15165/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gerhard Huber,

Kollegin und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst

betreffend Kontrolle und Evaluierung von Frauenhäusern

 

Aufgrund mehrerer Beschwerden von betroffenen Vätern betreffend Kindesentziehung durch die Mutter, mit der Begründung es hätte Gewalt im Elternhaus gegeben, möchten die unterfertigten Abgeordneten die Situation in den österreichischen Frauenhäusern erfragen. Viele Väter beklagen, dass die Frauenhäuser hier Frauen zu Unrecht unterstützen, weil es weder Gewalt gegeben hat noch sonst einen Grund, dem Vater die Kinder zu entziehen. Die Frauen würden die Männer/Väter verleumden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst nachstehende

Anfrage

1.                  Ist es tatsächlich möglich, dass Frauenhäuser Frauen aufnehmen, die weggewiesen wurden, weil sie gegenüber einem Familienmitglied gewalttätig geworden sind?

2.                  Sind Ihnen solche Fälle bekannt?

3.                  Wie viele Sachverhalte dieser Art werden Ihnen gemeldet? Bitte um Aufschlüsselung 2010, 2011, 2012.

4.                  Im Falle einer bejahenden Antwort zu den Fragen 1-3: Warum werden Frauen, die gewalttätig gegenüber einem Familienmitglied geworden sind, in Frauenhäusern aufgenommen?

5.                  Wie oft wurden Frauen, die gewalttätig gegenüber einem Familienmitglied geworden sind, in Frauenhäusern aufgenommen?

6.                  Ist in den Förderbedingungen für Frauenhäuser festgehalten, dass es ausdrücklich verboten ist, Täterinnen in Frauenhäusern aufzunehmen?

7.                  Wenn ja, warum werden Täterinnen aufgenommen?

8.                  Wenn nein, warum gibt es keinen entsprechenden Passus in den Förderbedingungen?

9.                  Arbeiten Sie in diesem Zusammenhang mit den Frauenhäusern zusammen? Wenn ja, mit welchen Kontaktpersonen, wenn nein, warum nicht?

10.               Wie und durch wen werden diese Kontaktpersonen geschult?


11.               Was passiert, wenn sich herausstellt, dass die Frau die Schutzeinrichtung tatsächlich missbraucht hat?

12.               Was werden Sie tun, um solche Missstände zu minimieren?

13.               Wer übernimmt die Kosten für den Aufenthalt der Frauen, die zu Unrecht die Institution beansprucht hat?

 

 

 

Wien, am 14.06.2013