15246/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.06.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Urheberrechtsausnahmen zugunsten sehbehinderter Personen
Ende Juni werden in Marrakesch die finalen Verhandlungen für einen Vertrag über Urheberrechtsausnahmen zugunsten von sehbehinderten Personen, den die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) vorgeschlagen hat, stattfinden.
Blinde Menschen haben einen limitierten Zugang zu Büchern und damit zu Wissen. Das Ziel des WIPO-Vertrages ist es Menschen mit Sehbehinderung den Zugang zu Büchern zu erleichtern – gleichzeitig gilt es die Interessen der RechteinhaberInnen zu wahren.
Bedenken bestehen hinsichtlich der vorgeschlagenen Artikel D und E des Vertrages, die komplizierte Verfahren für Blindenorganisationen vorschreiben. Es wird durch diese Artikel festgelegt, dass der internationale Vertrieb ausschließlich von Blindenorganisationen durchgeführt wird, die allerdings die kommerzielle Verfügbarkeit im Einfuhrland, bzw. das Fehlen eines direkten Vertriebes im Ausland zuvor feststellen müssen. Dies wird den grenzüberschreitenden Buchhandel eher erschweren als erleichtern.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Welche Positionen vertritt Österreich bei den Verhandlungen zum Vertrag über Urheberrechtsausnahmen zugunsten von sehbehinderten Personen (WIPO-Vertrag)?
2) Wie schätzt das Bundesministerium die Möglichkeit von Blindenorganisationen ein, sich im Einklang mit dem derzeitigen Wortlaut der Artikel D und E des Vertragsentwurfes am grenzüberschreitenden Buchhandel zu beteiligen?
3) Teilt das Bundesministerium die Bedenken, dass eine obligatorische Überprüfung der „kommerziellen Verfügbarkeit“ im Einfuhrland bzw. das Fehlen eines direkten Vertriebes im Ausland den Versand von Büchern ins Ausland erheblich erschweren könnte?