15143/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.06.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Kunasek,
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend „undichte Stellen“ bei der parlamentarischen Bundesheerkommission
Die Parlamentarische Bundesheerkommission für Beschwerdewesen ist beim Bundesminister für Landesverteidigung eingerichtet (§ 4 Wehrgesetz 2001. Sie wurde bereits 1955 mit der ursprünglichen Bezeichnung "Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten" eingerichtet. Gem. § 4 Abs. 7 Wehrgesetz ist das notwendige Personal der Bundesheerkommission vom Bundesminister für Landesverteidigung zu stellen.
In einem Artikel der Kronen Zeitung vom 27.10.2012 mit dem Titel: „Der Appell am Nationalfeiertag: Schikanen im Heer abstellen“, wird von zahlreichen „Dossiers“ der Bundesheerkommission gesprochen, die sowohl der Zeitung, als auch der dem Spö-Abgeordneten Günther Kräuter vorliegen sollen. Es steht somit der Verdacht im Raum, dass sensible Informationen der Bundesheerkommission an politische Parteien bzw. Medien weitergegeben wurden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der oben genannte Artikel bekannt?
2. Wurde von Ihrem Vorgänger auf diese „Informationsweitergabe“ reagiert?
3. Wenn ja, in welcher Form?
4. Ist aus heutiger Sicht bekannt, um welche „Dossiers“ es sich gehandelt hat?
5. Konnte ermittelt werden, durch wen diese „Dossiers“ weitergegeben wurden?
6. Wurde diesbezüglich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Hatte diese Weitergabe für die betreffende Person bzw. die betreffenden Personen disziplinarrechtliche Konsequenzen?
9. Wenn ja, welche?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Welche Maßnahmen werden bzw. wurden gesetzt, um eine solche Weitergabe von sensiblen Informationen in Zukunft zu verhindern?