15328/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.07.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Markowitz

und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Inklusionspädagogik trotz „LehrerInnenbildung Neu“

 

In einem Artikel der Lebenshilfe vom 6.6.2013 wird die neue LehrerInnenbildung kritisiert:

 

Im Entwurf für das Universitätsgesetz, das die „LehrerInnenbildung Neu“ regelt, fehlt die verbindliche Aufnahme der „Inklusiven Pädagogik“, kritisiert Univ.-Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich. „Das neue Gesetz hat die Grundlage dafür zu schaffen, dass Inklusion als Pflichtfach in universitäre Lehramtsstudien aufgenommen wird. Angehende Lehrerinnen und Lehrer sollen vermittelt bekommen, was Inklusion bedeutet und wie man einen inklusiven Unterricht gestaltet“, fordert Weber eindringlich.

Im vorliegenden Gesetzesentwurf vermisst die Lebenshilfe verbindliche Formulierungen zum Pflichtfach „Inklusion“ an den Universitäten. „Das Thema Inklusion wird permanent heruntergespielt und bekommt nicht die erforderliche Priorität, die ihm gebührt“, bemängelt Weber. Der von der Lebenshilfe vehement geforderte bildungspolitische Systemwechsel von einer separierenden hin zu einer inklusiven Schule ist eng mit der LehrerInnenbildung Neu verknüpft.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachstehende

 

ANFRAGE:

 

  1. Wurde diese Inklusive Pädagogik Ihrer Meinung nach in einem „angemessenen Ausmaß“ bei der „LehrerInnenbildung Neu“ berücksichtigt?

a.    Wenn ja, durch welche Maßnahmen wurde dies getan?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

2.    Halten Sie es für möglich, inklusive Pädagogik ohne eigens dafür ausgebildete Sonderschulpädagogen effizient umzusetzen?

 

3.    In Ihrer schriftlichen Anfragebeantwortung 14207/AB schreiben Sie von einer „mehrfachen Verankerung“ von inklusiver Pädagogik bei der neuen Lehrerausbildung. Können Sie etwas konkreter beschreiben, welche Maßnahmen Sie planen, um dies zu verankern?

 

4.    Wird es bereits bei den „bildungswissenschaftlichen  Grundlagen“, wie Sie es nennen, eigene, verpflichtende, sonderpädagogische Vorlesungen und Seminare geben?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, in welchem Ausmaß ( ECTS-Punkte pro Semester)?


5.    In Ihrer Anfragebeantwortung 14207/AB schreiben Sie über eine „mögliche“ Schwerpunktsetzung. Ist diese dann neben vielen anderen möglich, oder wird es wie bisher möglich sein, sich nur auf Sonderschul- bzw. Inklusionspädagogik zu spezialisieren?