15141/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.06.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Sonja Ablinger, Genossinnen und Genossen an die Bundesministerin für Inneres
betreffend der Visaerteilung für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien.
Syrische Flüchtlinge gelangen weiterhin fast ausschließlich nur auf irregulären Wegen in die Staaten der Europäischen Union. Auch ein Appell von António Guterres an die Innenminister/innen der EU, die Grenzen für syrische Flüchtlinge offen zu halten, hat daran nichts geändert. Viele der in Österreich aufgenommenen Flüchtlinge oder syrische Staatsangehörige würden gerne ihre Angehörigen aus Syrien oder aus den Flüchtlingslagern der Nachbarländer Syriens nachholen. Dies scheitert in vielen Fällen aus formalen und rechtlichen Gründen.
Der Vertreter des UNHCR in Deutschland, Österreich und der Tschechischen Republik, Dr. Michael Lindenbauer, fordert deshalb eine Aufnahme von Verwandten in Österreich lebender syrischer Staatsangehöriger außerhalb des regulären Verfahrens. Es sei dringend erforderlich, diesen Personen einen sicheren alternativen Zugang nach Österreich zu verschaffen. Vielfach wird in diesen Fällen eine Unterstützung und gegebenenfalls auch eine Unterbringung durch die hier lebenden Verwandten erfolgen. UNHCR Kommissar António Guterres sprach Ende April von einer furchtbaren Eskalation des Konflikts mit schlimmen Konsequenzen und befürchtet einen fortdauernden Anstieg der Flüchtlingszahlen und eine Ausweitung des Konflikts auf die gesamte Nahost-Region.
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1) Welche Haltung hat das Innenministerium zur Bitte des UN-Flüchtlingskommissars nach Aufnahme von 500 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen im Rat der EU-Innenminister am 17. Januar dieses Jahres eingenommen und wie hat sie im Anschluss daran dieses Anliegen unterstützt, vorangetrieben oder umgesetzt?
2) Wird sich Österreich auch unabhängig von der Beteiligung der anderen EU-Staaten an einem möglichen „resettlement“ besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus den Nachbarstaaten Syriens beteiligen, wenn ja, in welcher Größenordnung könnte die Beteiligung liegen, wenn nein, warum nicht, und ist die Bundesregierung insbesondere der Auffassung, dass die zumeist irreguläre Einreise von 915 syrischen Asylsuchenden nach Österreich im Jahr 2012 ein ausreichender Beitrag Österreichs zur Entlastung der überforderten Nachbarländer ist, die mehrere Hunderttausende Flüchtlinge aufgenommen haben?
3) Plant Österreich eine Aufnahmeaktion wie jene während der Kosovo-Krise, als über 5000 Kosovar/innen aus Mazedonien im Rahmen einer humanitären Evakuierung aufgenommen wurde?
4) Ist dem Innenministerium bekannt, in welchem Ausmaß syrische Schutzsuchende von mutmaßlich rechtswidrigen Rückschiebungsmaßnahmen der italienischen Behörden nach Griechenland betroffen sind (vgl. Bericht von Human Rights Watch „Turned away“, 22. Januar 2013) und wie reagiert das Innenministerium auf diese Berichte?
5) Welche aktuellen Erkenntnisse hat das Innenministerium zu einem verstärkten Aufkommen syrischer Schutzsuchender an der türkisch-griechischen Land- bzw. Seegrenze, wie gefährlich ist die irreguläre Einreise in die EU über diese Grenze für syrische Schutzsuchende, und wie viele Zwischenfälle gab es nach Kenntnis des Innenministeriums im Jahr 2012 bzw. 2013 beim Versuch, die türkisch-griechische Grenze auf irregulären Wegen zu überschreiten?
6) Wie viele syrische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis des Innenministeriums ohne gültigen Aufenthaltstitel im Jahr 2012 (soweit vorliegend) an der griechisch-türkischen bzw. an anderen EU-Außengrenzen aufgegriffen, und wie viele wurden zurückgewiesen?
7) Ist dem Innenministerium bekannt, in welchem Ausmaß syrische Flüchtlinge von informellen Rückschiebungsaktionen (push back) in der Ägäis durch griechische Grenzschützer betroffen sind und inwieweit FRONTEX (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen) an diesen Operationen beteiligt ist, und wie reagiert das Innenministerium auf entsprechende Berichte zum Beispiel der griechisch-türkischen Menschenrechtsgruppe Kayiki (vgl. Mitteilung vom 18. Januar 2013 auf www.kayiki.org)?
8) Werden syrische Asylsuchende im Rahmen des Dublin-Verfahrens von Österreich aus nach Zypern, Italien oder Griechenland zurücküberstellt? Wenn ja, wie viele
9) Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht das Innenministerium, der Bitte des UNHCR nach einer Öffnung der Grenzen für syrische Schutzsuchende zu entsprechen (bitte ausführen)?
10) Wie viele Visaanträge wurden in den vergangenen Jahren (ab 2009) durch syrische Staatsangehörige in den österreichischen Vertretungen in Syrien und in den Nachbarstaaten Syriens gestellt, wie viele und in welchen Kategorien wurden Visa erteilt (bitte nach Vertretungen auflisten)?
11) Welche Möglichkeiten bestehen derzeit, syrischen Staatsangehörigen einen vorübergehenden Aufenthalt bei in Österreich lebenden Verwandten zu ermöglichen, wenn Letztere für die damit entstehenden Kosten aufkommen?
12) In wie vielen Fällen erfolgte die Ablehnung aufgrund unzureichender Eigenmittel zur Bestreitung des geplanten Aufenthaltes? In wie vielen Fällen aufgrund einer Verpflichtungserklärung, bei der die finanzielle Bonität als nicht gegeben angesehen wurde? In wie vielen Fällen erfolgte die Ablehnung des Visumsantrags weil der Zweck und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts nicht nachgewiesen werden konnten, insbesondere die Rückkehrbereitschaft?
13) Die Asylstatistik 2012 weist 7 negative Refoulement-Entscheidungen erster Instanz aus. Im Jahr 2011 wurde die Abschiebung bei 11 und 2010 von 24 syrischen Asylwerber/innen für zulässig befunden. Welchen Aufenthaltsstatus haben diese syrischen Flüchtlinge, denen weder Asyl noch subsidiärer Schutz zuerkannt wurde? Wurde in diesen Fällen eine Duldung ausgestellt?