15280/J XXIV. GP
Eingelangt
am 27.06.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Christine Marek
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Planstellen für Pflichtschullehrer im Bundesland Wien
In der Gratiszeitung „Heute“ erschien am 22. April 2013 folgendes Interview mit der Präsidentin des Stadtschulrates für Wien, Susanne Brandsteidl:
"Im Streit um fehlende Lehrer greift Stadtschulrats-Präsidentin Susanne Brandsteidl (SP) den Bund und damit die eigene SP-Ministerin, Claudia Schmied, an. Diese müsse dafür sorgen, dass Kinder die vorgesehenen schulischen Angebote auch bekommen.
"Heute": Welche Auswirkungen hat der Lehrermangel auf Sprachförderung und Ganztagesbetreuung?
Brandsteidl: Wenn die einseitig vom Bund festgelegten Stellenplan-Richtlinien umgesetzt würden, bedeutete das weniger Förderung und Betreuung für Wiens Schüler.
"Heute": Welche Fächer sind besonders betroffen?
Brandsteidl: Es geht nicht um Fächer im klassischen Sinn. Sondern darum, dass Kinder, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, Förderung erhalten. Dass alle Kinder, die es brauchen, sonderpädagogisch betreut werden. Dass die vom Bund angestrebte Ganztagesbetreuung tatsächlich ermöglicht wird. Der Gesetzgeber hat dafür zu sorgen, dass das, was an Schulen vorgesehen ist, auch finanziert wird.
"Heute": Niederösterreich und Oberösterreich bezahlen die benötigten Lehrerposten aus dem Landesbudget.
Brandsteidl: Für den Unterricht an den Schulen ist immer noch der Bund zuständig. Dieser Pflicht kann er sich nicht entledigen.
"Heute": Wie viele Studenten stehen schon in den Klassen und unterrichten?
Brandsteidl: Diese Diskussion ist in diesem Zusammenhang kein Thema
Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen dazu folgende
Anfrage:
1. Was wurde zur Frage des Pflichtschullehrerstellenplans im zuletzt abgeschlossenen Paktum zum Finanzausgleich zwischen dem Bund und allen neun Bundesländern einvernehmlich vereinbart?
2. Wie sehen die Berechnungsmodalitäten für die Zahl der Lehrerstellen je nach Bundesland aus?
3. Gelten für Wien Abweichungen gegenüber der Lehrerzuteilung für die anderen Bundesländer?
3.1 .Wenn ja, welche ?
4. Auf welcher Grundlage wurde die Stellenplan-Richtlinie erlassen und wie lautet diese Richtlinie? (bitte um Anschluss des Originaltextes)
5. Wie viele Lehrerstellen finanziert das Land Wien aus Mitteln des Landes Wien?
6. Wer ist für die Durchführung und Organisation des Unterrichts an Pflichtschulen in Wien zuständig?
7. Wer ist Dienstgeber der Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen in Wien?
8. Warum ist der Bund für den Unterricht an Wiener Pflichtschulen zuständig?
9. Wie viele Lehrerstellen hat das Land Wien nach diesem Interview zusätzlich erhalten?