15439/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.07.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Martin Graf
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Swap-Affäre und Finanzverfassung
Der Rechnungshofbericht 2013/1 zum Thema Fremdwährungs– und Zinsabsicherungsgeschäfte der Stadt Linz zieht folgende vorangestellte Schlussfolgerungen:
Die Geschäftsgruppe Finanz– und Vermögensverwaltung der Stadt Linz schloss im Zeitraum von September 2006 bis Oktober 2007 neun zum Teil komplexe und äußerst risikoreiche Derivative für die Stadt Linz ab. Die Stadt Linz hatte zu diesem Zeitpunkt kein professionelles Risikomanagement eingerichtet und war über das Risiko ihrer Finanzgeschäfte nicht informiert.
Der Abschluss der Swaps erfolgte teilweise ohne Absicherungszweck. Insbesondere das den Gegenstand der zivilgerichtlichen Auseinandersetzung mit der BAWAG P.S.K. bildende Derivativgeschäft (sogenannter „Swap 4175“) mit einem hohen Volumen und einer komplexen Struktur führte zu einem potenziell unbegrenzten Risiko für die Stadt Linz. Der ehemalige Finanzdirektor verletzte beim Abschluss dieses Derivativs mehrere Bestimmungen des Statuts für die Landeshauptstadt Linz 1992 und handelte — auch hinsichtlich der Nichtannahme der Umwandlungsangebote der BAWAG P.S.K. — pflichtwidrig zum Nachteil der Stadt Linz. Eine Gegenüberstellung der Vor– und Nachteile aus diesem Derivativ für die Stadt Linz zeigte eine starke Asymmetrie; einem drohenden Verlust von 417,74 Mio. EUR (laut Klagsbegehren der BAWAG P.S.K.) stand ein möglicher Gewinn von 37,50 Mio. EUR gegenüber.
Die vom ehemaligen Finanzdirektor regelmäßig dem Finanzausschuss vorgelegten Berichte waren unvollständig und nicht sachgerecht. Sowohl die Mitglieder des Finanzausschusses als auch die sonstigen Entscheidungsträger der Stadt Linz verabsäumten es, Hinweisen auf risikoreiche Finanzgeschäfte konsequent und kritisch nachzugehen und damit die drohenden finanziellen Nachteile aus den Swaps (417,74 Mio. EUR) zu vermeiden oder zumindest deutlich zu reduzieren.
Von den insgesamt 550 Millionen Euro, die sich die BAWAG PSK im Zusammenhang mit der Finanzkrise vom Staat Österreich geholt hat, wurden Anfang Juni 2013 die ersten 50 Millionen Euro an den Bund zurück gezahlt. In Kreisen von Bank- und Finanzanalysten wird diskutiert, ob diese Kapitalrückführung durch die Swap-Affäre zwischen der Stadt Linz und der BAWAG nicht gefährdet werden könnte.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
ANFRAGE
1. Wie hoch ist derzeit der drohende finanzielle Nachteil aus den Swaps für die Stadt Linz?
2. Kann sich dieser finanzielle Nachteil aus den Swaps für die Stadt Linz noch erhöhen?
3. Welche Auswirkung hat der drohende finanzielle Nachteil aus den Swaps für die Stadt Linz als Gebietskörperschaft im Rahmen der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs?
4. Welche Auswirkung hat der drohende finanzielle Nachteil aus den Swaps für die Stadt Linz als Gebietskörperschaft im Rahmen des Stabilitätspakts und der Maastrichtkriterien?
5. Welche Maßnahmen wird das Bundesministerium für Finanzen betreffend möglicher Auswirkungen des drohenden finanziellen Nachteils aus den Swaps für die Stadt Linz als Gebietskörperschaft treffen?
6. Welche Auswirkung haben der drohende finanzielle Nachteil aus den Swaps und der Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der BAWAG P.S.K. für dieses Bankinstitut?
7. Wer nimmt die Position des Staatskommissärs in der BAWAG P.S.K. gegenwärtig ein?
8. War das Swap Geschäft in Anwesenheit des Staatskommissärs im Aufsichtsrat der BAWAG P.S.K. ein Thema?
9. Welche Informationen bzw. Wahrnehmungen haben Sie als Finanzministerin im Zusammenhang mit diesem Swap Geschäft?
10. Gefährdet die laufende Swap-Affäre zwischen der Stadt Linz und der BAWAG P.S.K. die Rückführung des Staatskapitals an die Republik Österreich?
11. Welche Wahrnehmungen haben Sie als Finanzministerin im Zusammenhang mit der Swap-Affäre und der Rückführung des Staatskapitals der BAWAG an die Republik Österreich?