1546/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.03.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend "Polizei Burgenland"

 

 

"Werte Geschäftsleitung, sehr geehrte Damen und Herren!

 

„Polizei Burgenland“ ist das offizielle Organ des

Landespolizeikommandos für Burgenland und soll in Zukunft als

unabhängiges Informations-Magazin, das gemeinsam mit dem

Polizeisportverein Burgenland herausgegeben wird, die Verbindung

zwischen Polizei und Bevölkerung sein...

 

Die Herausgabe unserer Publikation ist aber nur unter tatkräftiger

Mithilfe vieler Firmen und Betriebe der Burgenländischen Wirtschaft in

Form von Werbeeinnahmen finanzierbar. Wir dürfen Sie ersuchen, die

Herausgabe von "Polizei Burgenland" sowie die kostenlose Verteilung mit

Ihrer Einschaltung zu ermöglichen."

 

Diese polizeiliche Zahlungsaufforderung an die burgenländischen Unternehmer ist von Landespolizeikommandant Nikolaus Koch unterzeichnet.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Ist "Polizei Burgenland" das offizielle Organ des Landespolizeikommandos Burgenland?
 
2.      Wenn ja: Wer im Wirkungsbereich des BMI hat "Polizei Burgenland" zum offiziellen Organ des Landespolizeikommandos Burgenland gemacht?
 
3.      Ist es richtig, dass "Polizei Burgenland" von FCG-Funktionären herausgegeben wird?
 
4.      Ist es richtig, dass "Polizei Burgenland" als Wahlkampfmittel der FCG rechtzeitig vor den Personalvertretungswahlen herausgegeben wird?
 
5.      Warum kann ein "offizielles" Medium des BMI nur dann herausgegeben werden, wenn es von privaten Unternehmen finanziert wird?
 
6.      Werden Sie dulden, dass vom Landespolizeikommando Burgenland für sein Parteiorgan schutzgeldartige Inserate von den burgenländischen Unternehmern eingetrieben werden?
 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.