15181/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.06.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Medikamentenkommission
Im Zuge der Gesundheitsreform, die in Wahrheit diesen Namen nicht verdient, wurde auch eine Medikamentenkommission eingerichtet. Bisher ist über deren genaue Aufgabe wenig durchgedrungen. Unbestätigten Gerüchten zufolge soll diese ihr Büro in den Räumlichkeiten des Hauptverbandes der Sozialversicherungen einrichten, sollte dies tatsächlich der Wahrheit entsprechen, wäre dies eine mehr als schräge Optik.
Eine Verfahrensordnung dieser Kommission ist auch noch nicht bekannt, diese soll dem Vernehmen nach von der Kommission selbst beschlossen werden, sollte dies aber tatsächlich der Fall sein, so bleibt die Frage der gesetzlichen Basis für diese Verfahrensordnung. Ebenso soll auch die Aufgabendefinition, die eben nicht Teil der Verfahrensordnung sein kann, von der neu zu gründenden Kommission selbst beschlossen werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage
1. Auf Basis welcher gesetzlichen Bestimmung soll die Verfahrensordnung dieser Medikamentenkommission gebildet werden?
2. Entspricht es den Tatsachen, dass sich die Medikamentenkommission sowohl die Aufgabendefinition selbst bestimmt, als auch ihre Verfahrensordnung selbst bestimmen wird?
3. Wenn ja, sehen Sie hier nicht eine gesetzliche Schieflage?
4. Wie genau ist die Aufgabendefinition der Medikamentenkommission?
5. Ab wann gelten bzw. welche Medikamente gelten als "hochpreisig"?
6. Wer genau wird die Arbeit der Medikamentenkommission überprüfen?