15324/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.07.2013
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Anfrage

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Uwe Sailers Angaben bezüglich angeblich belegbarer Kontakte des Verfassungsschutzes zu Neonazis

Der Polizist und Datenforensiker Uwe Sailer postete am 17. Juni 2013 einen Kommentar auffallenden Inhalts auf dem Facebook-Profil des Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger. Darin unterstellt er dem Verfassungsschutz beste Kontakte zu Neonazis mit folgenden Worten:

„ja, ich verstehe, das ist es ja, was ich so massiv anklage; aber die letzte aktion hat den vs massiv ins wanken gebracht; hatten dort eigentlich hebel eingeharkt: der steht von uns unter beobachtung und kann sich nicht mehr so rühren, wie er das vor uns tat. Mal sehen, wie es weitergeht. dass der vs verdammt gute kontakte zu den nazis hat weiß ich und kann ich auch beweisen; aber ich habe zeit, das zieht sich noch einige monate so dahin.“

 

 

 

 


Es eröffnen sich aus Sailers Angaben nun theoretisch zwei Möglichkeiten:

1. Seine „Aktion“ und „Beobachtung“ wurden im Rahmen seiner Tätigkeit als Kriminalbeamter ausgeführt, in diesem Fall hätte er öffentlich polizeiliche Interna preisgegeben. Es dürfte jedoch eher als unwahrscheinlich anzusehen sein, dass die Kriminalpolizei gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ermittelt.

2. Er wurde in diesem Zusammenhang einmal mehr als „Privatermittler“ tätig.

 

 

Bedenklich ist auch die Aussage Uwe Sailers, der Verfassungsschutz „…kann sich nicht mehr so rühren, wie er das vor uns tat…“, denn dies heißt genau genommen nichts anderes, als dass Uwe Sailer bewusst die Arbeit des BVT und bzw. oder des LVT behindert.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

  1. Steht das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und LVT unter Beobachtung der Kriminalpolizei?
  2. Hat es jemals irgendwelche Verdachtsmomente gegeben, die Hinweise liefern könnten, dass das BVT und bzw. oder LVT Kontakte zu „Nazis“ haben könnte?
    1. Wenn ja, welcher Art waren bzw. sind diese Hinweise?
    2. Wenn nein, werden Sie nun in Kenntnis der Aussagen Uwe Sailers, diesen vorladen und nach seinen „Beweisen“ befragen?
  3. Wenn Uwe Sailer nun tatsächlich die von ihm genannten Beweise vorliegen, und er diese Missstände nicht unverzüglich zur Anzeige gebracht hat, bzw. nicht im Zuge des intern vorgesehenen Dienstweges weiter geleitet hat, hat er dann mit (dienst)rechtlichen Konsequenzen zu rechnen?
  4. Hat Uwe Sailer im Fall, dass diese schwerwiegenden Anschuldigungen gegen das BVT und bzw. oder LVT der Wahrheit entsprechen, mit (dienst)rechtlichen Konsequenzen zu rechnen?
  5. Hat Uwe Sailer im Fall, dass diese schwerwiegenden Anschuldigungen gegen das BVT und bzw. oder LVT nicht der Wahrheit entsprechen, mit (dienst)rechtlichen Konsequenzen zu rechnen?

 


  1. Ist auszuschließen, dass durch die genannten Aussagen Sailers bzw. durch seine „Privatermittlungen“ polizeiliche Ermittlungen behindert, gefährdet oder erschwert werden?
    1. Wenn ja, wie begründen Sie dies?
    2. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie künftig setzen, um dies zu verhindern?
  2. Kann ausgeschlossen werden, dass sich Uwe Sailer dienstlicher Information, Infrastruktur und anderer Möglichkeiten bedient, um ihm persönlich unliebsame aber unbescholtene Personen zu bespitzeln?
    1. Wenn ja, wie?
    2. Wenn nein, wie wollen Sie dies künftig verhindern?
    3. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, sollten sich derartige Verdachtsmomente bestätigen?
  3. Haben die Aussagen bzw. privaten Ermittlungen Uwe Sailes in der Vergangenheit bereits polizeiliche Ermittlungen behindert, gefährdet oder erschwert?
    1. Wenn ja, hatte dies (dienst)rechtliche Konsequenzen zur Folge?
  4. Welche Rückschlüsse bzw. Maßnahmen werden Sie aus der Tatsache setzen, dass sich Uwe Sailer öffentlich damit brüstet, die Arbeit des BVT bzw. LVT bewusst zu behindern?
  5. Welche Maßnahmen werden Sie insgesamt anlässlich der öffentlich getätigten Aussagen Uwe Sailers setzen?
  6. Kann aufgrund der Tatsache, dass Uwe Sailers Aktionen und „private Ermittlungen“ ausschließlich gegen Personen gerichtet sind, die er aus seiner Sicht in der Nähe des Rechtsextremismus ortet, ausgeschlossen werden, dass eine mögliche Bewegung Sailers außerhalb des gesetzlichen Rahmens bei seinen Ermittlungen (dienst)rechtlich mit „besonderer Milde“ beurteilt wird?
  7.  Wie lange wird der Dienstgeber das rufschädigende Verhalten des Uwe Sailer noch dulden?