15519/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Zusammenarbeit mit einem ausländischen Geheimdienst zum Nachteil eines österreichischen Staatsbürgers
Im Juli 2012 erging an das Bundesministerium für Inneres von Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten ein Schreiben mit dem Hinweis, dass in einem Fall einer angeblichen Kindesentziehung (das Verfahren gegen den Vater wurde eingestellt!) die Gesuchten auf den Philippinen aufhältig wären. Aus dem Originalschreiben BMeiA-Gr.4.30.13/0057-IV.1/2012:

Einige Zeit später wurde am KFZ der Schwester des Vaters ein Peilsender entdeckt.

Es wurde Anzeige erstattet und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) lud zur Einvernahme.
Kurz vor der Einvernahme kam vom BVT ein E-Mail: (Mail vom 10. Jänner 2013, 07:19)
„Leider muss ich ihnen mitteilen, dass seitens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, diese ist Ermittlungsleiter, das Verfahren eingestellt wurde und weitere Erhebungen in diesem Fall untersagt wurden. Ich bin als Kriminalbeamter an diese Weisung gebunden, zumal die Staatsanwaltschaft der Ermittlungsleiter ist und die Weisungen zu befolgen sind.“
Danach kam die Einstellung per Post.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage: