15157/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2013
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Anfrage

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend drei Jahre Stillstand beim Hochwasserschutz „Traunausiedlung“

 

Bereits im Jänner 2010 wurde der Linzer Sicherheitsstadtrat Mag. Detlef Wimmer als Katastrophenschutzreferent von Magistratsbeamten über den bedenklichen Zustand des Hochwasserdammes „Traunausiedlung“ informiert. Der Damm galt bereits zu diesem Zeitpunkt als akut einsturzgefährdet. Mit den zuständigen Beamten des Magistrates Linz wurde ein rasches Handeln vereinbart und die Feuerwehr hat im Auftrag des Katastrophenschutzreferenten auch einen Katastrophenschutzplan erstellt.

 

Die Zuständigkeit für die Verbesserung des Dammes an sich liegt laut Beurteilung der Linzer Präsidialabteilung (PPO) - aus welchen Gründen auch immer - bei Grünen-Stadträtin Eva Schobesberger, wobei zwischen Jänner 2010 und Sommer 2012 fast drei Jahre lang keine konkreten Schritte wahrnehmbar waren. 

Erst im Herbst 2012 gelangte dann ein Antrag (Berichterstatterin: Schobesberger) im Gemeinderat zur Beschlussfassung, welcher einstimmig angenommen wurde. Die Stadt Linz sollte Kosten an Stelle des Bundes vorfinanzieren, um eine rasche Errichtung zu ermöglichen. Bauliche Maßnahmen wurden noch keine gesetzt.

Nun mussten wir die katastrophalen Auswirkungen des Hochwassers 2013 zur Kenntnis nehmen. Nur durch einen glücklichen Zufall ist die Traun nicht so stark gestiegen wie andere Flüsse und ist deshalb ein Dammbruch ausgeblieben. Die Feuerwehr war bereits auf eine Evakuierung der betroffenen Menschen vorbereitet. Bei einer Pressekonferenz zum Hochwasser am 3. Juni 2013 verwies Schobesberger nun öffentlich auf die Zuständigkeit und scheinbare Säumigkeit des „Lebensministeriums“, wo die Stadt bisher erfolglos „angerufen“ hätte.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

  1. Ist Ihnen die akute Einsturzgefährdung des Hochwasserdammes Traunausiedlung bekannt?
    1. Wenn ja, seit wann?


  1. Ist man seitens der Stadt Linz bezüglich dieser Angelegenheit an das Verkehrsministerium herangetreten?
    1. Wenn ja, wer und wann?
    2. Was war der Inhalt der Kontaktaufnahme?

 

  1. Hätte aus Ihrer Sicht von Seiten der Stadt Linz früher auf dieses Problem aufmerksam gemacht werden müssen?
    1. Wenn ja, wann wäre der geeignete Zeitpunkt gewesen?

  2. Ist mit einem baldigen Beginn der Sanierungsmaßnahmen zu rechnen?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn nein, warum nicht?

  3. Welche Umstände haben dazu geführt, dass die Sanierungsmaßnahmen bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht einmal noch begonnen wurden?

 

  1. Welche Maßnahmen werden Sie nun in Kenntnis des Sachverhaltes setzen, um diese prekäre Situation zu entschärfen?

 

  1. Welche rechtlichen und verwaltungstechnischen Schritte sind aus aktueller Sicht in Angriff zu nehmen bzw. welche sind noch bis zur Realisierung zu setzen?

 

  1. Wie sieht die Finanzierung für die Sanierung des Dammes aus?

 

  1. Wer ist tatsächlicher Ansprechpartner und verantwortlich für die Errichtung bzw. Sanierung des „Traunausiedlung“-Dammes?

 

  1. Wann wurde seitens der Verantwortlichen auf das Ersuchen der Stadt Linz durch Stadträtin Eva Schobesberger in welcher Form reagiert?

 

  1. Wurde seitens des Bundes der Damm jemals in Begutachtung genommen, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wer haftet für etwaige Sach- oder Personenschäden aus einem Dammbruch?

 

  1. Sehen Sie in der offenbar langen Untätigkeit und der daraus resultierenden Gefährdung von Menschenleben auch eine strafrechtliche Komponente, die von Ihrer Seite von Amts wegen zur Anzeige gebracht wird (§ 78 StPO, § 45 BDG o. ä.)?