15456/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Spanische Hofreitschule

 

BEGRÜNDUNG

 

2001 wurde die Spanische Hofreitschule und das Bundesgestüt Piber ausgegliedert. Ein im §5 (1) des Spanische Hofreitschul-Gesetzes bis 1. September 2001 gefordertes Unternehmenskonzept hätte eine „Unternehmensstrategie zur langfristigen Absicherung der Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft“ hervorbringen sollen.

Mit dem Gesetz wurden auch Vermögensübertragungen (Liegenschaften, Kunstwerke und Kunstgegenstände) vorgenommen.

2008 erschien der Rechnungshofbericht zur Spanische Hofreitschule und das Bundesgestüt Piber, in dem wirtschaftliche Unternehmensmängel festgestellt wurden. Angesichts der jährlichen Subventionen scheint die langfristige Absicherungen nicht gelungen zu sein.Das durch zwei Legislaturperioden geführte Unternehmen verursachte Defizite in Millionenhöhe obwohl einige Liegenschaften in diesem Zeitraum veräußert wurden.

In den Jahren 2011 und 2012 wurden in mehreren Medienberichten gravierende Vorwürfe in Bezug auf die Qualität der Pferdehaltung und –betreuung, sowie auf das Personalmanagement und den internen Umgang mit Kritik erhoben. Auch der Selbstmord eines Bereiters sowie die Suspendierung von zwei Oberbereitern, die arbeitsrechtlich rehabilitiert wurden, ließen die Hofreitschule in die Schlagzeilen geraten.


2008 stellten die Grünen zwei parlamentarische Anfragen (3334/J und 4470/J) mit insgesamt 44 Fragen an den damaligen Bundesminister Josef Pröll. Die Beantwortung dieser Fragen ließ keinen Rückschluss auf eine aufmerksame und überprüfende Haltung des Bundesministeriums zu.

2010 übermittelten die Grünen im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage (5018/J) 40 Fragen an den inzwischen zuständigen Bundesminister Nikolaus Berlakovich. Aus der Beantwortung geht hervor, dass das Bundesministerium mit der Entwicklung und der Qualität der Spanischen Hofreitschule zufrieden ist und die „internationale Reputation der Spanischen Hofreitschule zu keinem Zeitpunkt gefährdet war und ist.“

Im September 2010 erwirkte die Spanische Hofreitschule vor dem Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung, wonach die darin beklagte Partei „Behauptungen und/oder die Verbreitung der Äußerung, die klagende Partei arbeite mit gedopten Lipizzanern“ zu unterlassen habe. Im Zuge dieses Verfahrens wird von den Mitarbeitern der Spanischen Hofreitschule von der Verabreichung des Medikamentes Novaigan zur Beruhigung eines Hengstes nach einer Aufführung und von Regumat zur Beruhigung eines alten fast blinden Pferdes berichtet.

Die Republik Österreich hat der Spanischen Hofreitschule anlässlich der Ausgliederungen Liegenschaften übertragen. Einige davon wurden verkauft. Bundesminister Berlakovich gibt in seiner Anfragebeantwortung (4946/AB) keine Auskunft darüber, welche Grundstücke an wen und zu welchem Preis verkauft wurden, da "mit dem Käufer die Vertraulichkeit seiner Identität vereinbart wurde“. Inwieweit diese Grundstücke zu einem angemessen Preis verkauft wurden, entzieht sich somit der Kontrolle.

Bis 2004 hatten die Lipizzaner eine Sommerfrische im Lainzer Tiergarten. Laut Aussage der jeweiligen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft musste dieser Standort aufgrund seiner Aufnahme in den europäischen Verbund von Schutzgebieten „Natura 2000“ aufgegeben werden. In Folge wurde im Schloß Wetzdorf eine neue Sommerfrische errichtet. Die Kosten dafür lagen bei 4.5 Mio €. Im April 2009 spricht Elisabeth Gürtler in einem Interview mit der Wiener Zeitung merkwürdigerweise neuerlich über Verhandlungen mit dem Lainzer Tiergarten zum Betrieb einer zusätzlichen Sommerfrische.

Weder die Bestimmungen zum „Natura 2000“ Gebiet noch der „Managementplan Lainzer Tiergarten“ hätten die Aufrechterhaltung der Sommerfrische ausgeschlossen. Lediglich die Umsetzung der von der Spanischen Hofreitschule erwünschten Expansionspläne war nicht möglich. Diese Expansionspläne wurden auch am neuen Standort nicht umgesetzt, sondern bereits am 21.6.2005 vom Aufsichtsrat durch einen neuen Businessplan ersetzt.

Die Beibehaltung der Sommerfrische im Lainzer Tiergarten wäre zum damaligen Zeitpunkt durchaus möglich gewesen. Stattdessen wurde in eine neue Sommerfrische im Schloß Wetzdorf investiert und mit öffentlichen Mitteln die Infrastruktur von in Privatbesitz befindlichen Gebäuden verbessert.


Ein scheidender Geschäftsführer hat einen exorbitant dotierten „Beratervertrag“ für die Zeit von November 07 bis Juni 08 bekommen, für den der Rechnungshof aber keine Gegenleistung finden konnte. Der Rechnungshof hat in seiner Follow-up-Überprüfung mit Abschlussbericht zum 24.5.2011 festgehalten, dass „durch eine Beratervereinbarung mit einem ehemaligen Geschäftsführer, für die keine Gegenleistung festgestellt werden konnte“ für die Gesellschaft „Gesamtkosten in der Höhe von 134.000€“ angefallen sind.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch waren die Subventionen an die Spanische Hofreitschule und das Bundesgestüt Piber in den Jahren 2001 bis 2013, nach Jahren gegliedert?

2)    Wie hoch waren die Erlöse aus Vermietungen der von der Republik Österreich überlassenen Räume in den Jahren 2001 bis 2013, nach Jahren gegliedert?

3)    Wie hoch waren die Einnahmen aus Leistungen nach §2 Abs.1 Punkt 6 des Spanische Hofreitschul-Gesetzes in den Jahren 2001 bis 2013, nach Jahren gegliedert?

4)    Welche Maßnahmen wären notwendig gewesen, um den ursprünglichen Betrieb der Sommerfrische im Lainzer Tiergarten aufrecht zu erhalten, ohne den Vorgaben eines „Natura 2000“ – Gebietes zu widersprechen?

5)    Welche baulichen Maßnahmen bzw. Nutzungsrechte waren Verhandlungsgegenstand im April 2009 zur Wiederaufnahme der Sommerfrische im Lainzer Tiergarten?

6)    Was ist das Ergebnis dieser Verhandlungen?

7)    Welche Medikamente wurden zur Beruhigung der Pferde in den Jahren 2011-2013 eingesetzt?

8)    Wie hoch war der jährliche (2011-2013) Gesamtverbrauch dieser Medikamente?

9)     Wie viele Lipizzanerhengste im Eigentum der Gesellschaft wurden zwischen 2007 und Juni 2013 durch langfristig wirkende Medikamente mit Hormonen oder anderen Mitteln behandelt die eine sogenannte „chemische Kastration“ verursachen? Wie hoch waren die dafür aufgewendeten Kosten?

10) Welche Grundstücke des in Anlage 1 zum Spanische Hofreitschul-Gesetz gelisteten Verzeichnisses befinden sich am 1. Juni 2013 noch im Eigentum der Gesellschaft? Welche Erlöse wurden aus Verkäufen erzielt?

11) Welche Kunstwerke oder Kunstgegenstände des in Anlage 2 zum Spanische Hofreitschul-Gesetz gelisteten Verzeichnisses befinden sich am 1. Juni 2013 noch im Eigentum der Gesellschaft? Welche Erlöse wurden aus Verkäufen erzielt?

12) Welchen Wert repräsentieren die sich noch im Eigentum der Gesellschaft befindlichen Liegenschaften zur Zeit?


 

13) Wie hoch war in den Bilanzjahren 2001 bis 2012 der Ertrag aus den Wäldern der Gesellschaft?

14) Wie hoch war der Ertrag aus den 2001 ins Eigentum der Gesellschaft übergegangenen Wälder in den Jahren 1998 bis 2000?

15) Im Rechnungshofbericht 2008 (Seite 16) gab das BMLFUW bekannt, dass es hinsichtlich der verkauften Liegenschaften des Forstbetriebes St. Leonhard am Wald aufgrund der Differenz zwischen Erlös und Buchwert in der Höhe von rd. 1,64 Mill. EUR einer Buchwertberichtigung bedurfte und der Buchwert auf die Höhe des Erlöses abgewertet worden sei. Um welchen Prozentsatz wurden die Wälder unter ihrem Wert verkauft?

16) Welche Provision (Gesamthöhe) wurde den Geschäftsführern für den – in ihrer Dienstzeit und im Rahmen ihrer üblichen Dienstobliegenheiten durchgeführten – Verkauf der Liegenschaften ausbezahlt?

17) Was war die Rechtsgrundlage für die Ausbezahlung dieser Provisionen?

18) Wer war als Gegenüber der Geschäftsführung verantwortlich dafür, dass diese Provisionen, nachträglich bindend, vereinbart wurden?

19) Ursprünglich wurde in der Geschäftsführung neben der üblichen wirtschaftlichen und fachlichen Leitung ein zweiter Geschäftsführer mit ökologischen Fachkenntnissen zur Waldbewirtschaftung installiert, um die Bewirtschaftung dieses Geschäftsbereichs sicherzustellen. Die Position wäre mit der Veräußerung der Wälder überflüssig. Der ÖVP-parteinahe „Forstmanager“ aus dem Kader der Bundesforste ist aber bis heute im Anstellungsverhältnis der Gesellschaft. Welchen anderen Aufgaben mit welcher Kompetenz geht Erwin Klissenbauer seither nach?

20) Warum ist die forstwirtschaftliche Expertise von Erwin Klissenbauer noch immer erforderlich und warum wird diese teure Kostenposition nicht eingespart?

21) Wer ist in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat verantwortlich für den Beratervertrag für den laut Rechnungshofbericht keine Gegenleistung auffindbar war?

22) Wie werden die Verantwortlichen für diesen Beratervertrag zur Rechenschaft gezogen?

23) Wie lautet die Begründung, dass zur Finanzierung von privaten Neigungen des Leiters im Bundesgestüt Piber sowie entgegen dem gesetzlichen Auftrag der Gesellschaft aus Mitteln der Gesellschaft Sachleistungen und Finanzierung für Military-Einrichtungen und Military-veranstaltungen geleistet werden?

24) In welcher Höhe wurden von der Gesellschaft und aus Bundesmitteln von 2007 bis 2013 Sachleistungen und finanzielle Zuwendungen an die Military in Piber geleistet?

25) Organisator dieser Military-Veranstaltungen ist offenbar ein Privatverein. Wie wird die Mittelverwendung an den Verein, der die Military-Veranstaltungen organisiert von der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat und dem Landwirtschaftsministerium kontrolliert?


 

26) Wie wurde sichergestellt, dass die Veranstaltungsorganisation nicht mit Mitteln und der Zeit des Dienstes für das Gestüt bzw. der Universität für Veterinärmedizin erfolgt?

27) Wie sieht der Jahresabschluss 2012 der Spanischen Hofreitschule und des Bundesgestüts Piber im Detail aus?

28) Wie kontrolliert das Ministerium die Spanische Hofreitschule?

29) Wie hoch waren für die Gesellschaft die Rechtskosten im Falle des suspendierten Oberbereiters Krzisch und aus welchen Quellen wurde sie bestritten?

30) Aus dem losgetretenen Verfahren zur Suspendierung des Ersten Oberbereiters (Krzisch) ist der Gesellschaft Schaden entstanden. Wie hoch ist der Schaden in finanzieller Hinsicht durch die Bezahlung des Oberbereiters in der Zeit in der er keine Leistung erbringen durfte?

31) Werden für den Schaden aus dem Fall Krzisch Verantwortliche zur Rechenschaft oder Wiedergutmachung herangezogen und welche Konsequenzen sind für die Verantwortlichen in Aussicht genommen?