15423/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.07.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Positionierung des BMeiA in der Post-2015 Debatte und die Umsetzung der Menschenrechte.

Im Jahr 2000 wurden die Millennium Development Goals (MDGs) im Rahmen der Vereinten Nationen verabschiedet. In acht Zielen nahm sich die Internationale Gemeinschaft unter anderem vor, bis 2015 den Hunger in der Welt zu halbieren, Grundschulausbildung für alle sicherzustellen oder die Müttersterblichkeit im Vergleich zum Jahr 1990 um drei Viertel zu reduzieren. Von Seiten zahlreicher ExpertInnen wird kritisiert, dass die MDGs menschenrechtliche Aspekte nicht ausreichend einbezogen haben und dies mitunter ein Grund sei, warum das Erreichen der Ziele so kurz vor deren Auslaufen noch in weiter Ferne liegt.

Derzeit laufen die Diskussionen auf mehreren Ebenen (EU, UN, Zivilgesellschaft, Parlamente, usw.), wie eine Post-2015 Architektur aussehen soll. Die Forderung die Menschenrechte in der neuen Ära fester zu verankern wird von vielen Seiten gestellt: Neben nationalen und internationalen NGOs bezieht sich auch das von UN- Generalsekretär Ban ki-Moon eingesetzte High Level Panel of Eminent Persons on the Post-2015 Development Agenda in seinen Empfehlungen an den UN-Generalsekretär mehrfach auf die Menschenrechte.

Bei der Konferenz Vienna+20 anlässlich des 20. Jahrestages der bahnbrechenden UN- Menschenrechtskonferenz in Wien im Jahr 1993 veranstaltete Ihr Ressort eine hochrangige ExpertInnenkonferenz. In Ihrem Eingangsstatement betonten Sie, dass vor allem die Rechte von Frauen und Kindern sowie Menschen mit Behinderung häufig nicht eingehalten werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.)   ln welchen derzeit laufenden Projekten und Programmen spiegelt sich das menschenrechtliche Engagement Ihres Ressorts wider (bitte um Auflistung)?

2.)  Wie plant Ihr Ressort in Zukunft die Umsetzung der Menschenrechte voranzutreiben (Bitte um Nennung der Projekte und Programme sowie der zugrundeliegenden strategischen Vorhaben)?

3.)   In welchen derzeit gültigen Strategien findet sich der Einsatz für die Umsetzung der Menschenrechte wider?

4.)   In welchen derzeit gültigen Strategien herrscht Ihrer Meinung nach Nachholbedarf bei der Verankerung eines menschenrechtsbasierten Ansatzes?

5.)  Wie und wann werden Sie diesem Nachholbedarf nachkommen?

6.)  Durch welches ministeriumsinterne und welches externe Monitoring wird ein menschenrechtsbasierter Ansatz in der OEZA sichergestellt?

7.)   Zu welchen Ergebnissen kommen diese Evaluierungen?

8.)   Welche Konsequenzen werden aufgrund dieser Evaluierungen für künftige Projekte und Programme gezogen und wie konkret spiegeln sich diese wieder?

9.)   Wie gelingt es bei jenen inhaltlichen Schwerpunkten der OEZA, die aufgrund divergierender Interessen der Beteiligten besonders dazu angetan sind, in Konflikt mit der Einhaltung von Menschenrechten zu kommen, wie etwa Wirtschaft und Entwicklung?

10.) Setzt sich Ihr Ressort dafür ein, dass die Post2015 Agenda menschenrechtsbasiert ist?

a.    Wenn ja, in welchen Gremien und mit welchen Schwerpunkten?

b.   Wenn nein, warum nicht?

11.)Die Post-2015 Entwicklungsagenda wird - wie seit der Konferenz von Monterrey absehbar - den Privatsektor stärker einbeziehen. Sehen Sie die Notwendigkeit für verbindliche Spielregeln und Rahmenbedingungen für Privatfirmen im Bereich der EZA?

a.   Wenn nein, warum nicht?

b.   Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und internationalen Vereinbarungen sollen diese am besten umgesetzt werden?

12.) Sehen Sie in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, sich für verbindliche Rahmenbedingungen für transnationale Firmen im Rahmen des Global Compact einzusetzen?

a.   Wenn ja, wie werden Sie das tun?

b.   Wenn nein, warum nicht?

13.) Sehen Sie in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, sich für verbindliche Rahmenbedingungen für transnationale Firmen im Rahmen der ETOs einzusetzen?

a.   Wenn ja, wie werden Sie das tun?

b.   Wenn nein, warum nicht?

14.) Sehen Sie in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, sich für verbindliche Rahmenbedingungen für transnationale Firmen im Rahmen von Initiativen wie dem National Reporting of Capital Impact einzusetzen?

a.   Wenn ja, wie werden Sie das tun?

b.   Wenn nein, warum nicht?

15.) Sehen Sie in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, sich für verbindliche Rahmenbedingungen für transnationale Firmen im Rahmen Initiativen wie „Publish What You Pay“ einzusetzen?

a.   Wenn ja, wie werden Sie das tun?

b.   Wenn nein, warum nicht?

16.) Welche über diese vier erwähnten hinausgehenden Programme oder Initiativen zur ethischen und menschenrechtlichen Verantwortung von Privatunternehmen sehen Sie weiteres als relevant an und womit wird sich die Sektion VII und die ADA in diesem Zusammenhang zur Einhaltung der Menschenrecht im Bereich Wirtschaft und Entwicklung beschäftigen?