15533/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2013
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Anfrage
des Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Verleihung des großen Ehrenzeichens der Republik Österreich an die Bankerin, Frau Sonja Kohn

Am 09.06.2013 begann am obersten Gerichtshof in London der Prozess gegen Frau Sonja Kohn.
Frau Sonja Kohn wurde am 05.08.1948 in Wien geboren und ist ihres Zeichens Bankerin. Im Jahr 1984 gründet Sie die Bank Medici, an der sie drei Viertel hält und auch die Funktion der Aufsichtsratsvorsitzenden bekleidet. Bis zum Jahr 2006 hatte sie auch einen Beratervertrag mit der Wiener Börse für eine internationale Börsenkooperation. Für besondere Verdienste erhielt Frau Sonja Kohn 1999 das „großen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich“.
Heute ist bekannt, dass Sonja Kohn über zwanzig Jahre hindurch ein umfassendes, illegales Netzwerk gelenkt hat, und mit Ihrer Bank Medici letztlich dem Finanzplatz Wien und der Republik großen Schaden zugefügt hat.
Aufgrund dieses Sachverhalts richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler der Republik folgende
Anfrage
1. Wer regte die Verleihung des großen Ehrenzeichens an Frau Sonja Kohn an?
2. An welches Bundesministerium wurde diese Anregung gerichtet?
3. Gab es diesbezüglich einen Ministerratsbeschluss?
4. Wenn nein, auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde das Ehrenzeichen noch vor dem sechzigsten Lebensjahr an Frau Kohn verliehen?
5. Welche hervorragende gemeinnützige Leistung hat Frau Kohn erbracht bzw. welche ausgezeichneten Dienste wurden von ihr geleistet?
6. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das „großen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich“ aberkannt zu bekommen?