15470/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.07.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend „Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen – Kursgewinnsteuer Neu“
Mit der AB 7760/XXIV.GP vom 02.05.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zu einer gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Dazu wurde von der Bundesministerin für Finanzen einleitend folgendes mitgeteilt:
„Die
Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen wurde im
Budgetbegleitgesetz 2011 mit Inkrafttreten ab 1. Oktober 2011 neu geordnet,
systematisiert und auf Substanzgewinne sowie Derivate ausgedehnt. Künftig
werden nicht nur Einkünfte aus der Überlassung
von Kapital, sondern auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von
Wertpapieren sowie aus Derivaten generell besteuert. Durch
diese generelle Besteuerung von Substanzgewinnen aus Kapitalvermögen
unabhängig von der Behaltedauer und dem Beteiligungsausmaß im
Abzugsweg wird künftig die Erhebung der Einkommensteuer auf
Substanzgewinne sichergestellt. Zudem werden durch spezielle Regelungen
für die Depotentnahme und
-übertragung Umgehungen der Substanzbesteuerung vermieden.
Durch diese Änderungen – insbesondere durch den Steuerabzug an der
Quelle - wird unter Berücksichtigung des Bankgeheimnisses ausreichend
sichergestellt, dass Kursgewinne von Wertpapieren entsprechend versteuert
werden“. (AB 7760/XXIV.GP vom 02.05.2011)
Der Verfassungsgerichtshof
hat die neue Kursgewinnsteuer für Aktien, Fonds und andere Wertpapiere,
nach einer Beschwerde der Branche, grundsätzlich für rechtskonform
erklärt. Allerdings muss die Einführung von Oktober 2011 auf Anfang
April 2012 verschoben werden.
„Der VfGH betonte, dass es
im freien Ermessen des Gesetzgebers liege, ob er Kursgewinne besteuern
möchte. Auch sei es legitim, den Banken aufzutragen, die Abgabe
einzuheben. Denn auch in anderen Bereichen würden Private zu
ähnlichen Pflichten angehalten, so müsse ein Arbeitgeber etwa die
Lohnsteuer für seine Mitarbeiter abrechnen. Dass die Einhebung Kosten
verursacht, sei ebenfalls kein Problem, zumal die Bank bei Transaktionen auf
den Wertpapierdepots an Gebühren selbst etwas verdiene“. (Presse am 25.6.2011)
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen bzw. vollständigen Zahlen und Informationen für die Jahre 2010, 2011 und 2012 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Halten sie die gesetzlichen Maßnahmen (Budgetbegleitgesetz 2011) für ausreichend, dass damit Kursgewinne von Wertpapieren und Derivaten nach der alten Rechtslage auch vollständig versteuert werden?
2. Welche Maßnahmen wurden seitens des Ressorts vom Beschluss bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmungen dahingehend ergriffen (April 2012), dass die Spekulationsgewinne nach der noch geltenden alten Rechtslage tatsächlich versteuert wurden bzw. werden?
3. Welche Steuereinnahmen wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 durch die korrekte Deklarierung von Spekulationsgewinnen in den Einkommenssteuererklärungen erzielt und eingenommen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
4. Wie hoch waren in diesen Jahren die geschätzten Mindereinnahmen wegen fehlender gesetzeskonformer Deklaration von Spekulationsgewinnen in den Einkommenssteuererklärungen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
5. In wie vielen Fällen kam es in den letzten drei Jahren (2010, 2011 und 2012) wegen Nichtdeklaration von Spekulationsgewinnen zu Finanzstrafverfahren (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre)?
6.
Welche Sanktionen und Strafen gab es in diesen
Jahren (Aufschlüsselung dieser auf Jahre)?
7. Wie viele Verfahren sind derzeit noch offen und noch nicht rechtskräftig entschieden?
8.
Wie viele Selbstanzeigen gab es in den letzten
beiden Jahren wegen Nichtdeklaration von Spekulationsgewinnen in den
Steuererklärungen (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre)?
9. Welche Zahlungen wurden aufgrund dieser Selbstanzeigen in diesen Jahren strafbefreiend geleistet (Aufschlüsselung auf die Zahlungen auf Jahre)?