15151/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend AMS Vöcklabruck

 

 

Ein Reinigungsunternehmen aus dem Bezirk Vöcklabruck suchte im April 2013 über das AMS mehrere Reinigungskräfte für verschiedene Objekte. Das Unternehmen hat sich daher vom zuständigen Betreuer eine Stellenliste der Arbeitssuchenden für den Raum Mondsee/Umgebung senden lassen. 6 Personen entsprachen dem Anforderungsprofil des Unternehmens, wovon lediglich 2 Personen ihre Zusage für einen Vorstellungstermin am 02. Mai 2013 um 13 Uhr in Mondsee gaben.

 

Die zuständige Objektleiterin des Unternehmens hat sich extra für diesen Vorstellungstermin nach Mondsee auf den Weg gemacht. Wie sich jedoch herausstellte umsonst. Die zwei Damen meldeten sich weder bei dem Unternehmen noch bei der zuständigen Objektleiterin, um den Termin abzusagen. Auf die Anrufe des Unternehmens bei den beiden Damen wurde nicht geantwortet.

Von den anderen 4 Personen, die dem Anforderungsprofil entsprachen, erhielt das Unternehmen Antworten wie: sie wollen im Sommer für sechs Wochen nach Hause fahren und hätten dann aber noch keinen Urlaubsanspruch oder sie haben keinen Führerschein.

 

Für das Unternehmen stellt sich nun die Frage, wer die Kosten (Fahrtkosten, Arbeitszeit der Objektleiterin) übernimmt, die leider immer häufiger wegen genau solcher eigentlich arbeitssuchenden, jedoch nicht arbeitswilligen Personen anfallen.

 

Das Unternehmen ist vermehrt mit Personen konfrontiert, die gar nicht gewillt sind, eine Arbeit zu verrichten. Es melden sich dazu noch sehr viele Arbeitslose, die eine Stellenausschreibung zugewiesen bekommen, jedoch bei vielen Vorstellungsgesprächen stellt sich dann heraus, dass diese dann entweder nur geringfügig beschäftigt werden wollen, um das Arbeitslosengeld weiter zu bekommen, einfach nur einen Stempel wollen, um keine Probleme mit AMS zu bekommen oder gleich sagen, dass die Stelle für sie nicht in Frage kommt bzw. sie nicht arbeiten wollen.

 

In dieser Angelegenheit hat das betroffene Unternehmen am 06.05.2013 eine Anfrage an das zuständige AMS Vöcklabruck gesendet. Bis zum 13.06.2013 hat das Unternehmen aber leider keine Antwort vom AMS erhalten.

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

1.    Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Anfrage bei einer AMS-Bezirksstelle?

2.    Wie können Sie sich erklären, dass im beschriebenen Fall noch immer keine Antwort vorliegt?

3.    Sind Ihnen weitere Fälle bekannt, in denen Arbeitssuchende trotz vereinbarten Vorstellungsgesprächen mit Unternehmen nicht erscheinen?

4.    Wenn ja, wird über diese Fälle eine Statistik geführt und wo wird diese veröffentlicht?

5.    Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse dieser Statistik für die Jahre 2008 bis heute?

6.    Sind Ihnen weitere Fälle bekannt, wo das AMS Unternehmen, die Arbeitskräfte suchen, keine Arbeitssuchenden vermitteln kann?

7.    Wenn ja, wird über diese Fälle eine Statistik geführt und wo wird diese veröffentlicht?

8.    Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse dieser Statistik für die Jahre 2008 bis heute?