15288/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.06.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Hagen
und Kollegen
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend derzeitiger Verhandlungsstand mit dem deutschen Finanzministerium bezüglich Bezieher deutscher Renten
Der Sechs-Parteien-Antrag betreffend Doppelbesteuerung für zehntausende Pensionisten (2238AE) vom 20.3.2013 hat die Bundesministerin für Finanzen aufgefordert, eine zentrale Beratungsstelle zu schaffen, an die sich die Betroffenen wenden können. Gleichzeitig wurde die Bundesministerin ersucht, Gespräche mit dem deutschen Finanzminister mit dem Ziel einer „unbürokratischen“ Lösung zu führen.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen heißt es:
„[…]‘Ich freue mich sehr, dass wir im Bereich Nachsicht und Wiedereinsetzungsfrist bereits Verbesserungen für die Betroffenen erreichen konnten. Wir werden die Verhandlungen fortführen, um weitere Entlastungen für unsere deutschen Pensionsbezieher zu erreichen. Ich denke hier vor allem an eine Ausdehnung der Nachsichtbeträge bzw. die Möglichkeit von Ratenzahlungen. Da es sich um deutsches Recht handelt, sind wir aber auf die Kooperationsbereitschaft in Deutschland angewiesen‘, so Dr. Maria Fekter. Neben den Erleichterungen selbst, setzt das Finanzministerium auf umfassende Information der Betroffenen. ‚Mit der eigens eingerichteten Auskunftsstelle, spezieller Schulung der Mitarbeiter in den regionalen Finanzämtern und umfassendem Informationsangebot wollen wir die Betroffenen in dieser komplexen Materie unterstützen“, betonte Finanzministerin Fekter.“
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Finanzen nachstehende
ANFRAGE:
1. Wie ist der derzeitige Verhandlungsstand mit dem deutschen Finanzminister?
2. Konnten Sie bereits verhandeln, ob die Nachsichtbeträge ausgedehnt werden können oder ob die Möglichkeit von Ratenzahlungen besteht? Wenn nein, warum nicht?
3. Wie kooperativ schätzen Sie Ihren deutschen Amtskollegen ein? Wir sich diesbezüglich etwas verbessern? Wenn nein, warum nicht?