15161/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.06.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend des „Österreichaufschlages“ bei Artikeln
Wenn man als Österreicher im Internet z.B. bei Amazon eine Bestellung tätigt, kommt es manchmal vor, dass gewisse Artikel nicht nach Österreich geliefert werden. Sucht man diesen Artikel dann in einem österreichischen Onlineshop, kostet dieser teilweise 40 Prozent mehr als bei Amazon.
Beispiel: Siena Garden 671029 Werkzeugschrank 490x620x1830mm Kiefer imprägniert kostet auf Amazon bei verschiedenen Anbietern von € 136,90 bis € 142,08. Dieser Artikel wird aber nicht nach Österreich geliefert.
Der gleiche Artikel kostet bei der Fa. Rakuten Deutschland GmbH (die nach Österreich liefert) € 192,44.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
ANFRAGE
1.
Ist Ihnen
der Sachverhalt vom „Österreichaufschlag“ bei Artikeln
bekannt?
2. Finden Sie es, als der für Wirtschaft zuständige Minister, gerecht wenn es für das gleiche Produkt einen „Österreichaufschlag“ von ca. 40% gibt?
3.
Sind von
Ihrer Seite Maßnahmen angedacht, um den
„Österreichaufschlag“ abzuschaffen?
4. Wenn ja, welche?
5. Wenn nein, warum nicht?