15248/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Evaluation Gratis Kindergartenjahr

BEGRÜNDUNG

 

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen trat mit 1.9.2009 in Kraft. In Art. 12 Z 1 der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ist eine laufende Evaluation vorgesehen, die nicht nur die Mittelverwendung sondern auch die Auswirkungen der Förderungen im Blick hat:

„Artikel 12

Evaluierung und Controlling

(1) Der Einsatz der Zweckzuschussmittel sowie die Auswirkungen der Förderung werden im Einvernehmen mit den Ländern einer Evaluierung unterzogen. Die Kosten dafür trägt der Bund.“

 

Ergebnisse von Evaluationen betreffend das kostenlose verpflichtende Kindergartenjahr sind bislang nicht bekannt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Hat seit In-Kraft-Treten der 15a-Vereinbarung eine Evaluation betreffend die Auswirkungen der Förderung stattgefunden?

2)    Wenn nein, warum nicht?


3)    Im Familienausschuss am 6.6.2013 gaben Sie im Rahmen der aktuellen Aussprache die Auskunft, dass die Evaluation seitens der Länder abgelehnt wurde. Ist das korrekt?

4)    Wenn eine Evaluation stattgefunden hat: was hat diese Evaluation beinhaltet? Wie lauten die konkreten Ergebnisse?

5)    Wer wurde mit der Durchführung der Evaluierung beauftragt?

6)    Welche Kosten sind aufgrund der Evaluation für den Bund entstanden?

7)    Welche Aufschlüsse ergeben sich aus den bisherigen Evaluationen betreffend die Einführung eines weiteren verpflichtenden Kindergartenjahres?