15454/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Funktionsweise des unabhängigen Expertenrats für Integration

BEGRÜNDUNG

 

Im Jänner 2011 wurde der sogenannte „unabhängige Expertenrat für Integration“ im Innenministerium eingerichtet. Dieser wird vom Innenministerium als "Kompetenzzentrum" und "zentraler Motor des Integrationsprozesses" bezeichnet. Über die genaue Funktionsweise des Expertenrates ist jedoch wenig bekannt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie und von wem werden die Mitglieder dieses Expertenrats ausgewählt und berufen?

 

2)    Welche Qualifikationen muss ein Mitglied des Expertenrates in welchen konkreten fachlichen Bereichen vorweisen?

 

3)    Wie wurde der Vorsitz über dieses Gremium bestellt: wurde der Vorsitzende vom Ministerium bestimmt oder hat der Expertenrat selbst seinen Vorsitzenden gewählt?

 

4)    Auf welchen Zeitraum wurde der Vorsitz bestellt?

 

5)    Wie, von wem und unter welchen Bedingungen können der Vorsitz und einzelne Mitglieder des Beirates (vorzeitig) abberufen werden?

 

6)    Falls der Vorsitzende nicht von den Mitgliedern gewählt wurde sondern vom Ministerium bestellt wurde: Welche Überlegungen standen hinter seiner Auswahl?

 

7)    Hat der Expertenrat eine zeitlich befristete Funktionsperiode bzw. werden die einzelnen Mitglieder des Expertenrates zeitlich befristet oder prinzipiell unbefristet bestellt?

 

8)    Falls es eine Funktionsperiode des Gremium bzw. der einzelnen Mitglieder gibt: wie lange ist diese?

 

9)    Wie und von wem erfolgt die Nachbesetzung (vorzeitig) ausgeschiedener Mitglieder des Expertenrates?

 

10) Wurden die Positionen im Expertenrat öffentlich ausgeschrieben und wurde für die Besetzung des Expertenrates ein Hearing veranstaltet?

 

11)  Welchen fachlichen Kompetenzen bzw. auch welche institutionellen Anbindungen und Erfahrungen im Bereich Migration/Integration/Inklusion weisen die einzelnen Mitglieder des Expertenrats jeweils auf, welche sie für die Mitgliedschaft im Expertenrat für Integration im Innenministerium qualifizieren?

 

12) Wie wird die Unabhängigkeit des vom Ministerium als „unabhängig“ ausgewiesenen Expertenrats  inhaltlich und organisatorisch gewährleistet?

 

13) Laut Homepage des Innenministeriums besteht der Expertenrat derzeit aus 15 Mitgliedern, der Vorsitz sowie zwölf weitere Positionen sind männlich besetzt, nur insgesamt zwei Mitglieder des Expertenrats sind Frauen. Die Frauenquote dieses Gremiums beträgt damit 13,3%. Halten Sie diese Unterrepräsentation von Frauen in diesem Gremium für gerechtfertigt?

 

14) War es dem Ministerium nicht möglich, mehr inhaltlich qualifizierte Frauen für den Expertenrat zu finden?

 

15) Was werden Sie tun, um diese geschlechtliche Unausgewogenheit des Gremiums in Zukunft zu beseitigen?

 

16) Welche Arbeitsaufträge hat der Expertenrat derzeit?

 

17) Wird die Arbeitsweise in einem Statut, einer Geschäftsordnung oder Ähnlichem, die verbindlich die Arbeitsweise, Sitzungen und den Entscheidungsfindungsprozess des Expertenrates regeln, festgehalten? Falls ja bitte um Beifügung.

 

18) Wie häufig tritt der Expertenrat zu Sitzungen zusammen? Wie oft ist der Expertenrat bisher zusammen getroffen und wie lange dauerten diese Sitzungen?

 

19) Wie erfolgt die Entscheidungsfindung im Expertenrat: werden Entscheidungen für Empfehlungen und Stellungnahmen einstimmig oder mit Mehrheitsbeschluss getroffen? Werden auch Gegenstimmen und argumentativer Widerspruch gegen verabschiedete Empfehlungen ans Ministerium weitergeleitet? Wenn ja, in welcher Form genau?

 

20) Kann der Expertenrat von sich aus Stellungnahmen und Empfehlungen zu aktuellen Fragen seines Aufgabenbereichs abgeben? Falls ja: hat der Expertenrat von dieser Möglichkeit bisher Gebrauch gemacht? Bitte um Beifügung der entsprechenden Empfehlungen.

 

21) Kann der Expertenrat seine Meinung, Stellungnahmen und Empfehlungen von sich aus veröffentlichen oder braucht es dazu die Genehmigung bzw. die Unterstützung des Ministeriums? Gibt es Budget für Veröffentlichungen, beispielsweise von Presseaussendungen? Wenn ja, wie hoch ist das Budget des Expertenrates?

 

22) Verfügt der Expertenrat über ein eigenes Sekretariat oder über die Unterstützung des Ministeriums in organisatorischen Angelegenheiten?

 

23) Wie, wann und wo werden die vom Expertenrat getroffenen Empfehlungen, Entscheidungen und Bewertungen veröffentlicht?

 

24) Ist der jährlich veröffentlichte Integrationsbericht des Expertenrates die einzige Veröffentlichung des Expertenrats oder gibt es darüber hinaus auch weitere unveröffentlichte Papiere oder Stellungnahmen des Expertenrats?

 

25) Wie wird die Arbeit der einzelnen Mitglieder des Beirates und des Vorsitzenden finanziell abgegolten - werden Honorare, Sitzungsgelder oder Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder für ihre Tätigkeit im Rahmen des Expertenrates oder für daraus abgeleitete (Forschungs-)Aufträge bezahlt oder andere Geld- oder Sachleistungen gewährt?

 

26) Wenn ja, wie berechnen sich diese, wie hoch lagen die bisher ausbezahlten Summen und welchen konkreten Leistungen standen sie gegenüber?