gedenken Sie zu tun, um die Situation der Betroffenen zu verbessern?