15503/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Gehaltstransparenz in ausgelagerten Gesellschaften

 

BEGRÜNDUNG

 

Seit etlichen Jahren werden hoheitliche Aufgaben in ausgegliederte Gesellschaften ausgelagert. Diese Ausgliederungen werden zumeist mit verbesserter Effizienz oder größerer Unabhängigkeit begründet. Verloren geht dabei aber die Transparenz bei den Gehältern, vor allem auf der Führungsebene. Während früher auf Grund des Beamtengehaltsschemas jedes Einkommen nachvollziehbar war, sind nun – über den Einkommensbericht des Rechnungshofs – nur Durchschnittswerte verfügbar.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Welche als eigenständige juristische Person konstituierten Gesellschaften fallen in den Kompetenzbereich Ihres Ministeriums?

2)    Wie viele Vorstandspositionen gibt es in diesen Gesellschaften insgesamt?

3)    Wie viele Aufsichtsräte gibt es in diesen Gesellschaften insgesamt?

4)    Wer legt die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Aufsichtsorgane fest und wie hoch sind diese im Durchschnitt?


5)    Wie hoch sind die durchschnittlichen Jahresgehälter (Fix- bzw. Grundgehalt) der Vorstände der eigenständigen Gesellschaften in Ihrem Kompetenzbereich?

6)     Wie hoch sind die durchschnittlichen jährlichen Pensionsleistungen für die Vorstände der eigenständigen Gesellschaften in Ihrem Kompetenzbereich?

7)    Wie hoch sind die durchschnittlichen jährlichen leistungsbezogenen Gehaltbestandteile der Vorstände der eigenständigen Gesellschaften in Ihrem Kompetenzbereich?

8)    Wie läuft die Mitwirkung bzw. Mitsprache des Ministeriums bei der Verhandlung der Vorstandsverträge und Festsetzung der Vorstandsgehälter und sonstiger Zahlungen an den Vorstand ab?

9)    Gibt es eine generelle Richtlinie oder einen Rahmen, an den sich die bestellten Aufsichtsräte in der Frage der Vorstandsvergütungen halten müssen?

10) Sind Sie im Sinne der Transparenz öffentlicher Aufgaben dafür, Gehälter der Organe der ausgelagerten Gesellschaften individuell zu veröffentlichen?

11) Sind Sie bereit, die OECD Richtlinien bezüglich öffentlicher Unternehmen umzusetzen (Guidelines on Corporate Governance of State-Owned Enterprises)?