15519/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2013
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Zusammenarbeit mit einem ausländischen Geheimdienst zum Nachteil eines österreichischen Staatsbürgers

 

 

Im Juli 2012 erging an das Bundesministerium für Inneres von Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten ein Schreiben mit dem Hinweis, dass in einem Fall einer angeblichen Kindesentziehung (das Verfahren gegen den Vater wurde eingestellt!) die Gesuchten auf den Philippinen aufhältig wären. Aus dem Originalschreiben BMeiA-Gr.4.30.13/0057-IV.1/2012:

 

Einige Zeit später wurde am KFZ der Schwester des Vaters ein Peilsender entdeckt.

Es wurde Anzeige erstattet und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) lud zur Einvernahme.

 

Kurz vor der Einvernahme kam vom BVT ein E-Mail: (Mail vom 10. Jänner 2013, 07:19)

„Leider muss ich ihnen mitteilen, dass seitens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, diese ist Ermittlungsleiter, das Verfahren eingestellt wurde und weitere Erhebungen in diesem Fall untersagt wurden. Ich bin als Kriminalbeamter an diese Weisung gebunden, zumal die Staatsanwaltschaft der Ermittlungsleiter ist und die Weisungen zu befolgen sind.“

 

Danach kam die Einstellung per Post.

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Wurden Ermittlungen wegen der Tätigkeit eines ausländischen Geheimdienstes auf österreichischem Boden im Zusammenhang mit dem Hinweis an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Spindelegger im Juli 2012 eingeleitet?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  4. Wurde Bundesminister Dr. Spindelegger dazu einvernommen?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Wurden Mitarbeiter des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten dazu einvernommen?
  7. Wenn nein, warum nicht?
  8. Wäre § 319 StGB als Offizialdelikte amtswegig zu verfolgen?
  9. Wenn ja, warum ist dies nicht geschehen?
  10. Wer ist dafür verantwortlich?
  11. Gab es Interventionen in diesem Fall?
  12. Wenn ja, von welchen Stellen/Personen?
  13. Ist Ihnen bekannt, dass am KFZ der Schwester des Vaters ein Peilsender gefunden wurde?
  14. Warum wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft, obwohl Anzeige erstattet und der Peilsender übergeben wurde, das Verfahren eingestellt?
  15. Warum wurde eine bereits terminlich vereinbarte Einvernahme beim BVT abgesagt?
  16. Wer hat die Absage der Einvernahme beim BVT angeordnet?
  17. Warum wurden der Exekutive weitere Erhebungen in diesem Fall untersagt?
  18. Von wem wurde dies untersagt?
  19. Gab es Interventionen in diesem Fall?
  20. Wenn ja, von welchen Stellen/Personen?