1553/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer

und Kollegen und Kolleginnen

An die Bundesministerin für Inneres

betreffend DNA-Panne

Im Zusammenhang mit der letzte Woche an die Öffentlichkeit gelangten DNA-Panne - aufgrund von vorab verunreinigten Wattestäbchen wurde von hunderten Ermittlern in Österreich, Deutschland und Frankreich über Jahre ein nicht existierende(r) Verbrecher/Verbrecherin gejagt - bleiben einige Fragen offen.

Deshalb stellen die Unterfertigten an Sie folgende

Anfrage:

1.              Wie wurde die Panne aufgeklärt? (Bitte um genaueste Darstellung des Sachverhaltes)

2.              Ist es richtig, dass die österreichischen Behörden bereits im September 2008 die deutschen Fahnder auf verschmutzte Stäbchen aufmerksam machten? (Wenn ja, wie fiel die Reaktion aus?)

3.              In einem Artikel in der „Kronen Zeitung“ vom Samstag, den 28. März 2009 (S. 10-11) wird eine Sprecherin jenes Unternehmens, das einen Großteil der verunreinigten Wattestäbchen vertrieben hat, mit den Worten zitiert: „Unsere Abstrichbestecke sind nicht für eine DNA-Analytik vorgesehen. Es wird zwar alles sterilisiert, doch menschliche oder tierische DNA-Verunreinigung wird dadurch nicht beseitigt. Das geht auch aus den Produktbeschreibungen hervor.“ Diese Aussage drängt die Frage an Sie, Frau Bundesminister, auf: Warum wurden die Wattestäbchen dieser Firma dennoch von der Polizei zur Spurensicherung verwendet?

4.              Ist es richtig - wie in dem bereits erwähnten Zeitungsartikel der Kronen Zeitung nachzulesen - dass es auch Firmen gäbe, die garantiert DNA-freie Wattestäbchen, produzieren? Wenn ja, warum werden nicht Produkte solcher Firmen verwendet?

5.              Was bedeutet diese DNA-Panne für den hinkünftigen Einsatz von Wattestäbchen für die Spurensicherung?

6.              Welche finanziellen Mehrkosten sind der österreichischen Exekutive durch die verunreinigten Wattestäbchen entstanden? (Stichwort: Aufwand für die Ermittlungsarbeit auf der Suche nach einem - wie sich jetzt herausstellte - nicht existierende(n) Verbrecher/Verbrecherin)

7.              Ist es richtig, dass die deutschen Behörden eine Schadenersatzklage gegen die Firma, die diese verunreinigten Wattestäbchen herstellte, überlegen und wie wird sich

Österreich verhalten? (Bitte um ausführliche Begründung warum Österreich welche weitere Vorgehensweise wählt)