15189/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2013
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend  Mordverdacht  Ing. Bernhard W. und Verstoß gegen internationales und österreichisches Recht im Zusammenhang mit dem Export von Drohnen

 

Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortungen 13774/AB XXIV.GP(BMEIA); 13781/AB XXIV.GP(BMI) und 13790/AB XXIV.GP(BMJ) ergeben sich eine ganze Reihe von Ergänzungsfragen. Einerseits ist der Tathergang in China nach wie vor nicht aufgeklärt und die Selbstmordversion stellt sich als äußerst zweifelhaft dar, zum anderen gibt es eine ganze Reihe von Ungereimtheiten bezüglich des „Grundgeschäftes“ der Firma Schiebel. Dort war das Todesopfer Ing. W. beschäftigt. Es steht der Verdacht im Raum, dass es im Zusammenhang mit dem Export von Drohnen in den ostasiatischen Raum, d.h. China, Korea usw. zu Verstößen gegen internationales und österreichisches Recht gekommen sein könnte, und der Tod von Ing. W. mit diesem Sachverhalt unmittelbar verknüpft ist.

Insbesondere stellt sich die Frage, ob es bezüglich der Exportpolitik der Firma Schiebel, konkret in Bezug auf die Drohnen, nicht zu Verstößen gegen das Außenhandelsgesetz und das Kriegsmaterialiengesetz gekommen ist. Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, ob der Drohnen-Export nicht auch gegen EU-Recht, bzw. ITAR (International Traffic in Arms Regulations) und die Regelungen (EG) 2271/96, (EG ) 423/2007 bzw. (EU) 961/2010 verstößt bzw. zum Zeitpunkt des Todes von Herrn Ing. Bernhard W. verstoßen hat.

Neben diesen Regulierungen bestehen bzw. bestanden in der jüngeren Vergangenheit ebenfalls Waffenembargos bzw. Militärgüterembargos  gegen Armenien, Aserbaidschan, Belarus, China, Elfenbeinküste, Eritrea, Guinea, Irak, Iran, Kongo, Libanon, Liberia, Libyen, Myanmar, Nordkorea, Simbabwe, Somalia, Sudan/Südsudan und Syrien.

Waffenembargos beinhalten Regeln für das Verbot der Ausfuhr, der Lieferung, des Verkaufs und der Weitergabe von „Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial“ gemäß der Militärgüterliste.

Waffenembargos beinhalten ebenfalls das Verbot der technischen Unterstützung,  Vermittlungsdienste und die Bereitstellung von Finanzmitteln.


Eine Meldepflicht für Nicht-Militärgüter gibt es ebenfalls, wenn das ausführende Unternehmen weiß bzw. wissen konnte, dass das auszuführende Nicht-Militärgut ganz oder teilweise in einem Waffenembargoland für eine militärische Endverwendung bestimmt ist bzw. bestimmt sein könnte.

Als militärische Endverwendung gelten: der Einbau/Zusammenbau in ein militärisches Gut; die Verwendung als Herstellungs-, Test- oder Analyseausrüstung für die Entwicklung, Herstellung oder Wartung von militärischen Gütern(Herstellungsausrüstung) bzw. die Ausfuhr von halbfertigen Erzeugnissen, die in einer Anlage zur Herstellung von militärischen Gütern verwendet werden kann.

Neben den Waffenembargos gegen Staaten gibt es Waffenembargos zur Bekämpfung des Terrorismus: diese richten sich gegen die in den Terrorismusverordnungen 2580/2001, 881/2002 und 753/2011 genannten Organisationen und Personen.

 

Daher richten die unterfertigen Abgeordneten an den Bundesminister  für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Kennen Sie die Anfragebeantwortungen 13774/AB  XXIV. GP(BMEIA) bzw. 13790/AB XXIV.GP(BMJ) zum Fall Ing. Bernhard W.?

2.    Decken sich die dort durch die Bundesministerien für Justiz und Äußeres geschilderten bzw. dargelegten Sachverhalte mit dem behördlichen Wissensstand des BMEIA?

3.    Wenn nein, in welchen Fragen gibt es abweichende Wahrnehmungen bzw. eine andere Aktenlage im BMEIA?

4.    Gab es im Zusammenhang mit den Anfragen 14037/J XXIV.GP(BMJ), 14039/J XXIV. GP(BMI) und   14050/J XXIV. GP(BMEIA) Kontakte mit dem BMI bzw. BMJ?

5.    Gab es im Zusammenhang mit den Anfragen 14037/J XXIV.GP(BMJ), 14039/J XXIV. GP(BMI) und   14050/J XXIV. GP(BMEIA) eine Koordinationsbesprechung mit dem BMI bzw. BMJ?

6.    Gab es im Zusammenhang mit den Anfragen 14037/J XXIV.GP(BMJ), 14039/J XXIV. GP(BMI) und   14050/J XXIV. GP(BMEIA) eine Abgleichung bzw. Koordination mit dem BMI bzw. BMJ?

7.    Welche Ausfuhrgenehmigungsverfahren für die Firma Schiebel, bei der Ing. Bernhard W. beschäftigt war, wurden im laufenden Geschäftsjahr 2008 durchgeführt?

8.    Welche Ausfuhrgenehmigungsverfahren für die Firma Schiebel wurden in den Jahren 2000 bis 2007 durchgeführt?

9.    Welche Ausfuhrgenehmigungsverfahren für die Firma Schiebel wurden in den Jahren 2009 bis 2013 durchgeführt?

10. Welche Ausfuhrgüter haben dieses Ausfuhrgenehmigungsverfahren betroffen?

11. In welche Länder wurden diese  Ausfuhrgüter exportiert bzw. sollten exportiert werden?

12. Welche Ausfuhren wurden nicht genehmigt?

13. Wurden die Ausfuhren der Firma Schiebel in den Jahren 2000 bis 2013 nach den ITAR (International Traffic in Arms Regulations) überprüft bzw. diese bei der Überprüfung berücksichtigt?

14. Welche Ausfuhren der Firma Schiebel in welche Länder wurden nach den ITAR ausdrücklich genehmigt?

15. Welche Ausfuhren der Firma Schiebel in welche Länder wurden nach den ITAR ausdrücklich untersagt?

16. Wurden die Ausfuhren der Firma Schiebel in den Jahren 2000 bis 2013 nach den Regelungen (EG) 2271/96, (EG ) 423/2007 bzw. (EU) 961/2010 überprüft bzw. diese bei der Überprüfung berücksichtigt?

17. Welche Ausfuhren der Firma Schiebel in welche Länder wurden nach den Regelungen (EG) 2271/96, (EG ) 423/2007 bzw. (EU) 961/2010 ausdrücklich genehmigt?

18. Welche Ausfuhren der Firma Schiebel in welche Länder wurden nach den Regelungen (EG) 2271/96, (EG ) 423/2007 bzw. (EU) 961/2010 ausdrücklich untersagt?

19. Gab es 2000 bis 2013  Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen nach Armenien zu exportieren?

20. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

21. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen  nach Aserbaidschan zu exportieren?

22. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

23. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen nach Belarus zu exportieren?

24. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

25. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen nach China zu exportieren?

26. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

27. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen nach Elfenbeinküste zu exportieren?

28. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

29. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen nach Eritrea zu exportieren?

30. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

31. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen nach Guinea zu exportieren?

32. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

33. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen in den Irak zu exportieren?

34. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

35. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen in den Kongo zu exportieren?

36. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

37. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen in den Libanon zu exportieren?

38. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

39. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen nach Liberia zu exportieren?

40. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

41. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen nach Libyen zu exportieren?


42. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

43. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen nach Myanmar zu exportieren?

44. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

45. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen nach Nordkorea zu exportieren?

46. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

47. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen nach Simbabwe zu exportieren?

48. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

49. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen nach Somalia zu exportieren?

50. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

51. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen in den Sudan zu exportieren?

52. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

53. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen in den Südsudan zu exportieren?

54. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

55. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen nach Syrien zu exportieren?

56. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

57. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen an andere Staaten zu exportieren und wenn, an welche Staaten?

58. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

59. Wurden die Ausfuhren der Firma Schiebel in den Jahren 2000 bis 2013 nach den Regelungen der Terrorismusverordnungen 2580/2001, 881/2002 oder 753/2011 überprüft bzw. diese bei der Überprüfung berücksichtigt?

60. Welche Ausfuhren der Firma Schiebel in welche Länder wurden nach den Regelungen der Terrorismusverordnungen 2580/2001, 881/2002 oder 753/2011 ausdrücklich genehmigt?

61. Welche Ausfuhren der Firma Schiebel in welche Länder wurden nach den Regelungen der Terrorismusverordnungen 2580/2001, 881/2002 oder 753/2011ausdrücklich untersagt?

62. Wurden die Ausfuhren der Firma Schiebel in der Jahren 2000 bis 2013 gemäß der sogenannten Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung überprüft bzw. diese bei der Überprüfung berücksichtigt?

63. Welche Ausfuhren der Firma Schiebel in welche Länder wurden nach der sogenannten Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung ausdrücklich genehmigt?

64. Welche Ausfuhren der Firma Schiebel in welche Länder wurden nach der sogenannten Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung ausdrücklich untersagt?

65. Gab es 2000 bis 2013  Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung nach Armenien zu exportieren?

66. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

67. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen  gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung nach Aserbaidschan zu exportieren?

68. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?


69. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung nach Belarus zu exportieren?

70. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

71. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung  nach China zu exportieren?

72. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

73. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung nach Elfenbeinküste zu exportieren?

74. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

75. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung nach Eritrea zu exportieren?

76. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

77. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung nach Guinea zu exportieren?

78. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

79. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung in den Irak zu exportieren?

80. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

81. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung  in den Kongo zu exportieren?

82. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

83. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung in den Libanon zu exportieren?

84. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

85. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung nach Liberia zu exportieren?

86. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

87. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung nach Libyen zu exportieren?

88. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

89. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung nach Myanmar zu exportieren?

90. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

91. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung  nach Nordkorea zu exportieren?

92. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

93. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung nach Simbabwe zu exportieren?

94. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

95. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung nach Somalia zu exportieren?

96. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

97. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung  in den Sudan zu exportieren?

98. Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

99. Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung in den Südsudan zu exportieren?

100.             Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

101.             Gab es 2000 bis 2013 Ansuchen der Firma Schiebel, Güter und Dienstleistungen gemäß der Art 4 Abs 2 Dual Use-Verordnung nach Syrien zu exportieren?

102.             Wie wurden diese Ansuchen verfahrensmäßig behandelt und entschieden?

103.             In welchen Zeiträumen waren Mitarbeiter der Firma Schiebel in den Jahren 2000 bis 2013 in China?

104.             Im Zusammenhang mit welchen Ausfuhren von Gütern und Dienstleistungen waren Mitarbeiter der Firma Schiebel in den Jahren 2000 bis 2013 in China?

105.             Welche Mitarbeiter der Firma Schiebel waren im Zeitraum vom 1. Mai 2008 bis zum 28. Mai 2008 in China?

106.             Wurden die „Rissquetschwunden“ auf der Stirn des Todesopfers Ing. Bernhard W. seinerzeit einer ermittlungstechnischen Untersuchung unterzogen?

107.             Was waren die Ergebnisse dieser ermittlungstechnischen Untersuchung?

108.             Wenn nein, warum wurden keine ermittlungstechnische Untersuchung durchgeführt?

109.             Wurde das „Plastikband“, das am Oberarm des Todesopfers Ing. Bernhard W. angebracht war, seinerzeit einer ermittlungstechnischen Untersuchung unterzogen?

110.             Was waren die Ergebnisse dieser ermittlungstechnischen Untersuchung?

111.             Wenn nein, warum wurden keine ermittlungstechnische Untersuchung durchgeführt?

112.             Wurde der „Kofferinhalt“ des Muster- bzw. Technikkoffers, der beim Todesopfer Ing. Bernhard W aufgefunden worden ist, seinerzeit durch den BVT oder andere Dienststellen des BMI einer ermittlungstechnischen Untersuchung unterzogen?

113.             Was waren die Ergebnisse dieser ermittlungstechnischen Untersuchung?

114.             Wenn nein, warum wurden keine ermittlungstechnische Untersuchung durchgeführt?

115.             Welche Zusammenarbeit gab es vom BMEIA mit dem Bundeskriminalamt, dem BVT und sonstiger Dienststellen des BMI, mit dem Heeresnachrichtendienst bzw. anderer Dienststellen des BMLVS bezüglich des Falls Ing. Bernhard W.?


116.             Was waren bzw. sind die Erkenntnisse dieser Zusammenarbeit des BMEIA mit dem Bundesministerium für Inneres, dem Bundeskriminalamt, dem  BVT und sonstiger Dienststellen des BMI,  mit dem Heeresnachrichtendienst bzw. anderer Dienststellen des BMLVS bezüglich des Falls Ing. Bernhard W.?

117.             Welche Zusammenarbeit gab es vom BMEIA mit dem BMWFJ bezüglich des Falls Ing. Bernhard W.?

118.             Was waren bzw. sind die Erkenntnisse dieser Zusammenarbeit des BMEIA mit dem BMWFJ bezüglich des Falls Ing. Bernhard W.?