15161/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend des „Österreichaufschlages“ bei Artikeln

 

 

Wenn man als Österreicher im Internet z.B. bei Amazon eine Bestellung tätigt, kommt es manchmal vor, dass gewisse Artikel nicht nach Österreich geliefert werden. Sucht man diesen Artikel dann in einem österreichischen Onlineshop, kostet dieser teilweise 40 Prozent mehr als bei Amazon.

Beispiel: Siena Garden 671029 Werkzeugschrank 490x620x1830mm Kiefer imprägniert kostet auf Amazon bei verschiedenen Anbietern von € 136,90 bis € 142,08. Dieser Artikel wird aber nicht nach Österreich geliefert.

Der gleiche Artikel kostet bei der Fa. Rakuten Deutschland GmbH (die nach Österreich liefert) € 192,44.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Ist Ihnen der Sachverhalt vom „Österreichaufschlag“ bei Artikeln bekannt?

2.    Finden Sie es, als der für Wirtschaft zuständige Minister, gerecht wenn es für das gleiche Produkt einen „Österreichaufschlag“ von ca. 40% gibt?

 

3.    Sind von Ihrer Seite Maßnahmen angedacht, um den „Österreichaufschlag“ abzuschaffen?

4.    Wenn ja, welche?

5.    Wenn nein, warum nicht?