15285/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.06.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Beantwortung von Anfragen zur Bundesbeschaffung GmbH (BBG)

BEGRÜNDUNG

 

Die Tätigkeit der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) unterliegt lt. Bundesbeschaffung-GmbH Gesetz der Aufsicht der Bundesministerin für Finanzen. Als zentraler Einkaufsdienstleister des Bundes hat die BBG im Jahr 2010 Aufträge in Höhe von knapp 885 Millionen Euro abgewickelt.

Nichtsdestotrotz blieb die aktuelle Anfrage 13943/J des Parlamentsklubs der Grünen betreffend „Stromverträge der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) für österreichische Gemeinden“ von der BM für Finanzen mit folgender Begründung unbeantwortet: „Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen“.

Diese Antwort ist umso überraschender, als noch im Jahr 2010 unter Finanzminister Josef Pröll, inhaltliche Fragen zur Tätigkeit der Bundesbeschaffung GmbH beantwortet wurden (siehe Anfrage 3709/J).

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Gründe gibt es dafür, dass aktuelle Anfragen zur BBG im Gegensatz zu früheren Anfragen (siehe zB Anfrage 3809/J) nicht mehr beantwortet werden?

 

2)    Was hat sich seit 2010 geändert, dass das Finanzministerium Anfragen zum Tätigkeitsbereich der BBG nicht mehr beantwortet?

 

3)    Welche Möglichkeiten bestehen für das Parlament über die von der BBG abgewickelten Strompreisverträge für Gemeinden Auskunft zu erhalten?