15470/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend „Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen – Kursgewinnsteuer Neu“

 

Mit der AB 7760/XXIV.GP vom 02.05.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zu einer gleichlautenden Anfrage beantwortet.

 

Dazu wurde von der Bundesministerin für Finanzen einleitend folgendes mitgeteilt:

Die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen wurde im Budgetbegleitgesetz 2011 mit Inkrafttreten ab 1. Oktober 2011 neu geordnet, systematisiert und auf Substanzgewinne sowie Derivate ausgedehnt. Künftig werden nicht nur Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, sondern auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Wertpapieren sowie aus Derivaten generell besteuert. Durch diese generelle Besteuerung von Substanzgewinnen aus Kapitalvermögen unabhängig von der Behaltedauer und dem Beteiligungsausmaß im Abzugsweg wird künftig die Erhebung der Einkommensteuer auf Substanzgewinne sichergestellt. Zudem werden durch spezielle Regelungen für die Depotentnahme und
-übertragung Umgehungen der Substanzbesteuerung vermieden.
Durch diese Änderungen – insbesondere durch den Steuerabzug an der Quelle - wird unter Berücksichtigung des Bankgeheimnisses ausreichend sichergestellt, dass Kursgewinne von Wertpapieren entsprechend versteuert werden“. (AB 7760/XXIV.GP vom 02.05.2011)

 

Der Verfassungsgerichtshof hat die neue Kursgewinnsteuer für Aktien, Fonds und andere Wertpapiere, nach einer Beschwerde der Branche, grundsätzlich für rechtskonform erklärt. Allerdings muss die Einführung von Oktober 2011 auf Anfang April 2012 verschoben werden.
Der VfGH betonte, dass es im freien Ermessen des Gesetzgebers liege, ob er Kursgewinne besteuern möchte. Auch sei es legitim, den Banken aufzutragen, die Abgabe einzuheben. Denn auch in anderen Bereichen würden Private zu ähnlichen Pflichten angehalten, so müsse ein Arbeitgeber etwa die Lohnsteuer für seine Mitarbeiter abrechnen. Dass die Einhebung Kosten verursacht, sei ebenfalls kein Problem, zumal die Bank bei Transaktionen auf den Wertpapierdepots an Gebühren selbst etwas verdiene“. (Presse am 25.6.2011)

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen bzw. vollständigen Zahlen und Informationen für die Jahre 2010, 2011 und 2012 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Finanzen folgende

Anfrage:

 

1.      Halten sie die gesetzlichen Maßnahmen (Budgetbegleitgesetz 2011) für ausreichend, dass damit Kursgewinne von Wertpapieren und Derivaten nach der alten Rechtslage auch vollständig versteuert werden?

 

2.      Welche Maßnahmen wurden seitens des Ressorts vom Beschluss bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmungen dahingehend ergriffen (April 2012), dass die Spekulationsgewinne nach der noch geltenden alten Rechtslage tatsächlich versteuert wurden bzw. werden?

 

3.      Welche Steuereinnahmen wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 durch die korrekte Deklarierung von Spekulationsgewinnen in den Einkommenssteuererklärungen erzielt und eingenommen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

4.      Wie hoch waren in diesen Jahren die geschätzten Mindereinnahmen wegen fehlender gesetzeskonformer Deklaration von Spekulationsgewinnen in den Einkommenssteuererklärungen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

5.      In wie vielen Fällen kam es in den letzten drei Jahren (2010, 2011 und 2012) wegen Nichtdeklaration von Spekulationsgewinnen zu Finanzstrafverfahren (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre)?

 

6.      Welche Sanktionen und Strafen gab es in diesen Jahren (Aufschlüsselung dieser auf Jahre)?

7.      Wie viele Verfahren sind derzeit noch offen und noch nicht rechtskräftig entschieden?

 

8.      Wie viele Selbstanzeigen gab es in den letzten beiden Jahren wegen Nichtdeklaration von Spekulationsgewinnen in den Steuererklärungen (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre)?

9.      Welche Zahlungen wurden aufgrund dieser Selbstanzeigen in diesen Jahren strafbefreiend geleistet (Aufschlüsselung auf die Zahlungen auf Jahre)?