15441/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.07.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend widersprüchliche Angaben zum gemeinnützigen Wohnbau
Gemeinnützige Bauträger verfügen in vielen Fällen über bedeutende Rücklagen. Gleichzeitig ist die Bauleistung des genannten Sektors in den letzten Jahren um 30 Prozent eingebrochen, was zur Verschärfung der Situation auf dem Wohnungsmarkt beiträgt. Rücklagen müssen wieder in den wohnungswirtschaftlichen Kreislauf eingebunden werden. Eine Maxime, die die FPÖ in Anfragen und Anträgen seit Jahren erhoben hat. Dem in der Onlineausgabe des „Standard“ am 18. Juni 2013 erschienenen Artikel „Wohn-Paket: Bures will Beschluss im nächsten Ministerrat“ ist folgendes zu entnehmen:
„Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) will durch eine Gesetzesreform 500 Millionen Euro flüssig machen, indem es gemeinnützigen Bauträgern nicht mehr erlaubt wird, Rücklagen zu horten bzw. einander Darlehen zu gewähren. Die Frist für Rücklagen soll von fünf auf drei Jahre gesenkt werden. Fekter betonte, dass dies die Steuerzahler nichts koste.“
In der Anfragebeantwortung 6177/AB betreffend die mögliche Einführung einer Besteuerung von Rücklagen gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften, die die Grenze von 10 Prozent der Bilanzsumme überschreiten, erklärte der damalige Finanzminister auf entsprechende Fragen in Zusammenhang mit einer möglichen Besteuerung der Rücklagen gemeinnütziger Bauträger und dem damit einhergehenden Ertrag: „Die Anfrage kann nicht beantwortet werden, da die für die Schätzung erforderlichen Daten der Finanzverwaltung nicht zur Verfügung stehen.“
Offenkundig verfügt die Bundesregierung gegenüber dem Parlament über ein Informationsmonopol, denn ohne Kenntnis der Steuerbemessungsgrundlage könnte Finanzministerin Maria Fekter die Höhe der geschätzten Einkünfte nicht quantifizieren.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
ANFRAGE
1. Wie genau plant das Bundesministerium für Finanzen, die gesetzlichen Regelungen gemeinnütziger Bauträger hinsichtlich der Bildung von Rücklagen und der Verwendung bzw. Besteuerung von Rücklagen zu reformieren?
2. Mit welchen finanziellen Erträgen soll diese Reform verbunden sein und wird das lukrierte Geld zweckgebunden für die Schaffung neuen Wohnraumes eingesetzt werden?
3. Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes soll diese Reform vorgenommen werden?
4. Wenn nein, weshalb soll es nicht zu einer Zweckbindung der Gelder kommen?
5. Wie genau ergibt sich der kolportierte und oben angeführte Betrag einer halben Milliarde Euro als erwarteter Ertrag?
6. Seit wann verfügt das Bundesministerium für Finanzen Kenntnis über die Höhe von Rücklagen gemeinnütziger Bauvereinigungen und wie hoch sind diese aktuell unter Einbeziehung gewerblicher Tochterunternehmen?