15164/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.06.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Gerhard Huber,
Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Versicherung von Frauen in Frauenhäusern
Wenn Frauen in ein Frauenhaus ziehen, wird nach einiger Zeit die Mitversicherung beim Ehemann gekündigt. Gemeinsame Kinder bleiben beim Vater versichert.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Warum sind Frauen, die in ein Frauenhaus ziehen, nicht mehr beim Mann mitversichert?
2. Wo sind diese Frauen versichert?
3. Wer versichert die Frauen?
4. Wer bezahlt diese Versicherungsprämie?
5. Übernimmt hier eine einzige Versicherung pauschal diese Fälle oder gibt es mehrere Einrichtungen, die diese Fälle versichern?
6. Wer in den Wiener Frauenhäusern leitet die Ummeldung der Versicherungen?
7. Sind es private Versicherungsgesellschaften?
8. Sind diese Versicherungen einer Partei zuzuordnen und wenn ja welcher?
9. Werden die Wiener Frauenhäuser auch durch private Spender unterstützt?
10. Unterstützt eine der Versicherungen die Wiener Frauenhäuser durch Spenden?
11. Wie viele Spenden erhielten die Wiener Frauenhäuser insgesamt in den Jahren 2000, 2011, 2012 und bis März 2013?
12. Welche Möglichkeiten hat der Vater, wenn die Kinder nicht oder nicht ausreichend ärztlich versorgt werden, dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder die notwendigen ärztlichen Maßnahmen erhalten?
13. Wer unterstützt oder wer könnte den Vater beim Einholen von Gesundheitsinformationen unterstützen?
14. Sind Sie der Ansicht, dass die Sorge eines Vaters um den gesundheitlichen Zustand seiner Kinder eine berechtigte Sorge ist?
Wien, am 14.06.2013