15240/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.06.2013
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend einheitliches EU-Asylsystem
Die Krone berichtete am 07.06.2013 folgendes:
„Einheitliches EU- Asylsystem auf den Weg gebracht
Jahrelang konnten sich die EU- Länder nicht auf ein einheitliches Asylsystem verständigen, nun ist es endlich soweit: Die EU- Innenminister haben am Freitag in Luxemburg zentrale Rechtsakte zu einem gemeinsamen europäischen System beschlossen. Ein "ganz großer Schritt", begrüßte Innenministerin Johanna Mikl- Leitner (im Bild mit dem niederländischen Einwanderungsminister Fredrik Teeven) die Einigung. Voraussichtlich Ende 2014 können die neuen Standards in Kraft treten.
Die Innenminister der EU- Staaten nahmen am Freitag ein ganzes Paket an Asyl- Richtlinien an. Österreich habe diesbezüglich keine Neuerungen oder Korrekturen vorzunehmen, erklärte die Innenministerin. Zugleich betonte Mikl-Leitner aber, dass andere EU- Staaten sehr wohl "Nachholbedarf" hätten.
Die künftigen gemeinsamen Aufnahmebedingungen sehen vor, dass EU- Staaten Asylbewerbern nach neun Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren müssen. Asylbewerber müssen zudem Zugang zu Unterkünften, Nahrung sowie zu medizinischer und psychologischer Betreuung haben. Minderjährigen wird der Zugang zu Schulbildung garantiert. Asylverfahren müssen im Normalfall binnen sechs Monaten abgeschlossen werden, die EU- Staaten sind verpflichtet, Rechtsmittel gegen eine Entscheidung zu garantieren.
(…)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: