1517/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Glaser,
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Förderung von Gemeinden für den Betrieb von
Personennahverkehrsunternehmen

Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) hält fest, dass den Gemeinden eine Förderung von
öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen zusteht. Die vorgesehenen Mittel aus den
Steuereinnahmen werden zu 55 % der Stadt Wien zugeteilt sowie zu 45 % anderen
Gemeinden, die ein Nahverkehrsunternehmen betreiben oder an einem solchen
Unternehmen beteiligt sind.

Medienberichten zufolge wurde dem Verein "Discobus" im Burgenland vom Finanz-
ministerium eine F
örderung von bis zu 244.000 Euro im Rahmen des Finanzausgleichs
zugesagt. Das ist aber nicht der einzige
öffentliche Personennahverkehr, der finanzielle
Unterst
ützung durch die öffentliche Hand benötigt.

Das Budget vieler burgenländischer Gemeinden wird in zunehmendem Maß durch die
Finanzierung von Kindergartenbussen belastet. Vor allem Gemeinden mit gro
ßer Flächen-
ausdehnung, die in peripheren Regionen liegen, sind mit steigender Nachfrage und damit
steigenden Kosten konfrontiert. Da die Busse in der Regel von kommerziellen Betreibern - im
Auftrag der Gemeinde - gef
ührt werden, ist eine Förderung aus FAG-Mitteln in den meisten
F
ällen nicht möglich. Dadurch sind Gemeinden in ländlichen Räumen gegenüber Gemeinden
in den Ballungsräumen, die eigene Verkehrsunternehmen betreiben, im Nachteil.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende

Anfrage:

1.      Wie viele Gemeinden in Österreich haben im Vorjahr Mittel gemäß § 20 Abs. 1 FAG
zugeteilt bekommen?

2.      Wie verteilen sich diese Mittel auf die einzelnen Bundesländer?


3.      Wie verteilen sich prozentuell die verteilten Mittel auf Empfänger

a.  in städtischen Ballungsräumen

b.  im Umfeld der städtische Ballungsräume

c.  in ländlichen Regionen?

4.      Wie wird die widmungsgemäße Verwendung der eingesetzten Mittel kontrolliert?

5.      Wie wird der verkehrspolitische Effekt dieser Förderungen evaluiert?

6.      Wie hoch muss der Eigenmittelanteil des Förderwerbers sein, um in den Genuss der
F
örderung zu kommen?

7.      Sind die Förderprozentsätze bzw. Eigenmittelerfordernisse in jedem Fall gleich hoch?

8.       Sind auch Kofinanzierungen der Gemeinde bzw. des jeweiligen Bundeslandes eine
Fördervoraussetzung? Wenn ja, wie hoch müssen diese sein?

9.       Können auch andere Körperschaften, juristische oder natürliche Personen
Kofinanzierungen leisten?

 

10.       Welche burgenländischen Gemeinden, Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde o.a.
haben im Vorjahr Mittel gem
äß § 20 Abs. 1 FAG zugeteilt bekommen, und wie hoch waren
die entsprechenden Summen (jeweils aufgeschlüsselt auf die einzelnen Empfänger)?

11.       Wie viele Förderungen gemäß § 20 Abs. 1 FAG kamen im Vorjahr österreichweit "Disco-
Bussen" oder vergleichbaren anlassbezogenen Verkehrsträgern mit Shuttle-Charakter
zugute?

9.  Welchen Empfängern wurde dabei welche Summen zugeteilt?

10.  Sind Ihnen Daten bekannt, ob und wie sich der Betrieb und die finanzielle Förderung von
Disco-Bussen auf das Unfallgeschehen ausgewirkt hat?

12.       Welche Arten von Personennahverkehren sind grundsätzlich förderbar?

13.       Sind auch Transporte von Kindergartenkindern zum bzw. vom Kindergarten förderbar?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?