15277/J XXIV. GP
Eingelangt
am 27.06.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
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Anfrage
der Abgeordneten Ing. Franz
Windisch
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend: „Kontrollen und Kennzeichnung von Lebensmitteln“
In Anbetracht der Debatte um mit Pferdefleisch angereicherte Fertigprodukte wurden verschiedenste Forderungen laut, Lebensmittelkontrollen effektiver und effizienter durchzuführen und die Kennzeichnung von Lebensmitteln auszubauen.
Die österreichische Lebensmittelsicherheit und der Konsumentenschutz sind ein hohes Gut. Die Bürger können bereits durch einzelne Fälle von Betrug, Täuschung und durch Fehler in der Produktion verunsichert werden. Europaweit sind die Regierungen bemüht Lösungen und ein höheres Maß an Sicherheit zu bieten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende
Anfrage:
1. Durch die EU-Verbraucher-Informations-Verordnung (EU) Nr 1169/2011 wird das
Lebensmittelkennzeichnungsrecht neu geregelt. Durch die Verordnung ist die Möglichkeit gegeben, dass die Herkunft der Hauptrohstoffe von sämtlichen Milch- und Fleischprodukten angeführt werden kann.
a. Wird in Österreich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?
b. Wenn ja, ziehen Sie auch in Erwägung diese auf andere Bereiche der Lebensmittelproduktion auszuweiten (Eier, pflanzliche Lebensmittel)?
2. Der neue § 90 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) sieht eine Erhöhung des Strafrahmens – von € 20.000 auf € 50.000, im Wiederholungsfall von € 40.000 auf € 100.000 – vor.
a. Wie oft und bis zu welcher Höhe wurde der bisherige Strafrahmen ausgeschöpft?
b. Können Sie Auskunft darüber geben, welche Höchststrafen in den einzelnen Bundesländern seit 2003 erteilt wurden? Mit der Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland.
c. Ist aus Ihrer Sicht somit eine ausreichend abschreckende Wirkung für große Handelsketten und Lebensmittelkonzerne gegeben?