15302/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.06.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Besetzung von Leitungsfunktionen

BEGRÜNDUNG

 

Eine gute Verwaltung zeichnet sich durch hohe fachliche Kompetenz der Mitarbeiter, insbesondere der Vorgesetzten, sowie Unparteilichkeit und Gewissenhaftigkeit aus. Eine gute Verwaltung versucht – ohne auf parteipolitische Wünsche Rücksicht zu nehmen – ihre Aufgaben gesetzmäßig und zum Wohle der Allgemeinheit wahrzunehmen.

Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit mehrere Beispiele bekannt, in denen diese Grundsätze außer Acht gelassen wurden. Eine besonders korrupte, politisch motivierte Parteipolitik musste im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur  und im Bundesministerium für Inneres festgestellt werden. Verschiedentlich wird uns berichtet, dass Stellen für SektionsleiterInnen an KabinettsmitarbeiterInnen vergeben wurden, und dass sich auf Ausschreibungen weniger als drei BewerberInnen – oft sogar nur einE einzigeR BewerberIn – beworben haben.

Diese Situation ist nur so zu erklären, dass sich qualifizierte Persönlichkeiten nur deshalb nicht beworben haben, weil sie bereits im Voraus Kenntnis hatten, dass eine parteipolitisch intendierte Postenvergabe intendiert ist. Die Vergabe von höchsten Leitungsfunktionen in der Verwaltung an parteipolitische Günstlinge bringt die Gefahr mit sich, dass die Bürokratie insgesamt korrumpiert wird. Eine derartige Praxis demotiviert nicht nur die MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst, sondern gefährdet auch die Unparteilichkeit der Verwaltung. Die genannten Bundeministerien geben eindrückliches Zeugnis von dieser Gefahr.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Planstellen von SektionsleiterInnen wurden seit 1. Oktober 2008 bis zum Tag der Beantwortung dieser Anfrage in Ihrem Ressort vergeben?

2)    Wie viele Personen haben sich um die ausgeschriebenen Stellen beworben?

3)    Wie viele MitarbeiterInnen aus Ihrem Kabinett oder von den Kabinetten früherer oder anderer gegenwärtiger BundesministerInnen wurden als SektionsleiterIn bestellt?

4)    Bei wie vielen Ausschreibungen hat es nur drei oder weniger Bewerber gegeben?

5)    In wie vielen Fällen hat sich nur eine Person beworben?

6)    Abgesehen von der Bestellung von SektionsleiterInnen: wie viele MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts wurden seit 1.10.2008 mit anderen Leitungsfunktionen in Ihrem Ressort – eingeschlossen nachgeordnete Dienststellen – betraut?