1517/J XXIV. GP
Eingelangt am 31.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Glaser,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Förderung von
Gemeinden für den Betrieb von
Personennahverkehrsunternehmen
Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) hält fest, dass den Gemeinden eine Förderung von
öffentlichen
Personennahverkehrsunternehmen zusteht. Die vorgesehenen Mittel aus den
Steuereinnahmen
werden zu 55 % der Stadt Wien zugeteilt sowie zu 45 % anderen
Gemeinden, die ein Nahverkehrsunternehmen betreiben oder an einem solchen
Unternehmen beteiligt sind.
Medienberichten zufolge wurde dem
Verein "Discobus" im Burgenland vom Finanz-
ministerium eine Förderung von
bis zu 244.000 Euro im Rahmen des Finanzausgleichs
zugesagt. Das ist aber nicht der einzige öffentliche
Personennahverkehr, der finanzielle
Unterstützung durch die öffentliche Hand benötigt.
Das Budget vieler burgenländischer Gemeinden wird in zunehmendem Maß durch die
Finanzierung von Kindergartenbussen belastet. Vor allem Gemeinden mit großer Flächen-
ausdehnung, die in peripheren Regionen liegen, sind mit steigender Nachfrage
und damit
steigenden Kosten konfrontiert. Da die
Busse in der Regel von kommerziellen Betreibern - im
Auftrag der Gemeinde - geführt
werden, ist eine Förderung aus FAG-Mitteln in den
meisten
Fällen nicht möglich.
Dadurch sind Gemeinden in ländlichen Räumen gegenüber
Gemeinden
in den Ballungsräumen, die eigene Verkehrsunternehmen
betreiben, im Nachteil.
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage:
1.
Wie viele Gemeinden in Österreich haben im Vorjahr Mittel gemäß § 20 Abs. 1
FAG
zugeteilt bekommen?
2. Wie verteilen sich diese Mittel auf die einzelnen Bundesländer?
3. Wie verteilen sich prozentuell die verteilten Mittel auf Empfänger
a. in städtischen Ballungsräumen
b. im Umfeld der städtische Ballungsräume
c. in ländlichen Regionen?
4. Wie wird die widmungsgemäße Verwendung der eingesetzten Mittel kontrolliert?
5. Wie wird der verkehrspolitische Effekt dieser Förderungen evaluiert?
6.
Wie hoch muss der Eigenmittelanteil des Förderwerbers
sein, um in den Genuss der
Förderung zu
kommen?
7. Sind die Förderprozentsätze bzw. Eigenmittelerfordernisse in jedem Fall gleich hoch?
8.
Sind auch Kofinanzierungen der Gemeinde bzw. des jeweiligen
Bundeslandes eine
Fördervoraussetzung? Wenn ja, wie hoch müssen diese sein?
9.
Können auch andere Körperschaften,
juristische oder natürliche Personen
Kofinanzierungen leisten?
10.
Welche burgenländischen Gemeinden, Gebietskörperschaften,
Verkehrsverbünde o.a.
haben im Vorjahr Mittel gemäß § 20 Abs. 1
FAG zugeteilt bekommen, und wie hoch waren
die entsprechenden
Summen (jeweils aufgeschlüsselt
auf die einzelnen Empfänger)?
11.
Wie viele Förderungen gemäß § 20 Abs. 1
FAG kamen im Vorjahr österreichweit "Disco-
Bussen" oder
vergleichbaren anlassbezogenen Verkehrsträgern mit Shuttle-Charakter
zugute?
9. Welchen Empfängern wurde dabei welche Summen zugeteilt?
10. Sind Ihnen Daten bekannt, ob und wie sich der Betrieb und die
finanzielle Förderung von
Disco-Bussen auf das
Unfallgeschehen ausgewirkt hat?
12. Welche Arten von Personennahverkehren sind grundsätzlich förderbar?
13.
Sind auch Transporte von Kindergartenkindern zum bzw. vom Kindergarten
förderbar?
Wenn ja, unter
welchen Voraussetzungen?