15457/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Gehaltsfortzahlung für Fr. Bandion Ortner trotz Freistellung

BEGRÜNDUNG

 

Frau Mag.a Claudia Bandion Ortner übernahm im Sommer 2012 interimistisch das Amt der stellvertretenden Generalsekretärin des internationalen König-Abdullah-Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog. Als bekannt wurde, dass ihr Gehalt in der Höhe von monatlich EUR 5.616,80 vom österreichischen Justizministerium und nicht von der saudischen Stiftung, die das Zentrum eigentlich finanziert, bezahlt wurde, war Bandion Ortner öffentlich in Kritik geraten.

In einer Reaktion verteidigte das Justizministerium die damalige Vorgangsweise: Bandion-Ortner sitze auf einer von insgesamt fünf Planstellen, die für die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen vorgesehen sind. Ihre Entsendung in das "König Abdullah Zentrum" sei zudem auf ein Jahr befristet. Bei einer definitiven Anstellung würden die staatlichen Bezüge ohnehin enden. Dann werde die Ex-Ministerin und Richterin auf Basis einer dienstrechtlichen Karenzierung ein Gehalt von den Saudis beziehen.

Im November 2012 wurde Frau Bandion Ortner für eine Funktionsperiode von vier Jahren als Generalsekretärin bestätigt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Seit wann ist Frau Bandion Ortner als Richterin karenziert?

2)    In welchem Zeitraum hat Frau Bandion Ortner ein Gehalt vom Bundesministerium für Justiz trotz ihrer Freistellung bezogen?


3)    Aus welchem Grund hat Frau Bandion Ortner ein Gehalt vom Bundesministerium für Justiz trotz ihrer Freistellung bezogen?

4)    Wie hoch waren in Summe die Ausgaben (inklusive Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) für Gehaltsfortzahlungen an Frau Bandion Ortner, die im Rahmen ihrer Freistellung vom Bundesministerium für Justiz geleistet wurden?

5)    Wurden die Gehaltszahlungen durch das Bundesministerium für Justiz an Frau Bandion Ortner mittlerweile eingestellt?

6)    Falls ja, wann?

7)    Falls nein, warum wurden die Gehaltszahlungen durch das Bundesministerium für Justiz an Frau Bandion Ortner noch immer nicht eingestellt?

8)    In welcher Höhe bezieht Frau Bandion Ortner gegebenenfalls noch immer ein Gehalt vom Bundesministerium für Justiz trotz ihrer Freistellung?

9)    Welcher Nutzen für Ihr Ressort kann aus der Finanzierung der stellvertretenden Generalsekretärin des internationalen König-Abdullah-Zentrum abgleitet werden?

10) Wie viele RichterInnen/StaatsanwältInnen sind derzeit ebenfalls nicht für das Bundesministerium für Justiz tätig, werden aber trotzdem vom diesem bezahlt?

11) Wo werden die betreffenden freigestellten RichterInnen/StaatsanwältInnen derzeit eingesetzt?