1546/J XXIV. GP
Eingelangt am 31.03.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend "Polizei Burgenland"
"Werte Geschäftsleitung, sehr geehrte Damen und Herren!
Landespolizeikommandos für Burgenland und soll in Zukunft als
unabhängiges Informations-Magazin, das gemeinsam mit dem
Polizeisportverein Burgenland herausgegeben wird, die Verbindung
zwischen Polizei und Bevölkerung sein...
Die Herausgabe unserer Publikation ist aber nur unter tatkräftiger
Mithilfe vieler Firmen und Betriebe der Burgenländischen Wirtschaft in
Form von Werbeeinnahmen finanzierbar. Wir dürfen Sie ersuchen, die
Herausgabe von "Polizei Burgenland" sowie die kostenlose Verteilung mit
Ihrer Einschaltung zu ermöglichen."
Diese polizeiliche Zahlungsaufforderung an die burgenländischen Unternehmer ist von Landespolizeikommandant Nikolaus Koch unterzeichnet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist "Polizei Burgenland" das offizielle Organ des Landespolizeikommandos Burgenland?
2. Wenn ja: Wer im Wirkungsbereich des BMI hat "Polizei Burgenland" zum offiziellen Organ des Landespolizeikommandos Burgenland gemacht?
3. Ist es richtig, dass "Polizei Burgenland" von FCG-Funktionären herausgegeben wird?
4. Ist es richtig, dass "Polizei Burgenland" als Wahlkampfmittel der FCG rechtzeitig vor den Personalvertretungswahlen herausgegeben wird?
5. Warum kann ein "offizielles" Medium des BMI nur dann herausgegeben werden, wenn es von privaten Unternehmen finanziert wird?
6. Werden Sie dulden, dass vom Landespolizeikommando Burgenland für sein Parteiorgan schutzgeldartige Inserate von den burgenländischen Unternehmern eingetrieben werden?
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.